- Mit
Verkehrseinschränkungen muss gerechnet werden -
Für den
Himmelfahrtstag ist in Bornhagen im Eichsfeldkreis eine Demonstration
unter dem Motto „Straight to hell! – Weg mit den Braunzonen, weg
mit der AfD!“ angemeldet worden. Inzwischen ist von der
Versammlungsbehörde statt des angemeldeten Demonstrationszuges eine
Standkundgebung in der Straße Am Kulturzentrum genehmigt worden. Ob
die Anmelder der Versammlung gegen diese Entscheidung
verwaltungsgerichtlich vorgehen werden, ist bislang unbekannt.
Die Polizei bereitet
sich gegenwärtig auf ihren Einsatz in Bornhagen vor und wird am
Veranstaltungstag mit ausreichenden Kräften vor Ort sein. Die
angemeldete Versammlung steht ebenso unter dem Schutz des Grundrechts
auf Versammlungsfreiheit, wie eventuell zu erwartende friedliche
Proteste gegen diese Versammlung. Die Polizei wird alle
Veranstaltungen und Aktionen schützen, solange sie friedlich und in
Übereinstimmung mit unseren Gesetzen verlaufen.
Traditionsgemäß
werden zu Himmelfahrt zahlreiche Gäste und Wanderer die Gemeinde
Bornhagen aufsuchen und passieren, um zu den
Himmelfahrtsfeierlichkeiten zu gelangen. Diese Tatsache wird bei
allen Maßnahmen der Polizei Berücksichtigung finden. Es ist
beabsichtigt, die Beeinträchtigungen für die Einwohner des Ortes
und die Gäste so gering wie möglich zu halten und alles für einen
friedlichen Verlauf dieses Tages zu tun.
Für große Teile
des Ortes wurden für den Veranstaltungstag Halteverbote und absolute
Halteverbote angeordnet. Die Straße von Bornhagen in Richtung
Neuseesen/Witzenhausen wird ab dem Ortsausgang nur in Richtung Westen
befahrbar sein. Ebenso die Straße von Bornhagen nach Werleshausen.
Aus Richtung Neuseesen und Werleshausen ist Bornhagen an diesem Tag
nicht erreichbar. Eine Zufahrt ist nur aus Richtung Norden
(Arenshausen) möglich.
Mitteilung der Landespolizeiinspektion am 03.05.2016
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