Der Nordhäuser Landrat Matthias Jendricke will dem
Kreistag in der kommenden Sitzung eine Klage gegen die Gebietsreform
vorschlagen. Dies betrifft sowohl das Vorschaltgesetz zur Durchführung
der Gebietsreform im Freistaat Thüringen als
auch das Thüringer Kreisneugliederungsgesetz. Jendricke betont, dass
ein Gesetz, in dem Nordhausen nicht Kreisstadt wird, vom Landkreis
beklagt werden muss, weil hier die Rechte der Region verletzt würden.
Eine solche Klage gegen die Gesetzesvorlagen zur Kreisgebietsreform
entspricht auch dem Beschluss, den der Kreistag bereits im März
getroffen hat und sich darin eindeutig für Nordhausen als Kreissitz
ausgesprochen hat.
Gerade in den kommenden Tagen werden entscheidende
Schritte im Hinblick auf die Gebietsreform erwartet. So soll am Freitag
das Thüringer Verfassungsgericht ein erstes Urteil zum Vorschaltgesetz
fällen. In der nächsten Woche plant das Kabinett,
das Neugliederungsgesetz zu verabschieden und an den Landtag zu
übergeben. Abhängig von diesen aktuellen Entwicklungen soll dem Kreistag
am 20. Juni eine Beschlussvorlage zu einer möglichen Klageerhebung
vorgelegt werden. Jendricke empfiehlt diese Entscheidung
noch vor der Sommerpause zu treffen, auch um ein klares Signal nach
Erfurt zu senden.
Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 06.06.2017
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen