Gute-KiTa-Gesetz: 142 Millionen für die frühkindliche Bildung in Thüringen
Der Bund unterstützt den Freistaat Thüringen bei der Qualitätsverbesserung in Kitas und Kindergärten sowie beim Ausbau der Beitragsfreiheit mit rund 142 Millionen Euro bis 2022. Die entsprechende Vereinbarung unterzeichneten heute Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Ministerpräsident Bodo Ramelow und Bildungsminister Helmut Holter in der Thüringer Staatskanzlei. Es ist der zehnte Vertrag zwischen dem Bund und einem Bundesland zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes.
Bei der Zeremonie in der Staatskanzlei sagte Bundesfamilienministerin Giffey: „Das Gute-KiTa-Gesetz macht in Thüringen einen echten Unterschied. Das Land investiert in eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels, künftig werden Erzieherinnen und Erzieher mehr Zeit für jedes einzelne Kind haben. Die Fachkräfteoffensive des Bundes und das Engagement des Landes für mehr Fachkräfte greifen ineinander, dadurch können noch mehr vergütete, praxisnahe Ausbildungsplätze angeboten werden. Die Ausweitung der Beitragsfreiheit ist ein großer Schritt, frühkindliche Bildung für alle zugänglich zu machen. Bis zum Herbst werden alle Verträge mit allen Ländern geschlossen sein, dann kann das Geld bis 2022 fließen – und auch darüber hinaus wird es weitergehen: Die Bundesregierung hat, im Ergebnis der „Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse“, den Beschluss gefasst, die finanzielle Beteiligung des Bundes auch über 2022 hinaus fortzusetzen.“
Ministerpräsident Ramelow: „Ich bin Franziska Giffey sehr dankbar für ihre Initiative und dieses Gesetz. In Thüringen hat frühkindliche Bildung lange Tradition. Hier hat Friedrich Fröbel den Kindergarten erfunden, in dem die Kinder sprichwörtlich wachsen und gedeihen sollen. Von Bad Blankenburg aus ging die Idee um den ganzen Globus, über 40 Sprachen nutzen den deutschen Begriff. Die Welt spricht Kindergarten. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir in den nächsten fünf Jahren über 140 Millionen Euro zusätzlich für unsere Kindergartenkinder investieren können.“
Bildungsminister Holter sagte: „Das Gute-KiTa-Gesetz ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung in Deutschland. Es ist gut, dass mit jedem Land einzelne Vereinbarungen geschlossen werden. So können wir auf dem Erreichten aufbauen. Mit den Bundesmitteln werden wir die im Thüringer Kindergartengesetz begonnenen Maßnahmen konsequent fortführen. Es bleibt dabei, dass Qualitätsentwicklung und der Ausbau der Beitragsfreiheit im Gleichschritt erfolgen sollen, denn beide Ziele sind wichtig. Mit dem zweiten beitragsfreien Kita-Jahr werden Eltern im Durchschnitt um weitere 1.500 Euro entlastet. Außerdem verbessern wir den Betreuungsschlüssel, setzen auf multiprofessionelle Teams in den Kindergärten und kümmern uns um die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte.“
Das Gute-KiTa-Gesetz in Thüringen:
Mit den Mitteln des „Gute-KiTa-Gesetzes“ – rund 142 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – wird Thüringen folgende vier prioritäre Maßnahmen umsetzen:
1. Stärkung der Betreuungsqualität
Durch einen verbesserten Personalschlüssel werden die Erzieherinnen und Erzieher mehr Zeit für die Kinder haben. Mit der Änderung des Thüringer Kita-Gesetzes wird der Betreuungsschlüssel für die Kinder zwischen dem vollendeten vierten und vor Vollendung des fünften Lebensjahres von bisher 1:16 auf 1:14 verbessert. Das heißt konkret, ab August 2020 ist eine Fachkraft für 14 Kinder und nicht mehr für 16 Kinder in dieser Altersgruppe zuständig.
Zudem wird mehr Zeit für die fachliche Arbeit außerhalb der Gruppen zur Verfügung gestellt. Hier werden die im Mindestpersonalschlüssel enthaltenen Ausfallzeiten von derzeit 25 auf 28 Prozent erhöht.
2. Multiprofessionelle Teams
Es wird ein Modellprojekt „Vielfalt vor Ort begegnen – Multiprofessionelle Teams in Kindertageseinrichtungen mit komplexen Bedarfen“ initiiert. Multiprofessionelle Teams werden Kindergärten mit komplexen Herausforderungen unterstützen, die z.B. aus ihrer Lage in sozialen Brennpunkten oder dem Vorhandensein von soziokulturellen und sozioökonomischen Herausforderungen resultieren.
In diesem Modellprojekt erhalten bis zu 100 ausgewählte Kindertageseinrichtungen über ein entsprechend ausgerichtetes Förderprogramm zusätzliche Gelder zur Finanzierung von Personal- und Sachkosten. Daran gekoppelt, werden zusätzliche Ressourcen in der Fachberatung für eine gezielte Prozessbegleitung bereitgestellt. Zudem werden spezifisch auf die Bedarfe der projekteilnehmenden Einrichtungen ausgerichtete neue Fortbildungs- und Qualifizierungsformate entwickelt und durchgeführt sowie eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluationen sichergestellt.
3. Ausbau der Beitragsfreiheit
Statt bisher zwölf sollen ab August 2020 die letzten 24 Monate vor der Einschulung beitragsfrei werden. Mit der Erweiterung der Beitragsfreiheit von 12 auf 24 Monate sparen Eltern pro Kind durch das Gute-KiTa-Gesetz zusätzlich im Durchschnitt ca. 1.500 Euro und insgesamt etwa 3.000 Euro. Das ist für einen Normalverdienerhaushalt eine spürbare Entlastung.
Zudem sorgt die Beitragsfreiheit für Gleichbehandlung aller Familien – denn auch wenn Familien mit geringem Einkommen heute bereits eine Erstattung der Kindergartengebühren beim Amt beantragen können, ist es ein großer Unterschied, wenn alle gleichermaßen sorgenfrei den Kindergarten besuchen können.
4. Gewinnung qualifizierter Fachkräfte durch praxisintegrierte Ausbildung
Im Rahmen der Fachkräfteoffensive des Bundes ist in Thüringen ein zweistufiges Modellprojekt zur Einführung der praxisintegrierten Erzieherausbildung vorgesehen. Dabei erhalten Kinderbetreuungseinrichtungen Zuschüsse, um Auszubildende für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung zu vergüten. Darüber hinaus werden den Auszubildenden professionelle Praxisanleiterinnen bzw. Praxisanleiter (Mentoren) an die Seite gestellt, welche selbst als erfahrene Fachkräfte in einem Kindergarten tätig sind.
Das Modellprojekt läuft insgesamt über vier Jahre. In diesem Jahr stehen 61 und im nächsten Jahr 60 Plätze für die dreijährige Ausbildung zur Verfügung, also insgesamt 121 Plätze für Thüringen. Der Bund fördert im Rahmen der Fachkräfteoffensive die Ausbildungsplätze im ersten Jahr zu 100 Prozent, im zweiten Jahr zu 70 und im dritten Jahr zu 30 Prozent. Thüringen wird einen Teil der Mittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ einsetzen, um die Förderung im zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils auf 100 Prozent aufzustocken.
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Bundesfamilienministerium
Veröffentlicht am 04.09.2019
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