eVergabe
- rechtliche Bestimmungen und technische Voraussetzungen
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Bei
EU-weiten Vergabeverfahren ist seit dem 18. Oktober 2018
obligatorisch, den gesamten Informationsaustausch zwischen
Vergabestelle und Bieter bis auf wenige Ausnahmen mittels
elektronischer Kommunikation vorzunehmen. Ab dem 1. Januar 2020
gilt dies auch für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich.
Die
Umstellung auf die eVergabe ist wie jede Verfahrensinnovation
sowohl eine technische als auch eine organisatorische
Herausforderung. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, um im
Unternehmen die notwendigen Entscheidungen und Vorbereitungen
treffen zu können.
Hierzu
bieten das Enterprise Europe Network Thüringen, die Industrie-
und Handelskammer Erfurt und die Handwerkskammer Erfurt gemeinsam
eine Informationsveranstaltung am 22.10.2019
von 14:00 bis 18:00 Uhr in Nordhausen
an.
Die
Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung erfolgt über unserer
Website www.erfurt.ihk.de
unter der Dokumenten-Nummer: een221019 (Eingabe im Suchfeld).
gez.
Diana Stolze
Leiterin
Regionale Service-Center (RSC)
Landkreise
Nordhausen, Eichsfeld und Kyffhäuserkreis
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Donnerstag, 26. September 2019
Informationsveranstaltung in Nordhausen:
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