Kindergeld im Studium – jetzt einfach online beantragen
Ab
sofort können die Eltern die Weiterbewilligung des Kindergelds für ihre
studierenden Kinder online abwickeln – ganz ohne bürokratischen
Aufwand. Formulare müssen
sie nicht mehr ausfüllen. Der Studiennachweis kann online übermittelt
werden.
„Viele
Eltern kennen das leidvoll: Obwohl vorher schon viele Jahre für das
Kind Kindergeld gezahlt worden ist, müssen sie, wenn das Kind nach Ende
der Schulausbildung
ein Studium aufnimmt, wieder viele Formulare der Familienkasse
ausfüllen. Das ist jetzt vorbei. Mit unserem neuen Online-Service geht
es schneller, man spart Zeit und nervige Behördenwege. Das Einreichen
eines Formulars mit Unterschriften ist nicht notwendig,
so dass der Prozess absolut bürokratiefrei ist“ sagt Karsten Bunk,
Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. „In diesem Jahr
haben wir bereits etwa 450.000 Schreiben an unsere Kundinnen und Kunden
mit einem individuellen Zugangscode versandt“.
So funktioniert das neue Online-Verfahren
Endet
die Schulausbildung eines Kindes, schreibt die Familienkasse die Eltern
an. Das Schreiben enthält nun neben den Hinweisen zum weiteren
Kindergeldbezug auch einen
individuellen Zugangscode und einen Hinweis auf das Online-Portal der
Familienkasse. Auf der Website geben die Eltern ihren personalisierten
Nutzungscode ein. Damit werden automatisch auch bereits vorhandene Daten
der Eltern bzw. des Kindes angezeigt; sie müssen
nicht mehr eingegeben werden. Das neue Onlineportal der Familienkasse
ermöglicht zudem den unkomplizierten Upload und die Übermittlung des
Studiennachweises. Da alle Angebote der Familienkasse für Smartphone und
Tablet optimiert sind, geht dies sogar einfach
von unterwegs.
Kindergeldberechtigte,
die bereits angeschrieben worden sind, aber aktuell noch keinen
Studiennachweis für ihr Kind vorliegen haben, können den Zugangscode
auch zum
Nachreichen der Studienbescheinigung nutzen.
Weitere Informationen zum Kindergeld online: www.familienkasse.de
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.media.
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter: www.twitter.com/bundesagentur
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