Die GEW Thüringen fordert von der
Thüringer Landsregierung, die Finanzhilfe durch das Land von derzeit
5,0 Mio. Euro auf 6,1 Mio. 2016 und 6,3 Mio. 2017 zu erhöhen.
„Nach der aktuellen Planung des Doppelhaushalts 2016/17
führen diese Zuwendungen zu empfindlichen Leistungseinschränkungen.
Das würde insbesondere Studienabschlüsse für sozial benachteiligte
Studierende und für Studierende mit Kind gefährden“, so Lysett
Wagner, Mitglied es Leitungsteams Referat Hochschule und Forschung
der GEW Thüringen. „Wenn der Haushalt so beschlossen werden
sollte, würde das einen Bruch des rot-rot-grünen Koalitionsvertrags
darstellen. Diese Landesregierung hatte sich doch explizit dazu
verpflichtet, Studierenden eine ausreichende soziale Infra- und
Beratungsstruktur an den Hochschulen zur Verfügung zu stellen!“
Es
muss eine aufgabengerechte Finanzierung des Studierendenwerkes
Thüringen verbunden mit der Kompensation allgemeiner
Kostensteigerung vorhanden sein. Dazu muss das Thüringer
Studierendenwerksgesetz angepasst werden, so dass der Freistaat
seiner sozialen Verantwortung gegenüber den Studierenden nachkommen
kann.
Im aktuellen Wirtschaftsplan 2016 weist das
Studierendenwerk ein Defizit von circa einer Million Euro aus.
Momentan schließt das Gesetz eine Landesbeteiligung an den
regelmäßigen Kostensteigerungen aus. Ohne die Anpassung dieser
Regelung würden die Semesterbeiträge schon 2016 bis zu 30%
ansteigen. Zusätzlich stehen Preiserhöhungen der Semestertickets
an. Bereits in den letzten Semestern sind die
Studierendenwerksbeiträge angestiegen, wurden Essenspreise erhöht
und notwendige Leistungserweiterungen unterlassen.
Für
ein gelingendes Studium sind die vom Studierendenwerk
bereitgestellten Angebote unverzichtbar. Dazu gehören neben
Mensaversorgung, studentischem Wohnen und Beratungsangeboten auch die
Kinderbetreuung und Förderung studentischer Kultur.
Mitteilung der GEW Thüringen vom 04.12.2015
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