Donnerstag, 26. September 2019

Informationsveranstaltung in Nordhausen:

eVergabe - rechtliche Bestimmungen und technische Voraussetzungen

Bei EU-weiten Vergabeverfahren ist seit dem 18. Oktober 2018 obligatorisch, den gesamten Informationsaustausch zwischen Vergabestelle und Bieter bis auf wenige Ausnahmen mittels elektronischer Kommunikation vorzunehmen. Ab dem 1. Januar 2020 gilt dies auch für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich.

Die Umstellung auf die eVergabe ist wie jede Verfahrensinnovation sowohl eine technische als auch eine organisatorische Herausforderung. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, um im Unternehmen die notwendigen Entscheidungen und Vorbereitungen treffen zu können.

Hierzu bieten das Enterprise Europe Network Thüringen, die Industrie- und Handelskammer Erfurt und die Handwerkskammer Erfurt gemeinsam eine Informationsveranstaltung am 22.10.2019 von 14:00 bis 18:00 Uhr in Nordhausen an.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung erfolgt über unserer Website www.erfurt.ihk.de unter der Dokumenten-Nummer: een221019 (Eingabe im Suchfeld).

gez. Diana Stolze
Leiterin Regionale Service-Center (RSC)
Landkreise Nordhausen, Eichsfeld und Kyffhäuserkreis

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