Dienstag, 4. Januar 2022

 

 
Logo des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend
Im Browser öffnen
Bundesfamilienministerium - Instagram photos and videos Bundesfamilienministerium - Facebook Familienministerium (@BMFSFJ) | Twitter bmfsfj - YouTube
  Presse­mitteilung
  Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Pressemitteilung 001   Veröffentlicht am 04.01.2022
  Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ baut Kooperation aus – Bremen und Saarland schließen sich an
 
     
 

Ungewollt kinderlose Paare können ab jetzt auch in Bremen und dem Saarland einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung erhalten. Seit 1. Januar 2022 gehören damit zwölf Bundesländer der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an.

Die Bundesinitiative gewährt Paaren bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches durch künstliche Befruchtung einen finanziellen Zuschuss. Heterosexuelle Paare mit und ohne Trauschein bekommen ihn für Behandlungen der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) im ersten bis vierten Behandlungszyklus. Der Zuschuss umfasst bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, den die Paare leisten müssen. Voraussetzung ist, dass sich die Bundesländer mit einem eigenen Förderprogramm an der Bundesinitiative beteiligen.

In Deutschland haben mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren einen unerfüllten Kinderwunsch. Nahezu jedes zehnte Paar ist auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen.

Neben Bremen und dem Saarland beteiligen sich bereits die Bundesländer Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Bundesinitiative. Brandenburg ist zum 31.12.2021 aus der Bundesinitiative aufgrund fehlender Landeshaushaltsmittel ausgestiegen.

Die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland unterstützen auch gleichgeschlechtliche Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen aus Landesmitteln.

Zusätzliche Informationen zur Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ finden Sie unter www.informationsportal-kinderwunsch.de.


 
     
 
Printversion Abonnieren Archiv Abmelden
 
  Kontakt
  030 201 791 30
poststelle@bmfsfj.bund.de
Glinkastraße 24
10117 Berlin
  © 2021 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend   Impressum

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen