Berlin, 11. Mai 2016. Zum Kabinettsentwurf der
Regierungskoalition zur Neuregelung von Zeitarbeit und Werkverträgen
erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer:
Ich begrüße die Entscheidungen des
Koalitionsausschusses zum Thema Werkvertrag und zu den
tarifvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zeitarbeit, weil
damit eine politische Hängepartie und Zeit der Unsicherheit endet.
Die Arbeitgeber sind froh, dass die ursprünglichen
Vorschläge zur gesetzlichen Bestimmung von Kriterien für das Vorliegen
eines Arbeitsverhältnisses beziehungsweise eines Werkvertrags nicht
weiter verfolgt werden. Das wäre ein Irrweg gewesen, der schwerwiegende
Folgen gehabt hätte. Die jetzt vorgesehenen Regelungen zum Werkvertrag
entsprechen der Rechtsprechung und damit dem geltenden Recht. Es
bestehen auch keine Notwendigkeiten, dieses Recht zu verändern.
Auch die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen zur
tarifvertraglichen Gestaltung der Höchstüberlassungsdauer und des Equal
Pay bei der Zeitarbeit sind eine deutliche Verbesserung gegenüber dem
bisherigen Entwurf. Denn damit können die Tarifpartner weitgehend
selbstständig die Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit auch über 18
Monate hinaus regeln. Ferner kann durch Branchenzuschlagstarifverträge
auch in Zukunft die Entlohnung der Zeitarbeitnehmer tarifvertraglich
abweichend vom Equal Pay geregelt werden. Die im Gesetz genannten
Bedingungen für solche Branchenzuschlagstarifverträge sind akzeptabel.
Bei der Zeitarbeit werden bei der weiteren Beratung
des Gesetzentwurfs noch wichtige Fragen zu klären sein. Dazu gehört
besonders die Frage, was vom Equal Pay nach neun Monaten Einsatz als
Zeitarbeitnehmer umfasst ist. Hier bedarf es gesetzlicher
Klarstellungen, um Rechtssicherheit herzustellen. Die vorgesehenen
Regelungen zur Zeitarbeit werden insgesamt eine Einschränkung und
Verteuerung der Zeitarbeit zur Folge haben. Es obliegt jetzt den
Tarifparteien, verantwortungsvoll mit den verbleibenden
Gestaltungsmöglichkeiten umzugehen.
Einige weitere Korrekturen des Referentenentwurfes
sind ebenfalls vernünftig. Dazu gehört, dass der Zoll keine neue
Zuständigkeit für den Bereich des Arbeitsschutzes erhält. Der Zoll ist
dafür nicht kompetent.
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