Es gibt Situationen,
wo man seine Angelegenheiten nicht selbst regeln oder seinen Willen
nicht äußern kann, z.B. aufgrund von Krankheiten, Unfällen o.ä. Durch
eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
kann man im Voraus bestimmen, wie man dann behandelt und betreut werden
möchte. Herr Gerstenberger von der Betreuungsbehörde des Landkreises
erklärt, wie eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erstellt
wird, was beim Inhalt zu beachten ist und wie
dieser im Eintrittsfall umgesetzt wird. Die Veranstaltung findet am 22.
Mai, 18 Uhr im Raum 32 der Kreisvolkshochschule Nordhausen,
Grimmelallee 60, statt. Die Gebühr von 4 Euro wird vor Ort erhoben.
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