Freitag, 27. September 2019

Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik

Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung schon erhalten?
Was muss ich tun, wenn ich die Wahlbenachrichtigung noch nicht erhalten habe?


Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
Jeder wahlberechtigte Bürger Thüringens muss seine Wahlbenachrichtigung für die Wahl des 7. Thüringer Landtags bis spätestens 6. Oktober 2019 erhalten haben. Wenn dies bis zum 2. Oktober 2019 nicht der Fall ist und man glaubt, im Freistaat Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollten man sich auf jeden Fall mit der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung in Verbindung setzen.


Thüringer Landesamt für Statistik
Erfurt, 27. September 2019

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