Geringfügige
Beschäftigung als
Flexibilisierungsinstrument
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IHK
Erfurt informiert mit Workshop
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Eine
moderne Personalpolitik kommt heute nicht mehr ohne Minijobs aus,
sind sie doch ein beliebtes Instrument, um betriebliche
Anforderungen mit den individuellen Wünschen der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in Einklang zu bringen. Was bei derartigen
Beschäftigungen zu beachten ist, darüber können sich Firmen am
24. November 2015 in einem IHK-Workshop informieren.
„Unternehmen
sind auf sogenannte „Minijobber“ immer dann angewiesen, wenn
es darum geht, Auftragsspitzen abzuarbeiten oder Personaleinsätze
für Wochenenden zu planen“, informiert Udo Rockmann, Leiter des
Regionalen Service-Center Nordhausen der Industrie- und
Handelskammer Erfurt. Für diese Teilzeitbeschäftigten selbst
liege der Vorteil darin, dass sie ihren Lohn „brutto für netto“
erhielten.
Das seien laut
Industrie- und Handelskammer nur einige Vorzüge, warum Minijobs
in der unternehmerischen Praxis relevant seien. Durch Einführung
des gesetzlichen Mindestlohns hätten die Anfragen der Firmen zu
derartigen Arbeitsverhältnissen zugenommen.
„Daher bieten
wir den Betrieben eine Informationsveranstaltung an, die wir
gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung durchführen“, so
Udo Rockmann und führt weiter aus: „Minijobs unterliegen
anderen Bestimmungen. Um den Vorteil der Abgabenfreiheit für
Arbeitnehmer nutzen zu können, haben die Arbeitgeber einige
sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche
Sonderregelungen zu beachten.“
Weitere
Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie
hier: www.erfurt.ihk.de
(Dok.-Nr. 14574780).
Udo Rockmann
Leiter Regionales
Service-Center
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Montag, 2. November 2015
IHK-Info:
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