Freitag, 11. Dezember 2015

Land zahlte dieses Jahr die höchsten Bedarfszuweisungen

Landrat Matthias Jendricke reagierte mit Unverständnis auf den Vorwurf der Stadt Nordhausen, die Aufsichtsbehörden bzw. die Landesregierung hätten Nordhausen bei der Beantragung der Bedarfszuweisung benachteiligt. Vielmehr habe die Stadt aus seiner Sicht 1,9 Millionen Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss verschenkt, so Jendricke. Auch trat der Landrat der wiederholt von der Stadt-CDU in den Raum gestellten Behauptung entgegen, die neue Landesregierung habe den Kommunen weniger Zuweisungen zur Verfügung gestellt als es in der Vergangenheit der Fall war. Im vergangenen Jahr 2014 sind vom damaligen CDU-Finanzminister rund 4 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen an den Landkreis selbst bzw. an die Kommunen hier vor Ort geflossen. In diesem Jahr sind es insgesamt rund 6 Millionen Euro an direkten Bedarfszuweisungen für den Landkreis und die Kommunen plus 1,9 Millionen Euro Überbrückungshilfe für Nordhausen - damit ist dies die bislang höchste Summe für die Region insgesamt. "Dass die Stadt neben den gut 777.000 Euro geschenkten Geld als Bedarfszuweisung die 1,9 Millionen Euro nur als Überbrückungshilfe erhalten hat und damit ab 2019 an das Land zurückzahlen muss, ist im Grunde nach der Vorgehensweise der Stadt selbst geschuldet", so Jendricke. "Hätte die Stadt die Hinweise der Aufsichtsbehörde von sich aus durch Beschlüsse im Stadtrat umgesetzt und nicht erst darauf gewartet, dass dies als Auflagen zu den Bewilligungsbescheiden erfolgt, so wäre das Land Thüringen vermutlich bereit gewesen, auch die 1,9 Millionen Euro als nicht rückzahlbare Bedarfszuweisung auszureichen."

Die Kommunalaufsicht des Landkreises hatte bekanntlich das Haushaltssicherungskonzept der Stadt trotz Bedenken genehmigt, um der Stadt somit bei der Bewilligung einer Bedarfszuweisung keine Steine in den Weg zu legen, so Jendricke. Und dies, obwohl die Kommunalaufsicht bereits Anfang Juni dem Oberbürgermeister den eindringlichen Hinweis gegeben hatte, zeitnah die Steuerhebesätze anzuheben. Denn es gilt bei der Haushaltsaufstellung immer der Grundsatz, höhere Ausgaben sind auch durch höhere Einnahmen zu decken. Es war insofern für die Aufsichtsbehörde nicht nachvollziehbar, warum die große Stadt Nordhausen für dieses Jahr niedrigere Gewerbesteuerhebesätze festsetzte, als es beispielsweise die weitaus kleinere Stadt Bleicherode tat. Dem Hinweis wurde jedoch bis zum Ende des Genehmigungsverfahrens nicht entsprochen, weshalb das Landesverwaltungsamt in seinem Bescheid vom 8. Dezember nun eine entsprechende Auflage erlassen musste. "Im Grunde nach waren die Aufsichtsbehörden in diesem Jahr bei der Bewilligung von Bedarfszuweisungen sehr großzügig. Allerdings erwarten die Mitarbeiter in diesen Behörden im Gegenzug, dass Hinweise auch selbstständig umgesetzt werden und nicht erst als Auflage ausgesprochen werden müssen, um daraus politische Vorwürfe zu konstruieren", sagte Jendricke.

Der Landrat widersprach auch der zuletzt aufgestellten Behauptung des Oberbürgermeisters, dass das Land die Kündigung der Theaterzuschüsse verlangt habe. Vielmehr hat das Land noch einmal schriftlich im Bescheid mitgeteilt, dass die Theaterzuschüsse der Stadt nicht bei den zu kürzenden Leistungen mitaufgeführt werden. Insofern bleibt es bei der neuen Vorgehensweise der rot-rot-grünen Landesregierung, die Theaterfinanzierung als überregionale Kulturförderung anzuerkennen.

Mitteilung des Nordhäuser Landratsamtes am 11.12.2015

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