Informationsveranstaltung zur Vorbereitung auf unangekündigte Kassenprüfung durch die Finanzverwaltung |
Ob
Einzelhändler oder Gastronom – seit dem 01.01.2018 kann der
Betriebsprüfer unangekündigt im Laden stehen und Zugriff auf das
Kassensystem fordern. Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen
an digitalen Grundaufzeichnungen“ erlaubt der Finanzverwaltung
intensive Kontrollmöglichkeiten bei Bargeschäften und Zugriff
auf die Kassenunterlagen. Geprüft werden verstärkt elektronische
Kassensysteme und bei Führung einer „offenen
Ladenkasse“
auch die Erfassung von Einnahmen, ebenso die Einhaltung der
Vorgaben bei der Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei
Bargeschäften.
Bereits
kleine Fehler bei der Aufzeichnung, Dokumentation und Aufbewahrung
von Geschäftsvorfällen können erhebliche Folgen
(Hinzuschätzungen) haben. Die Kassennachschau ab 2018 ist
unangekündigt möglich – Grund genug, sich selbst und seine
Mitarbeiter auf diesen Moment vorzubereiten.
Die
Industrie- und Handelskammer bietet zu diesem Thema am 10.
September 2018 um
15. Uhr in Erfurt
eine kostenfreie Informationsveranstaltung. Folgende Themen werden
erläutert:
Kassensysteme
im Überblick – welche Besonderheiten gibt es?
Was
bedeutet „unangekündigte Kassennachschau“?
Welche
Aufbewahrungsvorschriften bestehen und wie können Kassendaten
archiviert werden?
Wie
geht der Prüfer vor?
Was
bedeutet die Durchführung einer Datenanalyse?
Bitte
melden Sie sich direkt auf unserer Website www.erfurt.ihk.de
unter der Veranstaltungsnummer (Eingabe im Suchfeld) 145110161
an.
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Mittwoch, 5. September 2018
IHK informiert Einzelhändler und Gastronomen:
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