Donnerstag, 16. November 2017

Aus dem Nordhäuser Stadtrat:

Sanierung der Sportanlage an der Regelschule „Gotthold-Ephraim-Lessing“ soll in den Förderplan des Landkreises

Nordhausen (psv) Der Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung einen Antrag beschlossen,  die Sanierung der Sportanlage an der Staatlichen Regelschule Gotthold-Ephraim-Lessing, in den Sport- und Spielstätten- Rahmenleitplan des Landkreises Nordhausen aufzunehmen. Dies sei Voraussetzung für die kurzfristige Beantragung der Förderung für den Sportstättenbau  und dessen Umsetzung im Jahr 2018, erklärte Bürgermeisterin Jutta Krauth.
Die Stadt Nordhausen werde den für die Umsetzung der geplanten Sanierung der Sportstätte, die sowohl für den Schulsport als auch für den Vereinsport genutzt wird, erforderlichen Eigenanteil in die Haushaltplanung 2018 /2019 aufnehmen. Eine Förderung durch den Freistaat Thüringen setze  eine Verankerung der Maßnahme in der Sport- und  Spielstätten- Rahmenleitplanung des Landkreises voraus.

Die Sportanlage an der Staatlichen Regelschule Gotthold-Ephraim-Lessing in Nordhausen wird in den Vormittagsstunden durch die Schule und in den Nachmittagsstunden durch Nordhäuser Fußballvereine genutzt. Auf Grund des schlechten Zustandes der Anlage sollen die Laufbahn, das Kleinspielfeld und die Weitsprunganlage saniert und die Kugelstoßanlage sowie ein Volleyballfeld neu errichtet werden. Weiterhin sind die Erneuerungen von Zaunanlagen, Einfriedungen und Ausstattungselementen vorgesehen.


Der Stadtrat bestellt Mitglieder in den Vorstand der „Bürgerstiftung Park Hohenrode“

Nordhausen (psv) Als Mitglieder in den Vorstand der „Bürgerstiftung Park Hohenrode“ sind in der gestrigen Stadtratssitzung Oberbürgermeister  Kai Buchmann und Linke- Stadträtin Katja Mitteldorf bestellt worden.

Der Vorstand der Bürgerstiftung „Park Hohenrode“ besteht laut Satzung aus fünf Mitgliedern, wobei drei Mitglieder vom „Förderverein Park Hohenrode“ e. V. benannt und zwei von der Stadt Nordhausen entsandt werden. Ab Januar 2018 sei die turnusmäßige Neubestellung des Stiftungsvorstandes vorgesehen, so dass die Neubestellung eines Mitgliedes, welches die Stadt Nordhausen zu  entsenden hat, notwendig wird, heißt es in der Begründung des Beschlusses.
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Aus dem Stadtrat: Vertrag für Kita „Campus Kinder“

Nordhausen (psv) Dem  Abschluss  eines  Vertrages  zur  Betreibung  und  Finanzierung  der  Kindertageseinrichtung  "Campus Kinder" zwischen der Stadt Nordhausen und dem Studierendenwerk Thüringen hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen gestern zugestimmt.

Eine Evaluierung des Vertrages solle nach einem Jahr erfolgen.
Die Kindertageseinrichtung „Campus Kinder“ ist nach dem Thüringer Kindertagesstätten Gesetz (ThürKitaG)  in den Bedarfsplan des Landkreises Nordhausen als örtlicher Träger der Jugendhilfe aufgenommen. Damit ist die Voraussetzung zur Finanzierung nach dem ThürKitaG gegeben. Desweiteren werden die allgemeinen Regelungen zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen nach ThürKitaG im Vertrag berücksichtigt, so dass vorrangig Elternbeiträge, mögliche Eigenanteile der Träger und sonstige zweckentsprechende Einnahmen zur Finanzierung der erforderlichen Betriebskosten einzusetzen sind.

Der  dadurch  nicht  gedeckte  Anteil  der  notwendigen  Betriebskosten  ist  der  Gemeindeanteil  der  Stadt Nordhausen und wird als Zuschuss im Haushaltsplan abgebildet.
Die Stadt Nordhausen erhält Landeszuschüsse zur anteileiligen Gegenfinanzierung dieser Aufwendungen.


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