Freitag, 31. Mai 2019

Thüringer Ordnungsbehörden sollen messerfreie Zonen anordnen dürfen

Walk: „Rechtsstaat muss gegen Messerangriffe konsequent vorgehen“

Erfurt – Ordnungsbehörden sollen künftig ermächtigt werden, an besonders sensiblen Orten Waffenverbote anzuordnen.
„Die Länder Bremen und Niedersachsen haben einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Waffengesetzes in den Bundesrat eingebracht“, so der CDU-Innenexperte Raymond Walk. „Wir fordern die Landesregierung auf, diese Initiative zu unterstützen“. Damit werde den Kommunen ein Weg eröffnet, das Mitführen von Messern an besonders sensiblen Orten von vornherein zu verbieten.

Geplant ist eine bundesweite Regelung, die es jedem Land ermöglicht, die Ordnungsbehörden zur Verordnung solcher Zonen zu ermächtigen. „Das können Schulen sein, Veranstaltungen oder auch das Umfeld von Flüchtlingsunterkünften“, so Walk. Die Stadt Wiesbaden hat damit in einem Modellversuch seit Anfang des Jahres bereits positive Erfahrungen gemacht. Das Waffenverbot gilt nicht für verkehrsübliche Taschenmesser und ebenso nicht in Berufsausübung oder für allgemein anerkannte Zwecke, beispielsweise für Sportwaffen.

Die CDU-Fraktion fordert Innenminister Georg Meier (SPD) darüber hinaus auf, den Abgeordneten des Landtags statistische Angaben zu Messerangriffen in Thüringen und seine Bemühungen um die bereits seit 2018 geforderte bundesweit einheitliche Erfassung darzulegen.
Walk: „Diese Form der Gewalt hat zugenommen. Der Rechtsstaat muss konsequent dagegen vorgehen.“

Matthias Thüsing

Pressereferent

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