Dienstag, 18. Januar 2022

 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen

Erfurt, 18. Januar 2022

 Grüne Landtagsfraktion plant Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Globalen Minderausgabe

Astrid Rothe-Beinlich: Beschlossener Haushalt muss verfassungskonform sein

 In den aktuellen Haushaltsverhandlungen fordern sowohl die CDU-Fraktion als auch die FDP-Gruppe eine Globale Minderausgabe in jeweils dreistelliger Millionenhöhe. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Wir sehen das Instrument der Globalen Minderausgabe grundsätzlich kritisch, vor allem mit Blick auf die in der Thüringer Verfassung enthaltenen Haushaltsgrundsätze. Anstatt Kürzungen bei einzelnen Titeln vorzunehmen, wird mit einer Globalen Minderausgabe die Summe aller Ausgaben einer pauschalen Kürzung durch die Regierung unterzogen. Wir bezweifeln, dass eine solche Minderausgabe ab einer gewissen Höhe verfassungskonform ist, weil sie dann deutlich in das parlamentarische Budgetrecht eingreift. Hinzu kommt: Eine Globale Minderausgabe ist das Gegenteil von Haushaltswahrheit- und Klarheit.“

 „Da über die Globale Minderausgabe in den letzten Jahren immer wieder diskutiert wurde, möchten wir dieses Instrument nun durch eine*n juristische*n Gutachter*in prüfen lassen. Wichtig zu betonen ist dabei, dass wir mit dem Gutachten den Haushaltsbeschluss keinesfalls verzögern wollen. Wir sind nach wie vor gewillt, den Haushalt im Februarplenum zu verabschieden, um gerade auch mit Blick auf die schwierige Pandemiesituation schnellstmöglich Sicherheit für die finanzpolitischen Planungen des Landes, aber auch der Kommunen und Landkreise sowie vieler Vereine, Verbände und Institutionen zu gewährleisten. Dennoch ist es für unsere Fraktion wichtig, einen verfassungskonformen Haushalt zu beschließen. Sollte sich im Ergebnis des Gutachtens herausstellen, dass unsere Kritik gerechtfertigt ist, müssten wir darauf nach Verabschiedung des Haushaltes gegebenenfalls mit einem Nachtragshaushalt reagieren. Zudem schafft das Gutachten Sicherheit mit Blick auf die Haushalte der kommenden Jahre“, so Rothe-Beinlich abschließend. 

 Zum Hintergrund:

In Brandenburg ist unlängst ein Gutachten veröffentlicht worden, welches die Zulässigkeit Globaler Minderausgaben ab einer gewissen Höhe für nicht verfassungskonform erklärt:

https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/74670/ssoar-2021-iwers-Zulassigkeit_der_Veranschlagung_globaler_Minderausgaben.pdf?sequence=1&isAllowed=y&lnkname=ssoar-2021-iwers-Zulassigkeit_der_Veranschlagung_globaler_Minderausgaben.pdf

 Bei Rückfragen:

Anika Schidda, Pressesprecherin
Tel. (0361) 37 72666, (0151) 40 20 69 05
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen

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