Dienstag, 6. Juni 2017

Kreistag soll Klage gegen Gebietsreform diskutieren

Der Nordhäuser Landrat Matthias Jendricke will dem Kreistag in der kommenden Sitzung eine Klage gegen die Gebietsreform vorschlagen. Dies betrifft sowohl das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform im Freistaat Thüringen als auch das Thüringer Kreisneugliederungsgesetz. Jendricke betont, dass ein Gesetz, in dem Nordhausen nicht Kreisstadt wird, vom Landkreis beklagt werden muss, weil hier die Rechte der Region verletzt würden. Eine solche Klage gegen die Gesetzesvorlagen zur Kreisgebietsreform entspricht auch dem Beschluss, den der Kreistag bereits im März getroffen hat und sich darin eindeutig für Nordhausen als Kreissitz ausgesprochen hat.


Gerade in den kommenden Tagen werden entscheidende Schritte im Hinblick auf die Gebietsreform erwartet. So soll am Freitag das Thüringer Verfassungsgericht ein erstes Urteil zum Vorschaltgesetz fällen. In der nächsten Woche plant das Kabinett, das Neugliederungsgesetz zu verabschieden und an den Landtag zu übergeben. Abhängig von diesen aktuellen Entwicklungen soll dem Kreistag am 20. Juni eine Beschlussvorlage zu einer möglichen Klageerhebung vorgelegt werden. Jendricke empfiehlt diese Entscheidung noch vor der Sommerpause zu treffen, auch um ein klares Signal nach Erfurt zu senden.
Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 06.06.2017

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen