„Gute-KiTa-Vertrag“ unter Dach und Fach: Rund 65 Millionen Euro zur Entlastung für Familien und für mehr Qualität in saarländischen KiTas
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat heute zusammen mit Bildungsminister Ulrich Commerçon im Saarbrücker Schloss den Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes für das Saarland unterzeichnet. Fünf Monate nach Inkrafttreten des Gute-KiTa-Gesetzes sind die Vertragsverhandlungen abgeschlossen: Das Saarland ist damit deutschlandweit das zweite Bundesland nach Bremen, in dem das Gute-KiTa-Gesetz rechtsverbindlich wird. Mit der Unterzeichnung des „Gute-KiTa-Vertrags“ kann die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes im Saarland starten.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
„Wir kommen bei den Vertragsverhandlungen mit den Ländern gut voran und liegen im Zeitplan. Das Saarland hat sich ein starkes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Qualität und zur Senkung von Gebühren vorgenommen. Das bedeutet eine enorme Entlastung für Familien und garantiert allen Kindern die beste Bildung von Anfang an. Auch die Verhandlungen mit den anderen Bundesländern gehen gut voran. Dabei besteht hohes Interesse der Länder an nahezu allen zehn Handlungsfeldern des Gesetzes. Um die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern wird zum Beispiel ein Fokus auf die Verbesserung des Betreuungsschlüssels oder die Stärkung der KiTa-Leitungen gelegt. Es zeichnet sich ein ausgewogenes Verhältnis ab zwischen Investitionen in Qualität und Gebührenentlastung für eine bessere Teilhabe.“
Bildungsminister Ulrich Commerçon:
„Jetzt kann es losgehen. Ich freue mich sehr, dass wir als zweites Land den Gute-KiTa-Vertrag heute unterzeichnet haben. Wir werden, auch mit Unterstützung des Bundes, mehr Geld denn je in die frühkindliche Bildung investieren. Das sind gute Nachrichten für die Zukunft unseres Landes! Allein aus dem Gute-KiTa-Gesetz fließen rund 65 Mio. Euro bis 2022 in unsere KiTas. Damit verbessern wir die Qualität unserer Einrichtungen, senken den Elternbeitrag spürbar, investieren weiter in Personal und bauen die KiTa-Plätze weiter aus. Krippen und KiTas sind die erste Stufe des Bildungssystems und die prägendste Zeit für die Entwicklung grundlegender Kompetenzen. Deswegen müssen wir alles daran setzen, dass Ungleichheit und soziale Ausgrenzung von Kindern aufhört und jedes Kind die Möglichkeit erhält, eine KiTa zu besuchen.“
Das Gute-KiTa-Gesetz im Saarland: Qualität und Gebührenentlastung
Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes – rund 65 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – wird das Saarland unter anderem KiTas mit besonderen Herausforderungen personell besser ausstatten, die Leitungen von KiTas stärken, mehr Fachkräfte gewinnen, die sprachliche Bildung fördern und die Elternbeiträge senken.
Detaillierte Handlungsfelder im Saarland:
Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes werden im Saarland – wie im Vertrag vorgesehen – Schwerpunkte in folgenden Handlungsfeldern gesetzt:
1. Fachkraft-Kind-Schlüssel
Der Fachkraft-Kind-Schlüssel soll bei bis zu 25 Einrichtungen mit besonderen Herausforderungen verbessert werden. Ziel ist es, die zusätzlichen Aufgabenstellungen und Belastungen von KiTas mit großen Herausforderungen durch zusätzliche personelle Ressourcen auszugleichen und diesen KiTas pro Gruppe eine zusätzliche Viertelstelle zur Verfügung zu stellen.
2. Stärkung der Leitung
KiTa-Leitungen erhalten künftig mehr Zeit, um intensiver konzeptionell zu arbeiten, um die Teamführung zu verbessern und Vernetzungs- und Verwaltungsaufgaben effektiver wahrzunehmen. Zudem können Erzieherinnen und Erzieher ohne Hochschulabschluss in Leitungsfunktionen eine zusätzliche Qualifizierung im Rahmen eines Zertifikatsstudienganges für diese anspruchsvolle Tätigkeit erlangen.
3. Fachkräftesicherung und -gewinnung
Gute KiTas brauchen gut ausgebildete und motivierte Erzieherinnen und Erzieher. Um mehr Fachkräfte zu gewinnen, wird ab dem 01.08.2019 erstmals ein vergütetes und praxisintegriertes Ausbildungsmodell angeboten. Hierzu werden im Rahmen der Fachkräfteoffensive des Bundes 52 Ausbildungsplätze geschaffen. Zusätzliche 41 weitere Plätze werden mit Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes zu denselben Konditionen inklusive Praxisanleitung angeboten.
4. Förderung sprachlicher Bildung
Das Saarland wird seine Fachkräfte durch den Zertifikatsstudiengang „Sprache und interkulturelle Bildung“ weiter qualifizieren. Der dreisemestrige Zertifikatsstudiengang vertieft die Kenntnisse in kultursensibler und inklusiver Arbeit. So können Familien und ihre Kinder mit Migrationshintergrund besser integriert und die Zielformulierungen des Bildungsprogramms für saarländische Krippen und Kindergärten weiter und nachhaltig implementiert werden.
5. Entlastung der Eltern von Gebühren
Im Saarland zahlen Familien verhältnismäßig hohe Elternbeiträge. Bildungsgerechtigkeit und echte Teilhabe für jedes Kind beginnt in der Krippe. Damit alle Kinder gute Startchancen ins Leben haben, entlasten wir Familien finanziell bei den Beiträgen. Bis 2022 reduzieren wir den Elternanteil um die Hälfte. Hierzu stellt das Saarland insgesamt 93 Mio. € (45,5 Mio. € Land plus 47,5 Mio. € aus dem Gute-KiTa-Gesetz) zur Verfügung. Bei der Kindertagespflege ist vorgesehen, die Landesförderung von 0,60 Euro auf 0,75 Euro pro Stunde und Kind zu erhöhen. So werden auch Eltern entlastet, deren Kinder bei einer Tagespflegeperson betreut werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.saarland.de/gutekita.htm
Das Gute-KiTa-Gesetz des BMFSFJ in Kürze:
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.
Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Land hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.
Mitteilung des Bundesfamilienministeriums
Veröffentlicht am 23.05.2019
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