Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung schon
erhalten?
Was muss ich tun, wenn ich die
Wahlbenachrichtigung noch nicht erhalten
habe?
Der Landeswahlleiter Günter Krombholz
informiert:
Jeder wahlberechtigte Bürger Thüringens muss
seine Wahlbenachrichtigung für die Wahl
des 7. Thüringer Landtags bis spätestens
6. Oktober 2019 erhalten haben. Wenn dies
bis zum 2. Oktober 2019 nicht der Fall ist
und man glaubt, im Freistaat Thüringen
wahlberechtigt zu sein, sollten man sich auf jeden
Fall mit der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der
Hauptwohnung in Verbindung setzen.
Thüringer Landesamt für Statistik
Erfurt, 27. September 2019
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen