Montag, 23. September 2019

CDU-Finanzpolitiker wollen Negativzinsen für Kleinsparer vermeiden und Familien beim Grunderwerb entlasten

Mohring: „EZB darf Vertrauen der Privatkunden in Sicherheit der Einlagen nicht beschädigen“

Saarbrücken – Mit Beschlüssen zur Vermeidung von Negativzinsen für Kleinsparer und zu Freibeträgen für Familien bei der Grunderwerbsteuer ist heute in Saarbrücken die Herbstkonferenz der Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in den Ländern und im Bund zu Ende gegangen. Zuvor hatten die Finanzpolitiker der Union deutliche Kritik an der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) geübt. „Durch ihre aktuellen Entscheidungen nimmt sich die EZB geldpolitische Spielräume, die sie bei einem möglichen Konjunkturabschwung oder gar einer Rezession bräuchte“, erklärte dazu der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz und Thüringer Fraktionschef, Mike Mohring. Sein Kollege Stefan Thielen, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im Landtag des Saarlandes, wertete das Übergreifen von Negativzinsen auf immer mehr Märkte als Krisensignal, „das einen substantiellen Vertrauensverlust in die Geldpolitik zu befeuern droht“. Die Haushaltsexperten der Union fordern die EZB deshalb in ihrem Beschlusspapier dazu auf, dringend ihre Null- und Negativzinspolitik zu überprüfen und die Weichen zur Rückkehr zu einer konventionellen Geldpolitik zu stellen.

Um die Auswirkungen auf Kleinsparer zu mildern, fordern die Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher alle Möglichkeiten zu nutzen, die Negativzinsen für Guthaben von Privatkunden in Höhe von bis zu 100.000 Euro ohne Eingriff in die Vertragsfreiheit zu vermeiden. „Das Vertrauen der Privatkunden in Sicherheit und Bestand der Einlagen ist ein hohes Gut für die Stabilität im deutschen Bankensystem, das nicht durch die EZB beschädigt werden darf“, machte Mohring deutlich.

Stefan Thielen verwies auf die besondere Verantwortung der Länder für das Sparkassenwesen. Daher müsse ein besonderes Augenmerk auf die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen und Unternehmen der Finanzgruppe sowie der Genossenschaftsbanken liegen. „Auch das kann dazu beitragen, den Kunden attraktive Finanzdienstleistungen zu bieten und keine Anreize zur Weitergabe von Negativzinsen der EZB zu setzen“, so der Haushaltsexperte aus dem Saarland.

Mit einem zweiten Beschluss rufen die Unions-Finanzpolitiker den Bund zu einer Änderung der Rahmengesetzgebung bei der aktuellen Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes auf. Demnach sollen die Bundesländer künftig selbst über Freibeträge beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien entscheiden dürfen, und zwar ohne Rückwirkung auf den Länderfinanzausgleich. „Wir wollen, dass insbesondere auch Familien in Zukunft Vermögen aufbauen können. Gerade in einem für die Altersvorsorge schwierigen Umfeld von Null- und Negativzinsen zählt dazu auch Wohneigentum. Ziel muss es sein, dass auch in wachsenden Metropolen Familien Wohnraum leichter finanzieren können“, machte Mohring deutlich. Die finanziellen Spielräume hierfür sehen die Unionspolitiker in den zu erwartenden Steuermehreinnahmen, die im Zuge der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zu erwarten sind. Mit dem Gesetz soll der Praxis sogenannter Share Deals entgegengewirkt werden, mit denen es bislang gelang, die Grunderwerbsteuer zu vermeiden.

Felix Voigt

Stellv. Pressesprecher

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen