Samstag, 1. September 2018

Stadt Nordhausen: Einordnung der Übertragung des Albert-Kuntz-Sportparks und der Widerspruchsverfahren zur Kreisumlage

Nordhausen (psv) Die Stadt Nordhausen hat beim Thema der Fördermittelbeantragung zur Sanierung des Albert-Kuntz-Sportparks (AKS) immer kommuniziert, alles dafür zu tun, um die bereitgestellten Landesfördermittel für die Region zu sichern. Diese sind zwischen dem 01.01. und 31.12.2018 beim zuständigen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bzw. bei der Landesbaubehörde (TLBV) zu beantragen. Hierzu erfolgten bereits unterjährig Abstimmungen zwischen Stadt und Land über Form, Fristen und Inhalte des Antrages. Nicht zuletzt die Berechnung des Kostenrahmens durch die beiden Prinzipstudien – Vorgehen entsprechend Theatersanierung – ist ein essentieller Baustein dieser Fördermittelbeantragung. Eine andere Vorgehensweise wäre dem Landkreis auch nicht möglich.


1.       Kosten- und Zeitrahmen der Sanierung des AKS
Oberbürgermeister Kai Buchmann begrüßt die Einsicht des Landrates, dass das Projekt der Sanierung des AKS als ein Regionalligastadion (mit Erweiterungsoption für die 3. Liga) mindestens 15 Mio. Euro kosten wird. Ebenso ist die realistische (Zwischen-) Bauzeit bis mindestens 2022 nunmehr durch das Landratsamt anerkannt (Vgl. TA-Bericht vom 25.08.2018).
Die beiden seitens der Stadt in 2018 beauftragten Prinzipstudien - auf Grundlage des Raumbuches des Vereins Wacker 90 Nordhausen und der Habau-Studie für ein Regionalligastadion (beauftragt durch den Verein in 2015) - berechnen diesen Kostenrahmen inklusive Risikoreserve und geben die Zeitschiene vor.
Belastbare Zahlen für ein Drittligastadion gibt es bisher überhaupt nicht, ebenso wenig wie die dafür jährlich anfallenden Betriebskosten bei verschiedenen Ausbaustufen, zum Beispiel mit oder ohne Rasenheizung, Anforderungen des jeweiligen Ligabetriebs an Sicherheit, Sanitäreinrichtungen, Infrastruktur, etc.


2.       Konzeptionelle Umsetzung der Sanierung des AKS
Die Stadtverwaltung hatte bereits bei einem ersten Abgleich des Raumbuches des Vereins einen höheren Finanzierungsbedarf festgestellt als eingeplant war. Insofern wurde geprüft, ob eine sinnvolle Planung von Bauabschnitten und somit eine schrittweise Realisierung der Sanierung des AKS im Kostenrahmen möglich sei. Normalerweise schließt die Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Freistaats Thüringen (RLBau) eine Aufteilung von Großen Baumaßnahmen in kleine Teilprojekte aus. Ebenso muss laut Vorlage des Fördermittelantrags die Finanzierung und der Kostenrahmen bei Bauprojekten im Vorhinein abgesichert sein.
Tatsächlich wäre es aus Sicht des Oberbürgermeisters ein „Schildbürgerstreich“, wenn der derzeitig bestehende Finanzierungsrahmen von aktuell 8,2 Mio. Euro für „ein halbes Stadion“ ausgegeben würde, ohne eine Folgefinanzierung vorab sichergestellt zu haben. Das würde das Ansehen unserer Region wirklich aufs Spiel setzen.


3.       Realisierungsrisiken des Stadionausbaus 3. Liga am Standort
Die 3. Liga hat der Verein Wacker 90 Nordhausen als Ziel ausgegeben. Bisher war die Planung eines Stadions für den Drittligabetrieb für die Stadtverwaltung kein Thema. Die Habau-Studie sowie das vorgelegte Raumbuch gingen jeweils von einem 5000 Zuschauer fassenden Regionalligastadion aus. Im Zuge der Diskussionen der letzten Wochen beschäftigt sich die Stadt nunmehr konkret mit der Vorplanung eines Stadions für die 3. Liga in Nordhausen.
Die beiden beauftragten Büros haben in den Prinzipstudien auf die Problemlage und das Realisierungsrisiko eines drittligatauglichen Stadions am jetzigen Standort hingewiesen. Weder die Stadtverwaltung noch der Landrat selbst können bei der Ausbau- und Erweiterungsoption, z. B. die notwendigen schalltechnischen Grundsatzuntersuchungen außer Acht lassen. Insofern widersprechen die Aussage des Landrats, dass „Lärm irrelevant sei“, den Risikobetrachtungen der Prinzipstudien und an dieser Stelle dem gesunden Menschenverstand (Vgl. TA-Bericht vom 24.08.2018).

Sicherlich können die Einwohner von Krimderode „ein Lied davon singen“, wie Stadion- und Verkehrslärm die Lebensqualität beeinträchtigen können.

Des Weiteren sind die örtlichen Gegebenheiten nicht geeignet, um die notwendigen Nutzungen und Verkehrsflächen sicherheitstechnisch angemessen und funktional sinnvoll umzusetzen. Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte können bisher nur schwer unvorhergesehene Situationen beherrschen, die in der 3. Liga eher noch zunehmen werden.


