|
Der
digitale Wandel verändert alle Lebensbereiche – ob Technik, Industrie,
Wirtschaft, im Alltag und in der Kommunikation. Und das bei Jung und
Alt. Mit dem Thema „Ältere Menschen und Digitalisierung“ werden sich die
zehn Mitglieder der Achten Altersberichtskommission der Bundesregierung
befassen, die heute (Donnerstag) von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, berufen wurden. Den Vorsitz des Sachverständigengremiums übernimmt Prof. Dr. Andreas Kruse, Direktor des Instituts für Gerontologie an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.
Bundesseniorenministerin Giffey
betonte: „Ich bin überzeugt, dass in der Digitalisierung viele Chancen
auch für ein gutes Älterwerden stecken: mehr Sicherheit, mehr
Lebensqualität, mehr Kontakte und auch mehr Möglichkeiten, trotz
Beeinträchtigungen mitten im Leben zu bleiben. Aber wie kann das ganz
konkret gelingen? Und was muss die Politik dafür tun? Auf diese Fragen
werden uns die Expertinnen und Experten der Achten
Altersberichtskommission Antworten liefern.“
Die Bundesregierung
unterstützt mit ihrer Seniorenpolitik die Menschen darin, im Alter
selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben zu können. Mit
der Digitalisierung und dem Einsatz technischer Produkte für das Leben
im Alter verbindet sich die Hoffnung, das Alltagsleben und die
Versorgung älterer Menschen verbessern zu können.
Die
Sachverständigenkommission zur Erstellung des Achten Altersberichts der
Bundesregierung soll herausarbeiten, welchen Beitrag Digitalisierung und
Technik zu einem guten Leben im Alter leisten können und welchen Nutzen
und Mehrwert dies für ältere Menschen hat. Zugleich sollen die
gesellschaftlichen, sozialen und ethischen Fragen beleuchtet werden, die
eine zunehmende Technisierung des Alltags älterer Menschen mit sich
bringt. Der Expertenbericht soll bis November 2019 vorliegen. Die Arbeit
der Sachverständigenkommission wird begleitet von der Geschäftsstelle
Altersberichte der Bundesregierung am Deutschen Zentrum für
Altersfragen.
Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück
auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Juni 1994, der
der Bundesregierung aufgibt, in jeder Legislaturperiode einen Bericht
zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik
Deutschland zu erstellen. Die Erarbeitung der Berichte erfolgt durch
weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen, die mit Expertinnen
und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt werden.
Mitglieder der Achten Altersberichtskommission sind:
Prof. Dr. Andreas Kruse, Heidelberg (Vorsitz)
Prof. Dr. Birgit Apfelbaum, Halberstadt
Prof. Dr. Britta Böckmann, Dortmund
Prof. Dr.-Ing. Andreas Hein, Oldenburg
Prof. Dr. Manfred Hülsken-Giesler, Vallendar
Dr. Sybille Meyer, Berlin
Junior-Prof. Claudia Müller, Siegen
PD Dr. Helga Pelizäus-Hoffmeister, Neubiberg
Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer, Berlin
Prof. Dr. Hans-Werner Wahl, Heidelberg
Bislang sind folgende Altersberichte erschienen:
- 1993 Erster Altersbericht zur Lebenssituation der älteren Generation in Deutschland
- 1998 Zweiter Altersbericht „Wohnen im Alter“
- 2001
Dritter Altersbericht „Lage der älteren Generation in der
Bundesrepublik Deutschland: Alter und Gesellschaft“ (einschließlich der
Entwicklung seit der Wiedervereinigung Deutschlands)
- 2002
Vierter Altersbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung
Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller
Erkrankungen“
- 2005 Fünfter Altersbericht „Potenziale des Alters
in Wirtschaft und Gesellschaft – Der Beitrag älterer Menschen zum
Zusammenhalt der Generationen“
- 2010 Sechster Altersbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“
- 2016 Siebter Altersbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“
Mitteilung des Bundesfamilienministeriums am 23.08.2018
|
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen