Eingruppierung von Lehrkräften für besondere Aufgaben (LfbA) an
Thüringer Fachhochschulen wird verbessert
Die
GEW Thüringen setzt sich schon seit Jahren für eine bessere Bezahlung
von Lehrkräften für besondere Aufgaben (LfbA) an Fachhochschulen ein.
Nun endlich hat dieser Kampf Früchte getragen und ein wichtiges
Etappenziel ist geschafft!
Ab 1. Mai 2016 können
Lehrkräfte an Fachhochschulen ebenso mit einer E 13 vergütet werden, wie
Lehrkräfte an Universitäten, wenn sie einen wissenschaftlichen
Hochschulabschluss besitzen. Bisher waren LfbA an Fachhochschulen in der
Entgeltgruppe E 11 eingruppiert. Gleiche Arbeit wird nun endlich im
Bereich der Lehrkräfte an Hochschulen auch gleich bezahlt, auch wenn die
Lehrverpflichtung an Fachhochschulen noch deutlich höher als an
Universitäten bleibt.
Nachdem die GEW sich jahrelang für eine
bessere Bezahlung von Lehrkräften an Fachhochschulen eingesetzt hat und
keine Gelegenheit ausgelassen hat, eine gerechtere Vergütung zu fordern,
hat die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) im letzten Herbst
beschlossen, eine höhere Eingruppierung auch in den neuen Bundesländern
zuzulassen. Zwar wollte sie sich nicht auf eine tarifvertragliche
Entgeltordnung einlassen, dem Argument der gleichen Bezahlung für
gleiche Arbeit hat sie sich aber endlich nicht mehr verschlossen.Nachdem
Mecklenburg-Vorpommern diese Neuregelung schon zu Jahresbeginn
umgesetzt hat, folgt Thüringen nun zum 01. Mai 2016.
Jede
Kollegin und jeder Kollege, die das betrifft, sollte überprüfen, ob ihre
Eingruppierung entsprechend geändert wird. GEW-Mitgliedern stehen wir
dabei gern zur Seite.
Die GEW wird sich weiterhin für eine
Entgeltordnung für den gesamten TV-L-Bereich stark machen, damit die
Leistungen, die die Beschäftigten an Hochschulen und Schulen erbringen,
endlich tarifvertraglich und gerecht geregelt werden.
Mitteilung der GEW am 12.05.2016
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