Berlin, 22. Mai 2015. Zur Verabschiedung des Tarifeinheitsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer:
Ich begrüße die Zustimmung der großen Mehrheit des Bundestages zum
Tarifeinheitsgesetz. Das ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft der
Tarifautonomie. Durch die gesetzliche Wiederherstellung der Tarifeinheit
wird Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen und einer weiteren
Erosion und Zerlegung der Tarifautonomie entgegengewirkt.
Das Tarifeinheitsgesetz verhindert, dass Betriebe mit unterschiedlichen
Tarifverträgen für die gleichen Arbeitnehmer eines Betriebes
konfrontiert werden. Das neue Gesetz stärkt die Kooperation der
Tarifakteure und vermindert in vielen Betrieben die Gefahr, dass
Betriebe mit Arbeitskämpfen rivalisierender Gewerkschaften bedroht
werden.
Wir wollen nicht, dass Zustände, wie wir sie in den letzten Wochen und
Monaten bei der Deutschen Bahn erlebt haben, auch in anderen Bereichen
der Wirtschaft entstehen. Der Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“
ist für die Praxis der Betriebe und der Tarifautonomie von enormer
Bedeutung. Ich hoffe sehr, dass auch der Bundesrat dem Gesetz in seiner
nächsten Sitzung zustimmen wird, nachdem der Bundesrat schon bei der
ersten Beratung keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben hat.
Wir wissen, dass mit dem neuen Tarifeinheitsgesetz nicht alle Probleme
des Tarifrechts gelöst werden. Mit dem Gesetz wird aber sichergestellt,
dass jedenfalls neue Spartengewerkschaften, die kleine Minderheiten in
Betrieben vertreten, die Tarifordnung nicht zerlegen können. Und genau
darauf kommt es uns an: Die Tarifautonomie hat sich als ein großer
Standortvorteil für Wirtschaft und Arbeit in unserem Land erwiesen. Ohne
Tarifeinheit würde diese Tarifautonomie auf Dauer zerlegt werden
können. Diese Gefahr wird mit der neuen gesetzlichen Regelung
abgewendet.
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