Tischner: „Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft endlich fair regeln“
Erfurt – „Durch die Wiedereinführung der
Verbeamtung und Höhergruppierungen von Lehrern ist die Schere zwischen
freien und staatlichen Schulen größer geworden. Diese Fehlentwicklung
unter Rot-Rot-Grün muss dringend korrigiert werden.“
Das hat der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer
Landtag, Christian Tischner, anlässlich der heutigen Veranstaltung der
Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen gesagt.
Tischner nannte es eine dringliche Aufgabe des
nächsten Landtags, die Evaluierungsklausel des Gesetzes über Schulen in
freier Trägerschaft zu nutzen, um die Finanzierung der Schulen in
freier Trägerschaft fair zu regeln und so dem hohen Engagement freier
Schulträger für die Bildungslandschaft Thüringen
Rechnung zu tragen.
Die CDU-Fraktion hatte bereits 2015 mit einem
Entschließungsantrag gefordert, dass die Landesregierung bis zum 31.
Dezember 2018 die tatsächlichen Kosten eines vergleichbaren Schülers
einer staatlichen Schule (Schülerkostenjahresbetrag)
in geeigneter Weise erheben und auswerten soll. Dieser Antrag wurde
jedoch von Rot-Rot-Grün abgelehnt. „Umso erfreulicher ist es, dass die
Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen ein
solches Gutachten selbst in Auftrag gegeben hat und
dieses nun als gute Diskussionsgrundlage auf dem Tisch liegt“, so der
Bildungspolitiker. Bei der Präsentation des Gutachtens am 27. August
2019 in Erfurt sei deutlich geworden, wie weit die Finanzierung der
freien Schulen hinter den tatsächlichen Schülerkosten
in Thüringen zurückbleibe, so Tischner.
Die CDU-Fraktion setzt sich laut dem
Bildungspolitiker weiterhin für eine auskömmliche Finanzierung der
Schulen in freier Trägerschaft ein. Durch eine jährliche Progression
müssten die tatsächlichen Kostensteigerungen im Bereich der
Personal- und Sachkosten abdeckt werden, so Tischner. „Die derzeitige
Regelung ist hier nicht ausreichend. Schulen in freier Trägerschaft
dürfen unter Berücksichtigung des sozial gestaffelten Schulgeldes nicht
schlechter dastehen als staatliche Schulen.“ Mit
der Gesetzesnovelle im Jahr 2015 habe die rot-rot-grüne Landesregierung
den Schulen zwar zunächst mehr Geld gegeben, sie aber im Verlauf der
Wahlperiode von der Gehaltsentwicklung der Lehrer im staatlichen
Schulsystem abgekoppelt. „Gerade in Zeiten des Lehrermangels
hat Rot-Rot-Grün damit den Wettbewerb um junge Lehrer verschärft und
den Kostendruck für die Schulen in freier Trägerschaft erhöht“, so
Tischners Fazit.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher
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