Ungewollt kinderlose Paare können ab jetzt auch in Bremen und dem
Saarland einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung erhalten. Seit 1.
Januar 2022 gehören damit zwölf Bundesländer der Bundesinitiative „Hilfe
und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Die
Bundesinitiative gewährt Paaren bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches
durch künstliche Befruchtung einen finanziellen Zuschuss. Heterosexuelle
Paare mit und ohne Trauschein bekommen ihn für Behandlungen der
In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen
Spermieninjektion (ICSI) im ersten bis vierten Behandlungszyklus. Der
Zuschuss umfasst bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, den die Paare
leisten müssen. Voraussetzung ist, dass sich die Bundesländer mit einem
eigenen Förderprogramm an der Bundesinitiative beteiligen. In
Deutschland haben mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59
Jahren einen unerfüllten Kinderwunsch. Nahezu jedes zehnte Paar ist auf
reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen, um Nachwuchs zu
bekommen. Neben Bremen und dem Saarland beteiligen sich bereits
die Bundesländer Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Bundesinitiative. Brandenburg ist
zum 31.12.2021 aus der Bundesinitiative aufgrund fehlender
Landeshaushaltsmittel ausgestiegen. Die Länder Berlin, Bremen,
Rheinland-Pfalz und Saarland unterstützen auch gleichgeschlechtliche
Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen aus
Landesmitteln. Zusätzliche Informationen zur Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ finden Sie unter www.informationsportal-kinderwunsch.de.
|
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen