Walk: „Rechtsstaat muss gegen Messerangriffe konsequent vorgehen“
Erfurt – Ordnungsbehörden sollen künftig ermächtigt werden, an besonders sensiblen Orten Waffenverbote anzuordnen.
„Die Länder Bremen und Niedersachsen haben einen
entsprechenden Antrag zur Änderung des Waffengesetzes in den Bundesrat
eingebracht“, so der CDU-Innenexperte Raymond Walk. „Wir fordern die
Landesregierung auf, diese Initiative zu unterstützen“.
Damit werde den Kommunen ein Weg eröffnet, das Mitführen von Messern an
besonders sensiblen Orten von vornherein zu verbieten.
Geplant ist eine bundesweite Regelung, die es
jedem Land ermöglicht, die Ordnungsbehörden zur Verordnung solcher Zonen
zu ermächtigen. „Das können Schulen sein, Veranstaltungen oder auch das
Umfeld von Flüchtlingsunterkünften“, so Walk.
Die Stadt Wiesbaden hat damit in einem Modellversuch seit Anfang des
Jahres bereits positive Erfahrungen gemacht. Das Waffenverbot gilt nicht
für verkehrsübliche Taschenmesser und ebenso nicht in Berufsausübung
oder für allgemein anerkannte Zwecke, beispielsweise
für Sportwaffen.
Die CDU-Fraktion fordert Innenminister Georg
Meier (SPD) darüber hinaus auf, den Abgeordneten des Landtags
statistische Angaben zu Messerangriffen in Thüringen und seine
Bemühungen um die bereits seit 2018 geforderte bundesweit einheitliche
Erfassung darzulegen.
Walk: „Diese Form der Gewalt hat zugenommen. Der Rechtsstaat muss konsequent dagegen vorgehen.“
Matthias Thüsing
Pressereferent
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