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Der Deutsche Bundestag berät heute in 2./3. Lesung das „Gesetz zur Reform der Pflegeberufe“ (Pflegeberufereformgesetz).
Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
„Mit dem Gesetz werden die Pflegeberufe modernisiert und fit für den
demografischen Wandel. Durch die Schulgeldfreiheit und eine angemessene
Ausbildungsvergütung wird die Attraktivität der Ausbildung erhöht. Wir
schaffen neue Möglichkeiten, sich besser zu qualifizieren und beruflich
voranzukommen. Die Reform ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr
Anerkennung und Wertschätzung der Pflegekräfte in Deutschland. Davon
profitieren gerade Frauen, die die anspruchsvolle Arbeit im Pflegeberuf
noch immer ganz überwiegend schultern.“
Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister:
„Seit mehr als zehn Jahren wird über die Pflegeausbildung diskutiert –
heute haben wir einen wichtigen Schritt geschafft, um den Pflegeberuf
weiter zu stärken. Wir werden in Zukunft mehr Pflegekräfte brauchen.
Deshalb schaffen wir jetzt eine moderne Pflegeausbildung, die unsere
Pflegekräfte besser auf die veränderten Anforderungen in der Praxis
vorbereiten und mehr Berufs- und Aufstiegschancen bietet. Außerdem
sorgen wir dafür, dass das Schulgeld in der Altenpflege endlich überall
abgeschafft wird.“
Die bisher im Altenpflegegesetz und
Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in
einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Damit wird die
Voraussetzung für eine moderne Pflegeausbildung geschaffen, die
Pflegefachkräfte besser auf die veränderten Herausforderungen in der
Berufspraxis vorbereitet und neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten
eröffnet.
Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine
gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, mit der Möglichkeit
einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung zu wählen. Wer
die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den
Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Auszubildende, die
ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von
Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr
statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss
in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege erwerben. Sechs Jahre nach
Beginn der neuen Ausbildung soll überprüft werden, ob für diese
gesonderten Abschlüsse weiterhin Bedarf besteht.
Die
Pflegehelferausbildung kann auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft
angerechnet werden. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es
das Pflegestudium geben.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des
Bundesrats. Das Gesetz soll in Stufen in Kraft treten, einige Regelungen
bereits am Tag nach der Verkündung. Damit wird die Grundlage
geschaffen, um rechtzeitig vor Beginn der neuen Ausbildung die
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorlegen zu können. Der erste
Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und
Ausbildungseinrichtungen bleibt so genug Zeit, sich auf die neue
Ausbildung einzustellen.
Fragen und Antworten und weitere Informationen zum Pflegeberufereformgesetz unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de
www.bmfsfj.de |
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