Freitag, 22. Mai 2015

Arbeitgeberpräsident Kramer: Tarifeinheitsgesetz ist wichtiger Schritt für die Zukunft der Tarifautonomie

Berlin, 22. Mai 2015. Zur Verabschiedung des Tarifeinheitsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer:

Ich begrüße die Zustimmung der großen Mehrheit des Bundestages zum Tarifeinheitsgesetz. Das ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Tarifautonomie. Durch die gesetzliche Wiederherstellung der Tarifeinheit wird Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen und einer weiteren Erosion und Zerlegung der Tarifautonomie entgegengewirkt.

Das Tarifeinheitsgesetz verhindert, dass Betriebe mit unterschiedlichen Tarifverträgen für die gleichen Arbeitnehmer eines Betriebes konfrontiert werden. Das neue Gesetz stärkt die Kooperation der Tarifakteure und vermindert in vielen Betrieben die Gefahr, dass Betriebe mit Arbeitskämpfen rivalisierender Gewerkschaften bedroht werden.

Wir wollen nicht, dass Zustände, wie wir sie in den letzten Wochen und Monaten bei der Deutschen Bahn erlebt haben, auch in anderen Bereichen der Wirtschaft entstehen. Der Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ ist für die Praxis der Betriebe und der Tarifautonomie von enormer Bedeutung. Ich hoffe sehr, dass auch der Bundesrat dem Gesetz in seiner nächsten Sitzung zustimmen wird, nachdem der Bundesrat schon bei der ersten Beratung keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben hat.

Wir wissen, dass mit dem neuen Tarifeinheitsgesetz nicht alle Probleme des Tarifrechts gelöst werden. Mit dem Gesetz wird aber sichergestellt, dass jedenfalls neue Spartengewerkschaften, die kleine Minderheiten in Betrieben vertreten, die Tarifordnung nicht zerlegen können. Und genau darauf kommt es uns an: Die Tarifautonomie hat sich als ein großer Standortvorteil für Wirtschaft und Arbeit in unserem Land erwiesen. Ohne Tarifeinheit würde diese Tarifautonomie auf Dauer zerlegt werden können. Diese Gefahr wird mit der neuen gesetzlichen Regelung abgewendet.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen