Auch holprige Wege führen zum Ziel
„Es
läuft bestimmt nicht optimal, aber nach unserer Wahrnehmung arbeiten
das Ministerium und die Kommunen mit Hochdruck an der Überleitung der
Erzieherinnen und Erzieher der kommunalen Grundschulhorte in den
Landesdienst“, kommentiert Kathrin Vitzthum, Vorsitzende der GEW
Thüringen, Meldungen zu Verzögerungen bei der Überleitung. „Wir
wissen, dass die Situation für die Erzieherinnen und Erzieher, aber
auch für die Kinder und Eltern derzeit nicht einfach ist. Der Zeitplan
für die Überleitung ist eng gestrickt. Hinzu kommt, dass die Folgen des
Modellprojekts wohl erst nach und nach sichtbar wurden.“
Die
Kommunen haben die Möglichkeiten des Modellprojektes unterschiedlich
genutzt. Daraus sind zum Teil sehr verschiedene Arbeitsverhältnisse und
Beschäftigungsumfänge entstanden. Umso wichtiger ist jetzt, die noch
offenen Fragen zügig und konstruktiv miteinander zu klären. Nach
Kenntnis der GEW Thüringen hat der Freistaat das finanzielle Risiko für
die Kommunen weitgehend gesenkt und sich verpflichtet, entstehende
Personalkosten zu erstatten. Die tarifvertragliche Altersversorgung der
Beschäftigten wird übergeleitet, den Beschäftigten erwachsen hieraus
keine Nachteile. Für die anstehenden Ausgleichszahlungen setzt die GEW
Thüringen auf eine konstruktive Lösung von Freistaat und Kommunen.
Der
geplante Betriebsübergang nach § 613 a des Bürgerlichen Gesetzbuches
sichert den Beschäftigten eine unbefristete Anstellung im Landesdienst
zu, sofern sie dem Betriebsübergang nicht widersprechen. Niemand muss
Angst haben, dass sich das Land Thüringen in einem Jahr alles wieder
anders überlegt. Die allgemein bekannte Regelung, durch den
Betriebsübergang übernommene Verpflichtungen gelten nur für ein Jahr,
entfaltet hier keine Wirkung. „Der in den Kommunen geltende Tarifvertrag
TVöD wird durch den Betriebsübergang durch den Tarifvertrag der Länder
(TV-L) ersetzt und gilt für die dann im Landesdienst Beschäftigten. Eine
Ein-Jahres-Frist besteht nicht“, so Kathrin Vitzthum. „Wir setzen
darauf, dass die Kolleginnen und Kollegen, die sich derzeit noch in
Unsicherheit wähnen, ab dem 1. August 2016 in ihrem bekannten Umfeld und
mit den ihnen anvertrauten Kindern arbeiten werden.“
Mitteilung der GEW Thüringen am 11.Mai 2016
|
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen