Mittwoch, 11. Mai 2016

GEW Thüringen zur aktuellen Situation der Überleitung der Horterzieher*innen:



 Auch holprige Wege führen zum Ziel

„Es läuft bestimmt nicht optimal, aber nach unserer Wahrnehmung arbeiten das Ministerium und die Kommunen mit Hochdruck an der Überleitung der Erzieherinnen und Erzieher der kommunalen Grundschulhorte in den Landesdienst“, kommentiert Kathrin Vitzthum, Vorsitzende der GEW Thüringen, Meldungen zu Verzögerungen bei der Überleitung.
„Wir wissen, dass die Situation für die Erzieherinnen und Erzieher, aber auch für die Kinder und Eltern derzeit nicht einfach ist. Der Zeitplan für die Überleitung ist eng gestrickt. Hinzu kommt, dass die Folgen des Modellprojekts wohl erst nach und nach sichtbar wurden.“

Die Kommunen haben die Möglichkeiten des Modellprojektes unterschiedlich genutzt. Daraus sind zum Teil sehr verschiedene Arbeitsverhältnisse und Beschäftigungsumfänge entstanden. Umso wichtiger ist jetzt, die noch offenen Fragen zügig und konstruktiv miteinander zu klären. Nach Kenntnis der GEW Thüringen hat der Freistaat das finanzielle Risiko für die Kommunen weitgehend gesenkt und sich verpflichtet, entstehende Personalkosten zu erstatten. Die tarifvertragliche Altersversorgung der Beschäftigten wird übergeleitet, den Beschäftigten erwachsen hieraus keine Nachteile. Für die anstehenden Ausgleichszahlungen setzt die GEW Thüringen auf eine konstruktive Lösung von Freistaat und Kommunen.

Der geplante Betriebsübergang nach § 613 a des Bürgerlichen Gesetzbuches sichert den Beschäftigten eine unbefristete Anstellung im Landesdienst zu, sofern sie dem Betriebsübergang nicht widersprechen. Niemand muss Angst haben, dass sich das Land Thüringen in einem Jahr alles wieder anders überlegt. Die allgemein bekannte Regelung, durch den Betriebsübergang übernommene Verpflichtungen gelten nur für ein Jahr, entfaltet hier keine Wirkung. „Der in den Kommunen geltende Tarifvertrag TVöD wird durch den Betriebsübergang durch den Tarifvertrag der Länder (TV-L) ersetzt und gilt für die dann im Landesdienst Beschäftigten. Eine Ein-Jahres-Frist besteht nicht“, so Kathrin Vitzthum. „Wir setzen darauf, dass die Kolleginnen und Kollegen, die sich derzeit noch in Unsicherheit wähnen, ab dem 1. August 2016 in ihrem bekannten Umfeld und mit den ihnen anvertrauten Kindern arbeiten werden.“ 
Mitteilung der GEW Thüringen am 11.Mai 2016

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