4.       Auszüge der Rahmenbedingungen der Übertragung des AKS an den Landkreis Nordhausen
Auf ureigenen Vorschlag des Landrates, hatte der Stadtrat in der Sitzung vom 28.06.2018 beschlossen, den Oberbürgermeister mit den Verhandlungen zur Übertragung des AKS (unter der Weiterzahlung der jetzigen Betriebskosten) von der Stadt nach § 11 Absatz 2 des Thüringer Sportfördergesetzes auf den Landkreis zu beauftragen (Vgl. NNZ-Beitrag vom 13.06.2018). Die Vertragsgrundlage nach § 11 Absatz 2 des Thüringer Sportfördergesetzes steht nach einer ersten Rückmeldung aus dem Thüringer Landesverwaltungsamt (30.08.2018) nunmehr in Frage.
Laut letztem Vertragsentwurf des Landratsamtes soll zudem eine direkte Übertragung an eine kreiseigene Eigengesellschaft (Servicegesellschaft GmbH) erfolgen. Ob dies rechtlich und fördertechnisch überhaupt möglich ist, wurde sicherlich im Landratsamt geprüft. Die Stadtverwaltung ist sich in dieser Angelegenheit hingegen unsicher und befragt aktuell u. a. hierzu das TLVWA.
Auch werden der Stadt Nordhausen und somit den Steuerzahlern in weiteren Passagen des letzten Vertragsentwurfs des Landkreises unkalkulierbare Risiken aus den Nebenbestimmungen der Baugenehmigung übertragen. Die Stadt würde dann die derzeit noch unabsehbaren Kosten für Auflagen und Bedingungen einer Baugenehmigung, dies reicht von Stellplätzen über Schallschutz bis z. B. Vorgaben des Abwasseranschlusses, Brandschutz, Löschwassereinspeisung etc., wiederum selbst tragen, dann aber auf fremden Grund?!?


5.       Vermengung der Übertragung des AKS mit dem Kreisumlagestreit
Für die Stadt Nordhausen und den Oberbürgermeister ist es unverständlich, warum die Kreisumlagediskussion in den Übertragungsprozess des AKS einfließen muss. Die Stadt hat für die Jahre 2012, 2014, 2016, 2017 Widerspruch gegen die Kreisumlagebescheide eingelegt. Die Stadt ist ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Landkreis immer nachgegangen (in Summe der vier Jahre: 53,7 Mio. Euro). Es handelt sich um Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, die der Landkreis bereits vereinnahmt hat. Dieses Steuergeld fehlte bisher den Nordhäuserinnen und Nordhäusern für dringende Investitionsmaßnahmen.

„Einen Millionenwert einfach in Paketen/Deals wegzuverhandeln, da hört der Spaß für mich als Oberbürgermeister auf“, so Kai Buchmann. Den AKS nun als „Mittel zum Zweck“ zu nutzen, um ein bereits festgestelltes, fehlerhaftes Verwaltungshandeln im Landratsamt nachträglich auszubügeln ist mehr als unredlich. „Ein Vertrag, der diesen Winkelzug beinhaltet, muss erst einmal rechtlich in alle Richtungen abgesichert werden“, fügt Buchmann an. Hier lässt sich die Stadt Nordhausen von der zuständigen Rechtsaufsicht im Landesverwaltungsamt, sowohl rechtlich als auch haushaltsrechtlich, beraten.

Die Rechtsposition der Stadt ist rechtlich abgesichert. Hierzu wird ausdrücklich auf die Entscheidung des OVG Weimar bzgl. des Kreis- und Schulumlagestreits zwischen Landkreis und der Stadt Bleicherode zu Gunsten der Stadt Bleicherode verwiesen.


6.       Abschließende Betrachtung
Tatsächlich ist die Stadtverwaltung bei all den aufgezeigten Problemen irritiert, dass zum einen der Verein sein finanzielles Engagement im Stadionprojekt nicht vergrößern kann oder will. Denn vor allem der Verein und sein Hauptsponsor drängen auf den Aufstieg in die 3. Liga und das noch unbedingt in dieser Spielzeit. Für dieses Ziel hat der Verein viel in neue Spieler investiert und sicherlich die Folgen des Aufstiegs finanziell vorab geklärt.

Zum anderen ist es aus Sicht der Stadt Nordhausen nicht erklärbar, dass jede Diskussion bzgl. eines Alternativstandorts seitens des Vereins und des Landrats ohne vernünftigen Grund von vornherein abgelehnt wird. Die Stadtverwaltung würde viel mehr das Entwicklungspotenzial an einem Neustandort, beispielsweise am einstigen Ernst-Thälmann-Stadion, näher prüfen.

Der jetzige AKS würde dann weiterhin mit seinen vier Trainingsplätzen für Nordhäuser Vereine sowie als Nachwuchszentrum zur Verfügung stehen und dahingehend entwickelt werden können. Dies bedeutet auch eine Sanierung des Hauptgebäudes, die die Stadt als Eigentümer seit Langem plant.

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