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Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt Einzelplan des BMFSFJ im Bundestag vor
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Bundesregierung bringt in dieser Woche den Haushaltsentwurf 2019 in die
parlamentarischen Beratungen ein. 10,3 Milliarden Euro stehen dem
Bundesfamilienministerium demnach 2019 zur Verfügung – das ist ein
Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 79 Millionen Euro. Mittel, die
gut investiert werden: zum Beispiel in die gute Betreuung und frühe
Förderung unserer Kinder, für die Verbesserung des Kinderzuschlags, für
Demokratie und Engagement und für Maßnahmen gegen Gewalt.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
„Die Ereignisse in Chemnitz haben uns noch einmal gezeigt, wie wichtig
es ist, hinzuschauen, was vor Ort passiert und darauf zu reagieren, was
vor Ort gebraucht wird. Hingehen, zuhören und dann auch handeln – das
ist jetzt notwendig. Wir tun das mit dem Haushalt für 2019. Damit es
jedes Kind packt. Damit Familien unterstützt werden. Damit Menschen vor
Gewalt geschützt sind. Und damit die, die sich um das Zusammenleben und
die Demokratie kümmern, den Staat und das ganze Land im Rücken haben.“
Demokratie und Engagement
Der
Schutz unserer Demokratie und die Unterstützung der Menschen, die sich
vor Ort engagieren, sind Daueraufgaben. Daher müssen Maßnahmen wie das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ auf Dauer gesichert werden. Außerdem
ist ein Ausbau der Freiwilligendienste notwendig, um dem Engagement in
Deutschland einen stabileren Rahmen zu geben.
Im Haushaltsentwurf
2019 sind zudem 32,5 Millionen Euro für die Gründung einer
Engagementstiftung vorgesehen. Sie wird Engagement ganz praktisch
unterstützen: zum Beispiel in ländlichen Regionen, an Orten die wenig
ehrenamtliche Strukturen haben oder im Umgang mit der Digitalisierung.
Gute Kinderbetreuung und frühe Förderung
Damit
es jedes Kind packt, ist frühkindliche Bildung die langfristig wichtige
und nötige Investition. Nach vier Jahren Dialogprozess mit den Ländern,
kommunalen Spitzenverbänden und Trägern wird der Gesetzentwurf für das
Gute-Kita-Gesetz in Kürze dem Bundeskabinett vorgelegt. Ziel des
Gesetzes ist, die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung
in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit
weiterzuentwickeln. Langfristig soll das Gesetz auch einen Beitrag zur
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von
Kindern in Deutschland leisten. Ab 2019 sollen die Mittel im Rahmen der
Umsatzsteuerverteilung an die Länder fließen, in 2019 werden es bereits
500 Millionen Euro sein.
Flankiert werden soll das
Gute-Kita-Gesetz durch die Fachkräfteoffensive, für die wir im Haushalt
2019 einen ersten Betrag von 30 Millionen Euro eingestellt haben. Im
Jahr 2020 wollen wir 60 Millionen Euro dafür zur Verfügung stellen. Denn
wir müssen mehr Menschen für den Erzieherberuf gewinnen und die
Ausbildungsbedingungen verbessern. Hier wird der Bund die Länder
zusätzlich zum Gute Kita Gesetz unterstützen. Auch der Ausbau des
Platzangebots wird fortgesetzt: Für das Sondervermögen
Kinderbetreuungsausbau stehen im Jahr 2019 planmäßig insgesamt 300
Millionen Euro zur Verfügung.
Kinderzuschlag
Genauso
wichtig wie die frühkindliche Bildung ist es, Kinderarmut direkt
anzugehen. Eine wichtige Rolle kommt hierbei dem Kinderzuschlag zu, den
wir im nächsten Jahr nicht nur erhöhen, sondern einfacher und
attraktiver gestalten werden. Im Haushalt 2019 sind 575 Millionen Euro
und damit 185 Millionen Euro mehr als in 2018 vorgesehen. Mit dem neuen
Kinderzuschlag, dem höheren Kindergeld sowie mit den verbesserten
Leistungen für Bildung und Teilhabe bringen wir für 2019 ein ganzes
Paket gegen Kinderarmut auf den Weg.
Maßnahmen gegen Gewalt in der Schule
Zur
Prävention gegen Gewalt hat das BMFSFJ in diesem Sommer die ersten
Anti-Mobbing-Profis an die Schulen geschickt. Insgesamt werden 170 von
ihnen die Arbeit aufnehmen, und das Programm geht auch 2019 weiter.
Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen
Viele
Frauen, die Gewalt erleben, finden Schutz in Frauenhäusern und
Zufluchtswohnungen. Aber es gibt Lücken und große regionale Unterschiede
im Hilfesystem. Mit dem Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen werden
wir Frauen und ihre Kinder stärken. 5,1 Millionen Euro sieht der
Haushaltsentwurf 2019 hierfür vor. Das Programm wird auch 2020
fortgesetzt. Ab dann sollen 30 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung
gestellt werden. In der nächsten Woche, über 40 Jahre nach der Gründung
des ersten Frauenhauses, kommen Bund, Länder und Kommunen zum ersten Mal
zu einem Runden Tisch zusammen, um gemeinsam die Initiative gegen
Gewalt an Frauen zu ergreifen.
Elterngeld und ElterngeldPlus
Größter
Einzelposten im Haushalt des Familienministeriums bleiben das
Elterngeld und ElterngeldPlus. Beide Leistungen kommen bei den Familien
gut an - gerade auch bei den Vätern. Heute geht bereits jeder dritte
Vater in Elternzeit (34 Prozent) – in einigen Regionen sind es bis zu 57
Prozent. Immer mehr Väter entscheiden sich für eine berufliche Auszeit
und stärken damit die Berufstätigkeit ihrer Partnerinnen. Der Ansatz für
das Elterngeld steigt deshalb gegenüber 2018 um 190 Millionen Euro auf
insgesamt 6,86 Milliarden Euro.
Mitteilung des BMFSFJ am 13.09.18 |
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