Nordhausen (psv) Die Stadt Nordhausen hat beim
Thema der Fördermittelbeantragung zur Sanierung des
Albert-Kuntz-Sportparks (AKS) immer kommuniziert, alles dafür zu tun, um
die bereitgestellten Landesfördermittel für die Region zu sichern.
Diese sind zwischen dem 01.01. und 31.12.2018 beim zuständigen
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bzw. bei der
Landesbaubehörde (TLBV) zu beantragen. Hierzu erfolgten bereits
unterjährig Abstimmungen zwischen Stadt und Land über Form, Fristen
und Inhalte des Antrages. Nicht zuletzt die Berechnung des
Kostenrahmens durch die beiden Prinzipstudien – Vorgehen entsprechend
Theatersanierung – ist ein essentieller Baustein dieser
Fördermittelbeantragung. Eine andere Vorgehensweise wäre dem Landkreis
auch nicht möglich.
1.
Kosten- und Zeitrahmen der Sanierung des AKS
Oberbürgermeister Kai Buchmann begrüßt die Einsicht
des Landrates, dass das Projekt der Sanierung des AKS als ein
Regionalligastadion (mit Erweiterungsoption für die 3. Liga) mindestens
15 Mio. Euro kosten wird. Ebenso ist die realistische
(Zwischen-) Bauzeit bis mindestens 2022 nunmehr durch das Landratsamt
anerkannt (Vgl. TA-Bericht vom 25.08.2018).
Die beiden seitens der Stadt in 2018 beauftragten
Prinzipstudien - auf Grundlage des Raumbuches des Vereins Wacker 90
Nordhausen und der Habau-Studie für ein Regionalligastadion (beauftragt
durch den Verein in 2015) - berechnen diesen Kostenrahmen
inklusive Risikoreserve und geben die Zeitschiene vor.
Belastbare Zahlen für ein Drittligastadion gibt es
bisher überhaupt nicht, ebenso wenig wie die dafür jährlich anfallenden
Betriebskosten bei verschiedenen Ausbaustufen, zum Beispiel mit oder
ohne Rasenheizung, Anforderungen des jeweiligen
Ligabetriebs an Sicherheit, Sanitäreinrichtungen, Infrastruktur, etc.
2.
Konzeptionelle Umsetzung der Sanierung des AKS
Die Stadtverwaltung hatte bereits bei einem ersten
Abgleich des Raumbuches des Vereins einen höheren Finanzierungsbedarf
festgestellt als eingeplant war. Insofern wurde geprüft, ob eine
sinnvolle Planung von Bauabschnitten und somit eine
schrittweise Realisierung der Sanierung des AKS im Kostenrahmen möglich
sei. Normalerweise schließt die Richtlinie für die Durchführung von
Bauaufgaben des Freistaats Thüringen (RLBau) eine Aufteilung von Großen
Baumaßnahmen in kleine Teilprojekte aus. Ebenso
muss laut Vorlage des Fördermittelantrags die Finanzierung und der
Kostenrahmen bei Bauprojekten im Vorhinein abgesichert sein.
Tatsächlich wäre es aus Sicht des
Oberbürgermeisters ein „Schildbürgerstreich“, wenn der derzeitig
bestehende Finanzierungsrahmen von aktuell 8,2 Mio. Euro für „ein halbes
Stadion“ ausgegeben würde, ohne eine Folgefinanzierung vorab
sichergestellt
zu haben. Das würde das Ansehen unserer Region wirklich aufs Spiel
setzen.
3.
Realisierungsrisiken des Stadionausbaus 3. Liga am Standort
Die 3. Liga hat der Verein Wacker 90 Nordhausen als
Ziel ausgegeben. Bisher war die Planung eines Stadions für den
Drittligabetrieb für die Stadtverwaltung kein Thema. Die Habau-Studie
sowie das vorgelegte Raumbuch gingen jeweils von einem
5000 Zuschauer fassenden Regionalligastadion aus. Im Zuge der
Diskussionen der letzten Wochen beschäftigt sich die Stadt nunmehr
konkret mit der Vorplanung eines Stadions für die 3. Liga in Nordhausen.
Die beiden beauftragten Büros haben in den
Prinzipstudien auf die Problemlage und das Realisierungsrisiko eines
drittligatauglichen Stadions am jetzigen Standort hingewiesen. Weder die
Stadtverwaltung noch der Landrat selbst können bei
der Ausbau- und Erweiterungsoption, z. B. die notwendigen
schalltechnischen Grundsatzuntersuchungen außer Acht lassen. Insofern
widersprechen die Aussage des Landrats, dass „Lärm irrelevant sei“, den
Risikobetrachtungen der Prinzipstudien und an dieser Stelle
dem gesunden Menschenverstand (Vgl. TA-Bericht vom 24.08.2018).
Sicherlich können die Einwohner von Krimderode „ein
Lied davon singen“, wie Stadion- und Verkehrslärm die Lebensqualität
beeinträchtigen können.
Des Weiteren sind die örtlichen Gegebenheiten nicht
geeignet, um die notwendigen Nutzungen und Verkehrsflächen
sicherheitstechnisch angemessen und funktional sinnvoll umzusetzen.
Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte können bisher nur schwer
unvorhergesehene Situationen beherrschen, die in der 3. Liga eher noch
zunehmen werden.
4.
Auszüge der Rahmenbedingungen der Übertragung des AKS an den Landkreis Nordhausen
Auf ureigenen Vorschlag des Landrates, hatte der
Stadtrat in der Sitzung vom 28.06.2018 beschlossen, den
Oberbürgermeister mit den Verhandlungen zur Übertragung des AKS (unter
der Weiterzahlung der jetzigen Betriebskosten) von der Stadt
nach § 11 Absatz 2 des Thüringer Sportfördergesetzes auf den Landkreis
zu beauftragen (Vgl. NNZ-Beitrag vom 13.06.2018). Die Vertragsgrundlage
nach § 11 Absatz 2 des Thüringer Sportfördergesetzes steht nach einer
ersten Rückmeldung aus dem Thüringer Landesverwaltungsamt
(30.08.2018) nunmehr in Frage.
Laut letztem Vertragsentwurf des Landratsamtes soll
zudem eine direkte Übertragung an eine kreiseigene Eigengesellschaft
(Servicegesellschaft GmbH) erfolgen. Ob dies rechtlich und
fördertechnisch überhaupt möglich ist, wurde sicherlich
im Landratsamt geprüft. Die Stadtverwaltung ist sich in dieser
Angelegenheit hingegen unsicher und befragt aktuell u. a. hierzu das
TLVWA.
Auch werden der Stadt Nordhausen und somit den
Steuerzahlern in weiteren Passagen des letzten Vertragsentwurfs des
Landkreises unkalkulierbare Risiken aus den Nebenbestimmungen der
Baugenehmigung übertragen. Die Stadt würde dann die derzeit
noch unabsehbaren Kosten für Auflagen und Bedingungen einer
Baugenehmigung, dies reicht von Stellplätzen über Schallschutz bis z. B.
Vorgaben des Abwasseranschlusses, Brandschutz, Löschwassereinspeisung
etc., wiederum selbst tragen, dann aber auf fremden Grund?!?
5.
Vermengung der Übertragung des AKS mit dem Kreisumlagestreit
Für die Stadt Nordhausen und den Oberbürgermeister
ist es unverständlich, warum die Kreisumlagediskussion in den
Übertragungsprozess des AKS einfließen muss. Die Stadt hat für die Jahre
2012, 2014, 2016, 2017 Widerspruch gegen die Kreisumlagebescheide
eingelegt. Die Stadt ist ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem
Landkreis immer nachgegangen (in Summe der vier Jahre: 53,7 Mio. Euro).
Es handelt sich um Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt,
die der Landkreis bereits vereinnahmt hat. Dieses
Steuergeld fehlte bisher den Nordhäuserinnen und Nordhäusern für
dringende Investitionsmaßnahmen.
„Einen Millionenwert einfach in Paketen/Deals
wegzuverhandeln, da hört der Spaß für mich als Oberbürgermeister auf“,
so Kai Buchmann. Den AKS nun als „Mittel zum Zweck“ zu nutzen, um ein
bereits festgestelltes, fehlerhaftes Verwaltungshandeln
im Landratsamt nachträglich auszubügeln ist mehr als unredlich. „Ein
Vertrag, der diesen Winkelzug beinhaltet, muss erst einmal rechtlich in
alle Richtungen abgesichert werden“, fügt Buchmann an. Hier lässt sich
die Stadt Nordhausen von der zuständigen Rechtsaufsicht
im Landesverwaltungsamt, sowohl rechtlich als auch haushaltsrechtlich,
beraten.
Die Rechtsposition der Stadt ist rechtlich
abgesichert. Hierzu wird ausdrücklich auf die Entscheidung des OVG
Weimar bzgl. des Kreis- und Schulumlagestreits zwischen Landkreis und
der Stadt Bleicherode zu Gunsten der Stadt Bleicherode
verwiesen.
6.
Abschließende Betrachtung
Tatsächlich ist die Stadtverwaltung bei all den
aufgezeigten Problemen irritiert, dass zum einen der Verein sein
finanzielles Engagement im Stadionprojekt nicht vergrößern kann oder
will. Denn vor allem der Verein und sein Hauptsponsor
drängen auf den Aufstieg in die 3. Liga und das noch unbedingt in
dieser Spielzeit. Für dieses Ziel hat der Verein viel in neue Spieler
investiert und sicherlich die Folgen des Aufstiegs finanziell vorab
geklärt.
Zum anderen ist es aus Sicht der Stadt Nordhausen
nicht erklärbar, dass jede Diskussion bzgl. eines Alternativstandorts
seitens des Vereins und des Landrats ohne vernünftigen Grund von
vornherein abgelehnt wird. Die Stadtverwaltung würde
viel mehr das Entwicklungspotenzial an einem Neustandort,
beispielsweise am einstigen Ernst-Thälmann-Stadion, näher prüfen.
Der jetzige AKS würde dann weiterhin mit seinen
vier Trainingsplätzen für Nordhäuser Vereine sowie als Nachwuchszentrum
zur Verfügung stehen und dahingehend entwickelt werden können. Dies
bedeutet auch eine Sanierung des Hauptgebäudes,
die die Stadt als Eigentümer seit Langem plant.
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