Jahreswechsel bringt höheren Mindestlohn und neue Arbeitszeiten für Minijobber
2.450 Minijobber im Kreis Nordhausen: Viele können mehr verdienen und müssen weniger arbeiten
NGG: „Auch Azubi-Mindestvergütung steigt – 790 Euro im 3. Ausbildungsjahr“
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verdienen und gleichzeitig weniger arbeiten: Im Landkreis Nordhausen
haben 2.450 Menschen einen Minijob. Davon arbeiten allein 190 in der
Gastronomie – die meisten verdienen dabei lediglich den gesetzlichen
Mindestlohn. Ab diesem Jahr müssen sie für ihren 450-Euro-Job allerdings
weniger arbeiten: höchstens 10,5 Stunden pro Woche – eine Viertelstunde
weniger als bislang. Darauf hat die Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten hingewiesen.
Als Grund nennt die NGG die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns.
Der ist zum Jahreswechsel auf 9,82 Euro pro Stunde gestiegen. Das
wiederum bedeutet bei einem fixen „Mini-Monatslohn“ von 450 Euro dann
automatisch auch weniger Arbeitszeit. „Die 9,82 Euro sind allerdings
auch das absolute Lohn-Limit nach unten. Weniger darf kein Chef bezahlen
– egal, in welcher Branche und für welchen Job“, sagt
NGG-Geschäftsführer Jens Löbel.
Er rechnet schon bald mit weiteren Änderungen für Minijobber:
„Die Ampel-Koalition in Berlin will den gesetzlichen Mindestlohn auf
12 Euro heraufsetzen. Das sollte lieber früher als später passieren.
Denn davon würden viele Beschäftigte im Kreis Nordhausen profitieren –
und längst nicht nur Minijobber.“ Darüber hinaus soll die
Verdienstgrenze nach Plänen der Bundesregierung ebenfalls steigen – auf
520 Euro pro Monat. „Wer dann als Minijobber den Mindestlohn bekommt,
muss nur noch 10 Stunden pro Woche arbeiten“, sagt der Geschäftsführer
der NGG-Region Thüringen.
Dennoch sieht die Gewerkschaft die neuen 520-Euro-Jobs kritisch:
Geringfügig Beschäftigte würden dann zwar 70 Euro im Monat mehr
verdienen als heute. „Die Gefahr ist aber, dass Minijobs damit immer
mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Und sie drohen auch zur
Teilzeit-Falle zu werden: Beschäftigte geben sich notgedrungen schneller
mit 520 Euro pro Monat zufrieden, obwohl sie eigentlich gern ein paar
Stunden länger arbeiten und ein paar Euro mehr verdienen würden“, warnt
Jens Löbel.
Er kritisiert, dass die Ampel-Koalition Minijobs „nicht vom
ersten Euro an sozialversicherungspflichtig“ gemacht habe. „Minijobs
bieten keine Kranken-, keine Arbeitslosen- und keine Pflegeversicherung.
Und in der Regel auch keine Einzahlung in die Rentenkasse. Bei
regulären Arbeitsverhältnissen und Teilzeitjobs sieht das anders aus:
Sie bieten dieses ‚soziale Netz‘ und damit enorme Vorteile“, so Löbel.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt übrigens nicht für
Auszubildende. Trotzdem gibt es, so die Gewerkschaft, eine Art
„Mindest-Ausbildungsvergütung“. Auch die steige ab Januar. Dann müsse
jeder Azubi mindestens 585 Euro im ersten Ausbildungsjahr verdienen,
690 Euro im zweiten und 790 Euro im dritten Jahr. „Grundsätzlich gilt
aber: Tariflöhne sind die besseren Löhne. Das trifft auch für tariflich
vereinbarte Ausbildungsvergütungen zu. Beschäftigte sind also gut
beraten, wenn sie sich bei einem Jobwechsel Betriebe suchen, die nach
Tarif bezahlen“, so Jens Löbel.
Wir
danken für Ihr Interesse und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
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Ihre
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Region Thüringen
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