Der Landeswahlleiter Günter Krombholz
informiert:
Ein Wahlberechtigter, der in das
Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf
Antrag einen Wahlschein, wenn er infolge
Krankheit, hohen Alters oder einer körperlichen
Beeinträchtigung das Wahllokal nicht oder nur
unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen
kann.
Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 22. Mai 2019
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