In dieser Verlautbarung geht es allerdings nicht um Erbschaften, sondern um die Steuer auf Erbschaften. Bekanntlich muss die Erbschaftssteuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2014 reformiert werden. Die Richter hatten kritisiert, dass die bisherigen Gesetze besonders die Erben großer Betriebe bevorzugen. Ob und wie viele davon es in unserer Region gibt, soll hier nicht untersucht werden. Es geht vor allem um die Frage, ab welcher Summe ein Unternehmen nachweisen muss, dass es die Steuer nicht stemmen kann und deshalb vom Fiskus verschont bleibt. Nach den Willen von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll das Finanzamt ab einem Firmenvermögen von zwanzig Millionen Euro pro Erbe passieren. Der BVMW sieht - wie auch einige, besonders südliche Bundesländer - den Fortbestand von Betrieben mit bis zu zwanzig Mitarbeitern in Gefahr und fordert die Abschaffung der Erbeschaftssteuer.
Dazu wird es ganz sicher nicht kommen. Wohl aber haben sich inzwischen bei der notwendig gewordenen Reform Bund und Länder einander angenähert haben. Ein erster Gesetzentwurf könnte nun schon Ende Mai vorliegen.Die Länder, denen die Steuer zufließt, sollen in den nächsten Wochen gemeinsame Formulierungen zu noch strittigen Punkten finden, die dann in den Entwurf des Bundesfinanzministeriums einfließen sollen. Der Bund muss die Erbschaftsteuer nach dem oben erwähnten Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf jeden Fall neu regeln und dabei die Kriterien für die Verschonung von Unternehmenserben verschärfen. Die Medien werden sicher über den jeweiligen Stand informieren, und der BVMW die Ergebnisse bewerten.
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