Arbeitsbescheinigung bei Arbeitslosigkeit
Das Jahresende oder die Winterzeit bedeuten für einige
Menschen auch Arbeitslosigkeit. Sei es das Auslaufen befristeter
Verträge oder die witterungsbedingte Kündigung.
Wichtig ist dann, dass Arbeitgeber zügig die erforderliche
Arbeitsbescheinigung ausstellen – auch elektronisch.
Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist die
Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers wichtig. Was viele Unternehmen
nicht wissen: Diese Arbeitsbescheinigung kann auch
erstellt werden, wenn die letzte Lohnabrechnung noch offen ist.
Mit dem schnellen Aushändigen der Arbeitsbescheinigung tragen
Arbeitgeber dazu bei, dass ihren (ehemaligen) Arbeitnehmern das
Arbeitslosengeld schnell bewilligt und damit
auch rechtzeitig ausgezahlt werden kann. In den meisten Fällen kann die
Arbeitsbescheinigung bereits vor dem letzten Tag der Beschäftigung
ausgestellt werden, denn in der Bescheinigung sind nur die
Monatsvergütungen einzutragen, die am letzten Tag der Beschäftigung
bereits abgerechnet sind.
Hier ein Beispiel:
Ein Mitarbeiter scheidet zum 31. Dezember aus dem Betrieb
aus. Die Gehalts- bzw. Lohnabrechnung für den Monat Dezember erfolgt
aber erst am 15. Januar. Dann liegt am
Tag des Ausscheidens (31.12.) die Gehalts-/Lohnabrechnung für den
November vor. Damit ist als letzter abgerechneter Monat in der
Arbeitsbescheinigung der Monat November einzutragen. Arbeitgeber müssen
daher für das Ausfüllung der Arbeitsbescheinigung nicht
auf die Abrechnung des Monats Dezember warten.
Noch schneller: Arbeitsbescheinigung kann auch elektronisch ausgestellt werden
Dieser Service ist ein zusätzliches Angebot neben der
herkömmlichen Abgabe in Papierform. „Der Service bietet den Betrieben
eine Ersparnis an Zeit, Aufwand, Versandkosten
und Papier. Es wird keine zusätzliche Hardware bei den Firmen benötigt“,
so Karsten Froböse Chef der Nordhäuser Arbeitsagentur.
Bisher haben Arbeitgeber die Daten für das Arbeitslosengeld
in Papierform erfasst und versandt. Seit 2014 können diese Daten auch
elektronisch übermittelt werden. Mit
der Nutzung dieser Funktion entfallen der Ausdruck und der postalische
Versand der Papierbescheinigung.
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