Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die
christlichen Kirchen Deutschlands ziehen eine positive Bilanz ihres
neuen gemeinsamen Vorgehens bei strittigen
Fällen des Kirchenasyls. Im Februar 2015 hatten sich das BAMF und die
Kirchen darauf verständigt, hierfür bis Ende des laufenden Jahres neue
Formen der Koordination zu prüfen. Während dieser Testphase, an der auch
evangelische Freikirchen teilgenommen haben,
konnten dazu benannte kirchliche Ansprechpartner Unterlagen zur
Überprüfung individueller Härtefälle einreichen. Nach einer ersten
Evaluation dieses Verfahrens kommen beide Seiten nun zu einer durchweg
positiven Bewertung und sprechen sich für eine Weiterführung
aus.
Im Rahmen der neun Monate dauernden Phase wurden beim Bundesamt in
insgesamt 300 Einzelfällen entsprechende Dossiers von den kirchlichen
Ansprechpartnern eingereicht.
Fast ausschließlich ging es um Überstellungen nach der
Dublin-Verordnung. Diese regelt, welcher europäische Staat für das
Asylverfahren zuständig ist. In 142 dieser Fälle erklärte sich das
Bundesamt zuständig für die Durchführung des Verfahrens in Deutschland.
Für weitere 60 Menschen konnte eine Lösung gefunden werden, bevor ein
Kirchenasyl begonnen wurde. Die offenen Fälle werden derzeit noch
geprüft.
Mitteilung der Deutschen Bischofskonferenz am 17. Dezember 2015
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