Aktualisierte Neuauflage der Christlichen Patientenvorsorge
Gesetzliche Veränderungen berücksichtigt
Eine aktualisierte Neuauflage der
Christlichen Patientenvorsorge ist am heutigen Montag (27. August
2018) gemeinsam von der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD) und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Kirchen in Deutschland (ACK) veröffentlicht
worden. Diese berücksichtigt die jüngsten gesetzlichen Veränderungen
ebenso wie Fragen aus der Anwendungspraxis. Seit 1999 geben die Kirchen
gemeinsam die
Christliche Patientenvorsorge heraus. Bisher sind 4,65 Millionen Exemplare gedruckt worden.
Die Herausgeber der überarbeiteten
Christlichen Patientenvorsorge betonen, dass Formulare aus einer
früheren Auflage, die bereits ausgefüllt und unterschrieben wurden, ihre
Gültigkeit auch in rechtlicher Hinsicht behalten. Aus Gründen der
Aktualität wird jedoch empfohlen, nach Möglichkeit
ein Formular der Neuauflage auszufüllen, insbesondere dann, wenn die
Unterschrift schon länger zurückliegt. Beim Ausfüllen der
Patientenvorsorge ist immer das Gespräch mit den eigenen Angehörigen und
Vertrauten sowie gegebenenfalls mit Fachleuten ratsam.
Der
Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx,
und der Ratsvorsitzende der EKD, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm,
betonen im Vorwort
der Neuauflage, dass es nicht einfach sei, sich mit dem eigenen
Lebensende und der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen. „Und doch
ist es sinnvoll, sich den Fragen zu stellen, die sich damit verbinden.
(…) Das Formular und die erläuternde Handreichung
sollen (...) helfen, sich mit dem Sterben und den eigenen Wünschen für
den Umgang mit einer lebensbedrohenden Erkrankung zu befassen – und
diese Wünsche verbindlich und wirksam festzuhalten“, so Kardinal Marx
und Landesbischof Bedford-Strohm. In der Kommunikation
zwischen Ärzten, Pflegekräften, Angehörigen und Krankenhausseelsorgern
könne so dem persönlichen Willen Ausdruck verliehen werden – auch dann
noch, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage sei.
Mit der
Christlichen Patientenvorsorge wollen die Kirchen Menschen dabei
unterstützen, einen Weg zwischen nicht gebotener Lebensverlängerung und
nicht verantwortbarer Lebensverkürzung zu finden. Deshalb berücksichtigt
die
Christliche Patientenvorsorge einerseits die
theologisch-ethischen Aspekte eines christlichen Umgangs mit dem Ende
des irdischen Lebens und erläutert andererseits die wichtigsten
juristischen Gesichtspunkte.
Christliche Patientenvorsorge bedeutet dabei nicht, dass sie nur
von Christen verwendet werden kann. Sie weiß sich aber in besonderer
Weise dem christlichen Glauben verpflichtet und ist daher von
christlichen Überzeugungen geprägt. Dazu gehört auch eine
deutliche Ablehnung der Tötung auf Verlangen und der ärztlichen
Beihilfe zur Selbsttötung. Die
Christliche Patientenvorsorge ist getragen von der christlichen
Hoffnung, dass der Tod das Leben nicht auslöschen kann, sondern es seine
Vollendung findet in Gott, dem Urgrund allen Lebens. Die bisher hohe
Akzeptanz der
Christlichen Patientenvorsorge zeige, so Kardinal Marx und
Landesbischof Bedford-Strohm, dass viele Menschen in Deutschland, gerade
in Fragen, die mit dem Lebensende zu tun haben, den Rat und die
Unterstützung der Kirchen schätzen.
Hintergrund zu den Inhalten
Die aktualisierte Neuauflage der
Christlichen Patientenvorsorge umfasst vier Bereiche für eine selbstbestimmte Vorsorge:
-
die Vorsorgevollmachten
-
die Betreuungsverfügung
-
die Patientenverfügung
-
die Äußerung von Behandlungswünschen.
Diese
vier Möglichkeiten der Patientenvorsorge bringen den Willen eines
entscheidungsfähigen Menschen im Vorfeld einer Erkrankung oder des
Sterbens zum Ausdruck. Sie
kommen zum Tragen, wenn der Patient aufgrund einer Erkrankung oder
Verletzung nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden bzw. seinen
aktuellen Willen zu äußern.
Neu
ist gegenüber den vorhergehenden Auflagen, dass die Möglichkeiten der
Vorsorgevollmacht erweitert wurden. Deshalb sind jetzt drei verschiedene
mögliche Vorsorgevollmachten
enthalten:
-
die Vorsorgevollmacht in Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten
-
die Vorsorgevollmacht zu Totensorge, Organspende und Bestattung
-
die
Generalvollmacht in den übrigen Angelegenheiten, die insbesondere eine
vermögensrechtliche Bevollmächtigung ermöglicht und auch über den Tod
hinaus gilt.
Bezugsmöglichkeiten:
Die Handreichung
Christliche Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Behandlungswünsche
(Gemeinsame Texte, Nr. 20) können Sie beziehen: über die Deutsche Bischofskonferenz:
www.dbk.de
in der Rubrik Publikationen
sowie über die EKD unter www.ekd.de/cpv
oder per E-Mail versand@ekd.de.
Weitere Informationen rund um das Thema sind ebenfalls auf
www.dbk.de
(Themenseite Christliche
Patientenvorsorge) und
www.ekd.de/cpv
verfügbar.
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