Donnerstag, 23. August 2018

Chancen nutzen für ein gutes Älterwerden
 
Achte Altersberichtskommission der Bundesregierung nimmt Arbeit auf – Schwerpunktthema:
„Ältere Menschen und Digitalisierung“
Der digitale Wandel verändert alle Lebensbereiche – ob Technik, Industrie, Wirtschaft, im Alltag und in der Kommunikation. Und das bei Jung und Alt. Mit dem Thema „Ältere Menschen und Digitalisierung“ werden sich die zehn Mitglieder der Achten Altersberichtskommission der Bundesregierung befassen, die heute (Donnerstag) von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, berufen wurden. Den Vorsitz des Sachverständigengremiums übernimmt Prof. Dr. Andreas Kruse, Direktor des Instituts für Gerontologie an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.
Bundesseniorenministerin Giffey betonte: „Ich bin überzeugt, dass in der Digitalisierung viele Chancen auch für ein gutes Älterwerden stecken: mehr Sicherheit, mehr Lebensqualität, mehr Kontakte und auch mehr Möglichkeiten, trotz Beeinträchtigungen mitten im Leben zu bleiben. Aber wie kann das ganz konkret gelingen? Und was muss die Politik dafür tun? Auf diese Fragen werden uns die Expertinnen und Experten der Achten Altersberichtskommission Antworten liefern.“
Die Bundesregierung unterstützt mit ihrer Seniorenpolitik die Menschen darin, im Alter selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben zu können. Mit der Digitalisierung und dem Einsatz technischer Produkte für das Leben im Alter verbindet sich die Hoffnung, das Alltagsleben und die Versorgung älterer Menschen verbessern zu können.
Die Sachverständigenkommission zur Erstellung des Achten Altersberichts der Bundesregierung soll herausarbeiten, welchen Beitrag Digitalisierung und Technik zu einem guten Leben im Alter leisten können und welchen Nutzen und Mehrwert dies für ältere Menschen hat. Zugleich sollen die gesellschaftlichen, sozialen und ethischen Fragen beleuchtet werden, die eine zunehmende Technisierung des Alltags älterer Menschen mit sich bringt. Der Expertenbericht soll bis November 2019 vorliegen. Die Arbeit der Sachverständigenkommission wird begleitet von der Geschäftsstelle Altersberichte der Bundesregierung am Deutschen Zentrum für Altersfragen.
Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Juni 1994, der der Bundesregierung aufgibt, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zu erstellen. Die Erarbeitung der Berichte erfolgt durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt werden.
Mitglieder der Achten Altersberichtskommission sind:
            Prof. Dr. Andreas Kruse, Heidelberg (Vorsitz)
            Prof. Dr. Birgit Apfelbaum, Halberstadt
            Prof. Dr. Britta Böckmann, Dortmund
            Prof. Dr.-Ing. Andreas Hein, Oldenburg
            Prof. Dr. Manfred Hülsken-Giesler, Vallendar
            Dr. Sybille Meyer, Berlin
            Junior-Prof. Claudia Müller, Siegen
            PD Dr. Helga Pelizäus-Hoffmeister, Neubiberg
            Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer, Berlin
            Prof. Dr. Hans-Werner Wahl, Heidelberg
Bislang sind folgende Altersberichte erschienen:
  • 1993 Erster Altersbericht zur Lebenssituation der älteren Generation in Deutschland
  • 1998 Zweiter Altersbericht „Wohnen im Alter“
  • 2001 Dritter Altersbericht „Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland: Alter und Gesellschaft“ (einschließlich der Entwicklung seit der Wiedervereinigung Deutschlands)
  • 2002 Vierter Altersbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“
  • 2005 Fünfter Altersbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft – Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“
  • 2010 Sechster Altersbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“
  • 2016 Siebter Altersbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“
Mitteilung des Bundesfamilienministeriums am 23.08.2018

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