Montag, 20. Mai 2019

Kinderrechte im Grundgesetz

Beate Meißner empfiehlt Thüringer Landesverfassung als Vorbild

Erfurt – Kinderrechte könnten nach dem Vorbild der Thüringer Landesverfassung in das Grundgesetz aufgenommen werden. Dafür wirbt die sozial- und familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Beate Meißner. „Die Mütter und Väter der Landesverfassung haben eine wohlabgewogene Formulierung gefunden, mit der Förderung und Schutz von Kindern gut auf den Punkt gebracht werden“, sagte die Abgeordnete und Juristin Meißner.

Die Koalitionspartner im Bund haben sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, ein „Kindergrundrecht“ zu schaffen. Es soll durch Bund und Länder ausgestaltet werden. Der entsprechende Artikel 19 Absatz 1 ThürLV lautet: „Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung. Sie sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zu schützen.“

Laut Meißner handelt es sich um eine „in der Sache präzise Bestimmung, die das elterliche Sorgerecht und ihre Erziehungspflicht nicht aushebelt, sondern sinnvoll ergänzt“. Der Staat sei dadurch angehalten, Eltern im genannten Sinn zu unterstützen und einzugreifen, wenn sie das Kindswohl gefährden.

Dr. Karl-Eckhard Hahn

Pressesprecher

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