Freitag, 18. Dezember 2015

Die Agentur für Arbeit teilt mit:

Arbeitsbescheinigung bei Arbeitslosigkeit
 
Das Jahresende oder die Winterzeit bedeuten für einige Menschen auch Arbeitslosigkeit. Sei es das Auslaufen befristeter Verträge oder die witterungsbedingte Kündigung. Wichtig ist dann, dass Arbeitgeber zügig die erforderliche Arbeitsbescheinigung ausstellen – auch elektronisch.
 
Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers wichtig. Was viele Unternehmen nicht wissen: Diese Arbeitsbescheinigung kann auch erstellt werden, wenn die letzte Lohnabrechnung noch offen ist.
 
Mit dem schnellen Aushändigen der Arbeitsbescheinigung tragen Arbeitgeber dazu bei, dass ihren (ehemaligen) Arbeitnehmern das Arbeitslosengeld schnell bewilligt und damit auch rechtzeitig ausgezahlt werden kann. In den meisten Fällen kann die Arbeitsbescheinigung bereits vor dem letzten Tag der Beschäftigung ausgestellt werden, denn in der Bescheinigung sind nur die Monatsvergütungen einzutragen, die am letzten Tag der Beschäftigung bereits abgerechnet sind.
 
Hier ein Beispiel:
 
Ein Mitarbeiter scheidet zum 31. Dezember aus dem Betrieb aus. Die Gehalts- bzw. Lohnabrechnung für den Monat Dezember erfolgt aber erst am 15. Januar. Dann liegt am Tag des Ausscheidens (31.12.) die Gehalts-/Lohnabrechnung für den November vor. Damit ist als letzter abgerechneter Monat in der Arbeitsbescheinigung der Monat November einzutragen. Arbeitgeber müssen daher für das Ausfüllung der Arbeitsbescheinigung nicht auf die Abrechnung des Monats Dezember warten.
 
Noch schneller: Arbeitsbescheinigung kann auch elektronisch ausgestellt werden
 
Dieser Service ist ein zusätzliches Angebot neben der herkömmlichen Abgabe in Papierform. „Der Service bietet den Betrieben eine Ersparnis an Zeit, Aufwand, Versandkosten und Papier. Es wird keine zusätzliche Hardware bei den Firmen benötigt“, so Karsten Froböse Chef der Nordhäuser Arbeitsagentur.
 
Bisher haben Arbeitgeber die Daten für das Arbeitslosengeld in Papierform erfasst und versandt. Seit 2014 können diese Daten auch elektronisch übermittelt werden. Mit der Nutzung dieser Funktion entfallen der Ausdruck und der postalische Versand der Papierbescheinigung.

 

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