Mohring: „EZB darf Vertrauen der Privatkunden in Sicherheit der Einlagen nicht beschädigen“
Saarbrücken – Mit Beschlüssen zur Vermeidung von
Negativzinsen für Kleinsparer und zu Freibeträgen für Familien bei der
Grunderwerbsteuer ist heute in Saarbrücken die Herbstkonferenz der
Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher der
CDU/CSU-Fraktionen in den Ländern und im Bund zu Ende gegangen. Zuvor
hatten die Finanzpolitiker der Union deutliche Kritik an der Zinspolitik
der Europäischen Zentralbank (EZB) geübt. „Durch ihre aktuellen
Entscheidungen nimmt sich die EZB geldpolitische
Spielräume, die sie bei einem möglichen Konjunkturabschwung oder gar
einer Rezession bräuchte“, erklärte dazu der Vorsitzende der
CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz und Thüringer Fraktionschef, Mike
Mohring. Sein Kollege Stefan Thielen, Haushalts- und
Finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im Landtag des
Saarlandes, wertete das Übergreifen von Negativzinsen auf immer mehr
Märkte als Krisensignal, „das einen substantiellen Vertrauensverlust in
die Geldpolitik zu befeuern droht“. Die Haushaltsexperten
der Union fordern die EZB deshalb in ihrem Beschlusspapier dazu auf,
dringend ihre Null- und Negativzinspolitik zu überprüfen und die Weichen
zur Rückkehr zu einer konventionellen Geldpolitik zu stellen.
Um die Auswirkungen auf Kleinsparer zu mildern,
fordern die Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher alle Möglichkeiten
zu nutzen, die Negativzinsen für Guthaben von Privatkunden in Höhe von
bis zu 100.000 Euro ohne Eingriff in die
Vertragsfreiheit zu vermeiden. „Das Vertrauen der Privatkunden in
Sicherheit und Bestand der Einlagen ist ein hohes Gut für die Stabilität
im deutschen Bankensystem, das nicht durch die EZB beschädigt werden
darf“, machte Mohring deutlich.
Stefan Thielen verwies auf die besondere
Verantwortung der Länder für das Sparkassenwesen. Daher müsse ein
besonderes Augenmerk auf die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen und
Unternehmen der Finanzgruppe sowie der Genossenschaftsbanken
liegen. „Auch das kann dazu beitragen, den Kunden attraktive
Finanzdienstleistungen zu bieten und keine Anreize zur Weitergabe von
Negativzinsen der EZB zu setzen“, so der Haushaltsexperte aus dem
Saarland.
Mit einem zweiten Beschluss rufen die
Unions-Finanzpolitiker den Bund zu einer Änderung der Rahmengesetzgebung
bei der aktuellen Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes auf. Demnach
sollen die Bundesländer künftig selbst über Freibeträge
beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien
entscheiden dürfen, und zwar ohne Rückwirkung auf den
Länderfinanzausgleich. „Wir wollen, dass insbesondere auch Familien in
Zukunft Vermögen aufbauen können. Gerade in einem für die Altersvorsorge
schwierigen Umfeld von Null- und Negativzinsen zählt dazu auch
Wohneigentum. Ziel muss es sein, dass auch in wachsenden Metropolen
Familien Wohnraum leichter finanzieren können“, machte Mohring deutlich.
Die finanziellen Spielräume hierfür sehen die Unionspolitiker
in den zu erwartenden Steuermehreinnahmen, die im Zuge der Änderung des
Grunderwerbsteuergesetzes zu erwarten sind. Mit dem Gesetz soll der
Praxis sogenannter Share Deals entgegengewirkt werden, mit denen es
bislang gelang, die Grunderwerbsteuer zu vermeiden.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher
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