Montag, 2. November 2015

IHK-Info:

Geringfügige Beschäftigung als
Flexibilisierungsinstrument –
IHK Erfurt informiert mit Workshop

Eine moderne Personalpolitik kommt heute nicht mehr ohne Minijobs aus, sind sie doch ein beliebtes Instrument, um betriebliche Anforderungen mit den individuellen Wünschen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einklang zu bringen. Was bei derartigen Beschäftigungen zu beachten ist, darüber können sich Firmen am 24. November 2015 in einem IHK-Workshop informieren.

Unternehmen sind auf sogenannte „Minijobber“ immer dann angewiesen, wenn es darum geht, Auftragsspitzen abzuarbeiten oder Personaleinsätze für Wochenenden zu planen“, informiert Udo Rockmann, Leiter des Regionalen Service-Center Nordhausen der Industrie- und Handelskammer Erfurt. Für diese Teilzeitbeschäftigten selbst liege der Vorteil darin, dass sie ihren Lohn „brutto für netto“ erhielten.

Das seien laut Industrie- und Handelskammer nur einige Vorzüge, warum Minijobs in der unternehmerischen Praxis relevant seien. Durch Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hätten die Anfragen der Firmen zu derartigen Arbeitsverhältnissen zugenommen.

Daher bieten wir den Betrieben eine Informationsveranstaltung an, die wir gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung durchführen“, so Udo Rockmann und führt weiter aus: „Minijobs unterliegen anderen Bestimmungen. Um den Vorteil der Abgabenfreiheit für Arbeitnehmer nutzen zu können, haben die Arbeitgeber einige sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Sonderregelungen zu beachten.“

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie hier: www.erfurt.ihk.de (Dok.-Nr. 14574780).

Udo Rockmann
Leiter Regionales Service-Center


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