Beate Meißner empfiehlt Thüringer Landesverfassung als Vorbild
Erfurt – Kinderrechte könnten nach dem Vorbild
der Thüringer Landesverfassung in das Grundgesetz aufgenommen werden.
Dafür wirbt die sozial- und familienpolitische Sprecherin der
CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Beate Meißner. „Die
Mütter und Väter der Landesverfassung haben eine wohlabgewogene
Formulierung gefunden, mit der Förderung und Schutz von Kindern gut auf
den Punkt gebracht werden“, sagte die Abgeordnete und Juristin Meißner.
Die Koalitionspartner im Bund haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, ein „Kindergrundrecht“ zu
schaffen. Es soll durch Bund und Länder ausgestaltet werden. Der
entsprechende Artikel 19 Absatz 1 ThürLV lautet: „Kinder und
Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und
psychische Entwicklung. Sie sind vor körperlicher und seelischer
Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zu schützen.“
Laut Meißner handelt es sich um eine „in der
Sache präzise Bestimmung, die das elterliche Sorgerecht und ihre
Erziehungspflicht nicht aushebelt, sondern sinnvoll ergänzt“. Der Staat
sei dadurch angehalten, Eltern im genannten Sinn zu
unterstützen und einzugreifen, wenn sie das Kindswohl gefährden.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher
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