Donnerstag, 17. Dezember 2015

Gründungsverhalten der ausländischen Mitbürger weist deutliche Unterschiede auf

Zwischen 2004 und 2013 hat sich das gewerbliche Gründungsgeschehen unter deutschen und ausländischen Staatsangehörigen gegenläufig entwickelt: Während die Anzahl der ausländischen Gründer von Einzelunternehmen um 64 % stieg, ging diejenige der deutschen Gründer deutlich zurück (- 66 %). Dies hatte einen stetigen Anstieg des Ausländeranteils an allen Existenzgründungen von gewerblichen Einzelunternehmen von 15,3 % auf 46,5 % zur Folge. Im vergangenen Jahr ist hingegen der Ausländeranteil wieder leicht gesunken. Der Grund: Seit Januar 2014 haben nun auch Bulgaren und Rumänen auf dem deutschen Arbeitsmarkt Zugang zu abhängigen Beschäftigungsangeboten.
Da allen Bürgern aus den ost- und mitteleuropäischen EU-Beitrittsstaaten von 2004 (EU-8-Staaten: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn) und 2007 (EU-2-Staaten: Bulgarien, Rumänien) zunächst die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit verwehrt war, starteten sie oftmals in die Selbstständigkeit. Dabei kam ihnen auch die Novellierung der Handwerksordnung von 2004 zu Gute: So stieg im Baugewerbe der Gründungsanteil der Bürger aus den ost- und mitteleuropäischen EU-Beitrittsstaaten von 13,1 % in 2009 auf 33,9 % in 2013.

"Bei den übrigen ausländischen Existenzgründern von gewerblichen Einzelunternehmen ist wie bei den deutschen Existenzgründern seit 2004 ein rückläufiger Trend zu beobachten. Alles in allem gehen wir davon aus, dass sich die Entwicklung der Existenzgründungen von Deutschen und Ausländern auf mittlere Sicht angleicht. Wie sich zukünftig der Flüchtlingsstrom auf das Gründungsgeschehen im gewerblichen Bereich auswirken wird, lässt sich aktuell noch nicht absehen", erklärt Dr. Rosemarie Kay, stellvertretende Geschäftsführerin des IfM Bonn.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht besitzen Betriebsgründungen von Hauptniederlassungen eine höhere Bedeutung, da diese in der Regel mit neuen Arbeitsplätzen verbunden sind. Während deren Anteil in den Jahren 2004, 2009 und 2013 unter deutschen Gründern nahezu konstant bei 11 % lag, sank dieser bei den Ausländern kontinuierlich (2013: 5,2 %). Auch der Anteil der Übernahmen durch Ausländer hat sich im betrachteten Zeitraum mehr als halbiert (2004: 16,4 %, 2013: 7,3 %). Dagegen verdoppelte sich fast der Anteil der Übernahmen durch Deutsche (2004: 8,7 %, 2013: 14,1 %). "Die Entwicklungen gehen nahezu ausschließlich auf die Gründer aus den ost- und mitteleuropäischen EU-Beitrittsstaaten von 2004 und 2007 zurück. Diese starteten meist mit einem Kleingewerbe und damit ohne Beschäftigte", so Dr. Rosemarie Kay.

Dr. Jutta Gröschl Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn

Mitteilung des idw – wissenschaftlichen Dienstes am 16. Dezember 2015

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