Sanierung der Sportanlage an der Regelschule „Gotthold-Ephraim-Lessing“ soll in den Förderplan des Landkreises
Nordhausen
(psv) Der Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung einen Antrag
beschlossen, die Sanierung der Sportanlage an der Staatlichen
Regelschule Gotthold-Ephraim-Lessing,
in den Sport- und Spielstätten- Rahmenleitplan des Landkreises
Nordhausen aufzunehmen. Dies sei Voraussetzung für die kurzfristige
Beantragung der Förderung für den Sportstättenbau und dessen Umsetzung
im Jahr 2018, erklärte Bürgermeisterin Jutta Krauth.
Die
Stadt Nordhausen werde den für die Umsetzung der geplanten Sanierung
der Sportstätte, die sowohl für den Schulsport als auch für den
Vereinsport genutzt wird,
erforderlichen Eigenanteil in die Haushaltplanung 2018 /2019 aufnehmen.
Eine Förderung durch den Freistaat Thüringen setze eine Verankerung
der Maßnahme in der Sport- und Spielstätten- Rahmenleitplanung des
Landkreises voraus.
Die
Sportanlage an der Staatlichen Regelschule Gotthold-Ephraim-Lessing in
Nordhausen wird in den Vormittagsstunden durch die Schule und in den
Nachmittagsstunden
durch Nordhäuser Fußballvereine genutzt. Auf Grund des schlechten
Zustandes der Anlage sollen die Laufbahn, das Kleinspielfeld und die
Weitsprunganlage saniert und die Kugelstoßanlage sowie ein
Volleyballfeld neu errichtet werden. Weiterhin sind die Erneuerungen
von Zaunanlagen, Einfriedungen und Ausstattungselementen vorgesehen.
Der Stadtrat bestellt Mitglieder in den Vorstand der „Bürgerstiftung Park Hohenrode“
Nordhausen
(psv) Als Mitglieder in den Vorstand der „Bürgerstiftung Park
Hohenrode“ sind in der gestrigen Stadtratssitzung Oberbürgermeister Kai
Buchmann und Linke-
Stadträtin Katja Mitteldorf bestellt worden.
Der
Vorstand der Bürgerstiftung „Park Hohenrode“ besteht laut Satzung aus
fünf Mitgliedern, wobei drei Mitglieder vom „Förderverein Park
Hohenrode“ e. V. benannt und
zwei von der Stadt Nordhausen entsandt werden. Ab Januar 2018 sei die
turnusmäßige Neubestellung des Stiftungsvorstandes vorgesehen, so dass
die Neubestellung eines Mitgliedes, welches die Stadt Nordhausen zu
entsenden hat, notwendig wird, heißt es in der
Begründung des Beschlusses.
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Aus dem Stadtrat: Vertrag für Kita „Campus Kinder“
Nordhausen
(psv) Dem Abschluss eines Vertrages zur Betreibung und
Finanzierung der Kindertageseinrichtung "Campus Kinder" zwischen der
Stadt Nordhausen und
dem Studierendenwerk Thüringen hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen
gestern zugestimmt.
Eine Evaluierung des Vertrages solle nach einem Jahr erfolgen.
Die
Kindertageseinrichtung „Campus Kinder“ ist nach dem Thüringer
Kindertagesstätten Gesetz (ThürKitaG) in den Bedarfsplan des
Landkreises Nordhausen als örtlicher
Träger der Jugendhilfe aufgenommen. Damit ist die Voraussetzung zur
Finanzierung nach dem ThürKitaG gegeben. Desweiteren werden die
allgemeinen Regelungen zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen
nach ThürKitaG im Vertrag berücksichtigt, so dass vorrangig
Elternbeiträge, mögliche Eigenanteile der Träger und sonstige
zweckentsprechende Einnahmen zur Finanzierung der erforderlichen
Betriebskosten einzusetzen sind.
Der
dadurch nicht gedeckte Anteil der notwendigen Betriebskosten
ist der Gemeindeanteil der Stadt Nordhausen und wird als Zuschuss im
Haushaltsplan abgebildet.
Die Stadt Nordhausen erhält Landeszuschüsse zur anteileiligen Gegenfinanzierung dieser Aufwendungen.
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