Landrat Matthias Jendricke
reagierte mit Unverständnis auf den Vorwurf der Stadt Nordhausen,
die Aufsichtsbehörden bzw. die Landesregierung hätten Nordhausen
bei der Beantragung der Bedarfszuweisung benachteiligt. Vielmehr habe
die Stadt aus seiner Sicht 1,9 Millionen Euro als nicht rückzahlbarer
Zuschuss verschenkt, so Jendricke. Auch trat der Landrat der
wiederholt von der Stadt-CDU in den Raum gestellten Behauptung
entgegen, die neue Landesregierung habe den Kommunen weniger
Zuweisungen zur Verfügung gestellt als es in der Vergangenheit der
Fall war. Im vergangenen Jahr 2014 sind vom damaligen
CDU-Finanzminister rund 4 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen an den
Landkreis selbst bzw. an die Kommunen hier vor Ort geflossen. In
diesem Jahr sind es insgesamt rund 6 Millionen Euro an direkten
Bedarfszuweisungen für den Landkreis und die Kommunen plus 1,9
Millionen Euro Überbrückungshilfe für Nordhausen - damit ist dies
die bislang höchste Summe für die Region insgesamt. "Dass die
Stadt neben den gut 777.000 Euro geschenkten Geld als
Bedarfszuweisung die 1,9 Millionen Euro nur als Überbrückungshilfe
erhalten hat und damit ab 2019 an das Land zurückzahlen muss, ist im
Grunde nach der Vorgehensweise der Stadt selbst geschuldet", so
Jendricke. "Hätte die Stadt die Hinweise der Aufsichtsbehörde
von sich aus durch Beschlüsse im Stadtrat umgesetzt und nicht erst
darauf gewartet, dass dies als Auflagen zu den Bewilligungsbescheiden
erfolgt, so wäre das Land Thüringen vermutlich bereit gewesen, auch
die 1,9 Millionen Euro als nicht rückzahlbare Bedarfszuweisung
auszureichen."
Die Kommunalaufsicht des
Landkreises hatte bekanntlich das Haushaltssicherungskonzept der
Stadt trotz Bedenken genehmigt, um der Stadt somit bei der
Bewilligung einer Bedarfszuweisung keine Steine in den Weg zu legen,
so Jendricke. Und dies, obwohl die Kommunalaufsicht bereits Anfang
Juni dem Oberbürgermeister den eindringlichen Hinweis gegeben hatte,
zeitnah die Steuerhebesätze anzuheben. Denn es gilt bei der
Haushaltsaufstellung immer der Grundsatz, höhere Ausgaben sind auch
durch höhere Einnahmen zu decken. Es war insofern für die
Aufsichtsbehörde nicht nachvollziehbar, warum die große Stadt
Nordhausen für dieses Jahr niedrigere Gewerbesteuerhebesätze
festsetzte, als es beispielsweise die weitaus kleinere Stadt
Bleicherode tat. Dem Hinweis wurde jedoch bis zum Ende des
Genehmigungsverfahrens nicht entsprochen, weshalb das
Landesverwaltungsamt in seinem Bescheid vom 8. Dezember nun eine
entsprechende Auflage erlassen musste. "Im Grunde nach waren die
Aufsichtsbehörden in diesem Jahr bei der Bewilligung von
Bedarfszuweisungen sehr großzügig. Allerdings erwarten die
Mitarbeiter in diesen Behörden im Gegenzug, dass Hinweise auch
selbstständig umgesetzt werden und nicht erst als Auflage
ausgesprochen werden müssen, um daraus politische Vorwürfe zu
konstruieren", sagte Jendricke.
Der Landrat widersprach auch der
zuletzt aufgestellten Behauptung des Oberbürgermeisters, dass das
Land die Kündigung der Theaterzuschüsse verlangt habe. Vielmehr hat
das Land noch einmal schriftlich im Bescheid mitgeteilt, dass die
Theaterzuschüsse der Stadt nicht bei den zu kürzenden Leistungen
mitaufgeführt werden. Insofern bleibt es bei der neuen
Vorgehensweise der rot-rot-grünen Landesregierung, die
Theaterfinanzierung als überregionale Kulturförderung anzuerkennen.
Mitteilung des Nordhäuser
Landratsamtes am 11.12.2015
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