Freitag, 14. September 2018

Ein Haushalt für die Unterstützung vor Ort

 
     
 
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt Einzelplan des BMFSFJ im Bundestag vor
 
  Die Bundesregierung bringt in dieser Woche den Haushaltsentwurf 2019 in die parlamentarischen Beratungen ein. 10,3 Milliarden Euro stehen dem Bundesfamilienministerium demnach 2019 zur Verfügung – das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 79 Millionen Euro. Mittel, die gut investiert werden: zum Beispiel in die gute Betreuung und frühe Förderung unserer Kinder, für die Verbesserung des Kinderzuschlags, für Demokratie und Engagement und für Maßnahmen gegen Gewalt.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Ereignisse in Chemnitz haben uns noch einmal gezeigt, wie wichtig es ist, hinzuschauen, was vor Ort passiert und darauf zu reagieren, was vor Ort gebraucht wird. Hingehen, zuhören und dann auch handeln – das ist jetzt notwendig. Wir tun das mit dem Haushalt für 2019. Damit es jedes Kind packt. Damit Familien unterstützt werden. Damit Menschen vor Gewalt geschützt sind. Und damit die, die sich um das Zusammenleben und die Demokratie kümmern, den Staat und das ganze Land im Rücken haben.“
Demokratie und Engagement
Der Schutz unserer Demokratie und die Unterstützung der Menschen, die sich vor Ort engagieren, sind Daueraufgaben. Daher müssen Maßnahmen wie das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ auf Dauer gesichert werden. Außerdem ist  ein Ausbau der Freiwilligendienste notwendig, um dem Engagement in Deutschland einen stabileren Rahmen zu geben.
Im Haushaltsentwurf 2019 sind zudem 32,5 Millionen Euro für die Gründung einer Engagementstiftung vorgesehen. Sie wird Engagement ganz praktisch unterstützen: zum Beispiel in ländlichen Regionen, an Orten die wenig ehrenamtliche Strukturen haben oder im Umgang mit der Digitalisierung.
Gute Kinderbetreuung und frühe Förderung
Damit es jedes Kind packt, ist frühkindliche Bildung die langfristig wichtige und nötige Investition. Nach vier Jahren Dialogprozess mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Trägern wird der Gesetzentwurf für das Gute-Kita-Gesetz in Kürze dem Bundeskabinett vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist, die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit weiterzuentwickeln. Langfristig soll das Gesetz auch einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern in Deutschland leisten. Ab 2019 sollen die Mittel im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung an die Länder fließen, in 2019 werden es bereits 500 Millionen Euro sein.
Flankiert werden soll das Gute-Kita-Gesetz durch die Fachkräfteoffensive, für die wir im Haushalt 2019 einen ersten Betrag von 30 Millionen Euro eingestellt haben. Im Jahr 2020 wollen wir 60 Millionen Euro dafür zur Verfügung stellen. Denn wir müssen mehr Menschen für den Erzieherberuf gewinnen und die Ausbildungsbedingungen verbessern. Hier wird der Bund die Länder zusätzlich zum Gute Kita Gesetz unterstützen. Auch der Ausbau des Platzangebots wird fortgesetzt: Für das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau stehen im Jahr 2019 planmäßig insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Kinderzuschlag
Genauso wichtig wie die frühkindliche Bildung ist es, Kinderarmut direkt anzugehen. Eine wichtige Rolle kommt hierbei dem Kinderzuschlag zu, den wir im nächsten Jahr nicht nur erhöhen, sondern einfacher und attraktiver gestalten werden. Im Haushalt 2019 sind 575 Millionen Euro und damit 185 Millionen Euro mehr als in 2018 vorgesehen. Mit dem neuen Kinderzuschlag, dem höheren Kindergeld sowie mit den verbesserten Leistungen für Bildung und Teilhabe bringen wir für 2019 ein ganzes Paket gegen Kinderarmut auf den Weg.
Maßnahmen gegen Gewalt in der Schule
Zur Prävention gegen Gewalt hat das BMFSFJ in diesem Sommer die ersten Anti-Mobbing-Profis an die Schulen geschickt. Insgesamt werden 170 von ihnen die Arbeit aufnehmen, und das Programm geht auch 2019 weiter.
Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen
Viele Frauen, die Gewalt erleben, finden Schutz in Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen. Aber es gibt Lücken und große regionale Unterschiede im Hilfesystem. Mit dem Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen werden wir Frauen und ihre Kinder stärken. 5,1 Millionen Euro sieht der Haushaltsentwurf 2019 hierfür vor. Das Programm wird auch 2020 fortgesetzt. Ab dann sollen 30 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung gestellt werden. In der nächsten Woche, über 40 Jahre nach der Gründung des ersten Frauenhauses, kommen Bund, Länder und Kommunen zum ersten Mal zu einem Runden Tisch zusammen, um gemeinsam die Initiative gegen Gewalt an Frauen zu ergreifen.
Elterngeld und ElterngeldPlus
Größter Einzelposten im Haushalt des Familienministeriums bleiben das Elterngeld und ElterngeldPlus. Beide Leistungen kommen bei den Familien gut an - gerade auch bei den Vätern. Heute geht bereits jeder dritte Vater in Elternzeit (34 Prozent) – in einigen Regionen sind es bis zu 57 Prozent. Immer mehr Väter entscheiden sich für eine berufliche Auszeit und stärken damit die Berufstätigkeit ihrer Partnerinnen. Der Ansatz für das Elterngeld steigt deshalb gegenüber 2018 um 190 Millionen Euro auf insgesamt 6,86 Milliarden Euro.

Mitteilung des BMFSFJ am 13.09.18

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