Nordhausen
(psv) Am 5. und 6. Dezember 2017 finden in den Staatlichen Grundschulen
in Trägerschaft der Stadt Nordhausen jeweils von 10 bis 17
Uhr die Anmeldungen der Schulanfänger für das Schuljahr 2018/2019
statt. Darüber informierte jetzt Heike Lutze aus dem Amt für Bildung und
Kultur.
Die
Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 2. August 2011 bis 1. August 2012
geboren sind, müssen diese zum genannten Termin in einer Grundschule
der Stadt Nordhausen anmelden.
Mitzubringen sind die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch, bei allein erziehenden Eltern evtl. Nachweise zum Sorgerecht bzw. entsprechende Vollmachten.
Mitzubringen sind die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch, bei allein erziehenden Eltern evtl. Nachweise zum Sorgerecht bzw. entsprechende Vollmachten.
Für
die Auswahl der Schule ist eine Beachtung von Einzugsgebieten nicht
notwendig. Für Kinder aus den Ortsteilen und aus dem Gebiet Darrweg sind
für die Organisation
der Schülerbeförderung zuständige Schulen festgelegt. Nur bei Besuch
dieser Schulen kann ein Anspruch auf Schülerbeförderung geltend gemacht
werden. Informationen dazu erhalten Sie in der Stadtverwaltung
Nordhausen, Frau Lutze, Tel. 03631-696 491, bzw. in
den Schulen.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern können auch Kinder, die am 30. Juni 2018 mindestens fünf Jahre alt sind, vorzeitig eingeschult werden.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern können auch Kinder, die am 30. Juni 2018 mindestens fünf Jahre alt sind, vorzeitig eingeschult werden.
Staatliche Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen sind:
Staatliche Grundschule „Albert Kuntz“ Salza Th.-Neubauer-Straße 2 03631-97 43 35
Staatliche Grundschule „Bertolt Brecht“ Petersberg 1 03631- 90 23 64
Staatliche Grundschule „Käthe Kollwitz“ W.-Nebelung-Straße 44 03631-98 20 05
Staatliche Grundschule Niedersalza Hüpedenweg 48 03631-90 02 35
Staatliche Grundschule „Am Förstemannweg“ Ostrower Straße 13 03631-89 53 01
Staatliche Grundschule Petersdorf Petersdorfer Straße 24 03631-89 85 67
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