Gutachten zur Verfassungswidrigkeit des Nachwahlhaushalts beauftragt
Erfurt – Die CDU-Fraktion lässt das geplante
Thüringer Haushaltsgesetz 2020 durch den Potsdamer Staatsrechtler Prof.
Dr. Thorsten Ingo Schmidt auf seine mögliche Verfassungswidrigkeit
überprüfen. Das hat die Fraktion während ihrer Haushaltsklausur
am Mittwoch in Weimar mit Blick auf die angekündigte Verabschiedung des
Haushalts im Juni-Plenum beschlossen. Bisher beraten die Fraktionen im
Landtag nur einen Haushaltsentwurf, dessen weiteres Schicksal wegen der
Verfassungsfrage offen ist. Im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens finden seit Februar die üblichen
Haushaltsberatungen statt. Dazu hat die Fraktion auf ihrer
Haushaltsklausur rund 140 Änderungsanträge mit einem Volumen von mehr
als 170 Millionen Euro beschlossen. Unter anderem sollen die Kommunen
besser ausgestattet, mehr Schulden getilgt, mehr Lehramtsanwärter
ausgebildet und die Mittel für Existenzgründer erhöht werden. „Damit
setzen wir in den Haushaltsberatungen einige Akzente, wie ein
Landeshaushalt mit anderen Schwerpunkten unter geänderten
Mehrheitsverhältnissen
aussehen könnte. Das werden wir auch mit Entschließungsanträgen weiter
untermauern“, sagte der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der
Fraktion, Maik Kowalleck.
Das Gutachten Schmidts soll nach Angaben
Kowallecks bis zur zweiten Lesung des Landeshaushaltes vorliegen. Dann
muss der Landtag entscheiden, ob er den Haushaltsentwurf tatsächlich
verabschiedet. „Nachdem bereits der Wissenschaftliche
Dienst des Landtags verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine
Verabschiedung dieses Nachwahlhaushalts erhoben hat, wollen wir ein
zweites Gutachten zu dieser Frage einholen.“ Die Erwartung der
CDU-Fraktion ist nach Angaben des Abgeordneten, „dass die
Koalitionsfraktionen
verfassungsrechtlichen Einwänden gegen eine Verabschiedung zugänglich
sind“, so wörtlich. Der beauftragte Gutachter ist Inhaber des Lehrstuhls
für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungs- und
Kommunalrecht an der Universität Potsdam.
Nach den Vorstellungen der CDU soll die
Schlüsselmasse für die Kommunen um 100 Millionen Euro aus Landesmitteln
erhöht werden. Dabei handelt es sich um jene Gelder, über die Gemeinden
und Städte frei verfügen können. 20 Millionen Euro
will die Fraktion aus dem Landesausgleichsstock für ein
Schulbauprogramm umschichten. „Besser ausgestattete Kommunen werden
nicht im gleichen Maße wie bisher auf Unterstützung aus dem
Ausgleichsstock angewiesen sein. Das eröffnet Spielräume für
Investitionen
im Bildungsbereich“, ist Kowalleck überzeugt. Weitere acht Millionen
Euro betreffen Änderungen im Kommunalen Finanzausgleich. Damit will die
Fraktion ihr Versprechen einlösen, die Benachteiligung kleinerer
Kommunen durch Rot-Rot-Grün zu beenden.
Die Mittel für Lehramtsanwärter will die
CDU-Fraktion so erhöhen, dass künftig 800 Referendare ausgebildet werden
können. Deutlich aufstocken will die Union außerdem den Etat zur
Umsetzung der Museumsperspektive 2025. Mehr Geld soll
nach dem Willen der Fraktion auch für die Einführung einer
Meistergründungsprämie und für das Hochschulgründernetzwerk zur
Verfügung stehen. Die geplante Schuldentilgung soll auf insgesamt
100 Millionen Euro erhöht werden. „Bezogen auf das Jahr 2014 hatte
Rot-Rot-Grün über die gesamte Wahlperiode mehr als fünf Mrd. Euro
zusätzlich zur Verfügung, aber nicht sinnvoll genutzt. Deckungen für
unsere Anträge lassen sich daher ohne weiteres finden, denn der
Haushaltsvollzug zeigt, dass etliche von Rot-Rot-Grün geplante
Titel in den vergangenen Jahren nie ausgeschöpft wurden“, schloss
Kowalleck.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen