Mittwoch, 22. Mai 2019

Was ist, wenn ich am Wahltag plötzlich erkranke und welche Möglichkeiten der Stimmabgabe habe ich?

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein, wenn er infolge Krankheit, hohen Alters oder einer körperlichen Beeinträchtigung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.


Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 22. Mai 2019 

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