Montag, 27. August 2018

Die Deutsche Bischofskonferenz informiert:

Aktualisierte Neuauflage der Christlichen Patientenvorsorge
Gesetzliche Veränderungen berücksichtigt
 
Eine aktualisierte Neuauflage der Christlichen Patientenvorsorge ist am heutigen Montag (27. August 2018) gemeinsam von der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) veröffentlicht worden. Diese berücksichtigt die jüngsten gesetzlichen Veränderungen ebenso wie Fragen aus der Anwendungspraxis. Seit 1999 geben die Kirchen gemeinsam die Christliche Patientenvorsorge heraus. Bisher sind 4,65 Millionen Exemplare gedruckt worden.
 
Die Herausgeber der überarbeiteten Christlichen Patientenvorsorge betonen, dass Formulare aus einer früheren Auflage, die bereits ausgefüllt und unterschrieben wurden, ihre Gültigkeit auch in rechtlicher Hinsicht behalten. Aus Gründen der Aktualität wird jedoch empfohlen, nach Möglichkeit ein Formular der Neuauflage auszufüllen, insbesondere dann, wenn die Unterschrift schon länger zurückliegt. Beim Ausfüllen der Patientenvorsorge ist immer das Gespräch mit den eigenen Angehörigen und Vertrauten sowie gegebenenfalls mit Fachleuten ratsam.
 
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Ratsvorsitzende der EKD, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, betonen im Vorwort der Neuauflage, dass es nicht einfach sei, sich mit dem eigenen Lebensende und der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen. „Und doch ist es sinnvoll, sich den Fragen zu stellen, die sich damit verbinden. (…) Das Formular und die erläuternde Handreichung sollen (...) helfen, sich mit dem Sterben und den eigenen Wünschen für den Umgang mit einer lebensbedrohenden Erkrankung zu befassen – und diese Wünsche verbindlich und wirksam festzuhalten“, so Kardinal Marx und Landesbischof Bedford-Strohm. In der Kommunikation zwischen Ärzten, Pflegekräften, Angehörigen und Krankenhausseelsorgern könne so dem persönlichen Willen Ausdruck verliehen werden – auch dann noch, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage sei.
 
Mit der Christlichen Patientenvorsorge wollen die Kirchen Menschen dabei unterstützen, einen Weg zwischen nicht gebotener Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung zu finden. Deshalb berücksichtigt die Christliche Patientenvorsorge einerseits die theologisch-ethischen Aspekte eines christlichen Umgangs mit dem Ende des irdischen Lebens und erläutert andererseits die wichtigsten juristischen Gesichtspunkte. Christliche Patientenvorsorge bedeutet dabei nicht, dass sie nur von Christen verwendet werden kann. Sie weiß sich aber in besonderer Weise dem christlichen Glauben verpflichtet und ist daher von christlichen Überzeugungen geprägt. Dazu gehört auch eine deutliche Ablehnung der Tötung auf Verlangen und der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung. Die Christliche Patientenvorsorge ist getragen von der christlichen Hoffnung, dass der Tod das Leben nicht auslöschen kann, sondern es seine Vollendung findet in Gott, dem Urgrund allen Lebens. Die bisher hohe Akzeptanz der Christlichen Patientenvorsorge zeige, so Kardinal Marx und Landesbischof Bedford-Strohm, dass viele Menschen in Deutschland, gerade in Fragen, die mit dem Lebensende zu tun haben, den Rat und die Unterstützung der Kirchen schätzen.
 
Hintergrund zu den Inhalten
Die aktualisierte Neuauflage der Christlichen Patientenvorsorge umfasst vier Bereiche für eine selbstbestimmte Vorsorge:
  • die Vorsorgevollmachten
  • die Betreuungsverfügung
  • die Patientenverfügung
  • die Äußerung von Behandlungswünschen.
Diese vier Möglichkeiten der Patientenvorsorge bringen den Willen eines entscheidungsfähigen Menschen im Vorfeld einer Erkrankung oder des Sterbens zum Ausdruck. Sie kommen zum Tragen, wenn der Patient aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden bzw. seinen aktuellen Willen zu äußern.
 
Neu ist gegenüber den vorhergehenden Auflagen, dass die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht erweitert wurden. Deshalb sind jetzt drei verschiedene mögliche Vorsorgevollmachten enthalten:
  • die Vorsorgevollmacht in Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten
  • die Vorsorgevollmacht zu Totensorge, Organspende und Bestattung
  • die Generalvollmacht in den übrigen Angelegenheiten, die insbesondere eine vermögensrechtliche Bevollmächtigung ermöglicht und auch über den Tod hinaus gilt.
 
Bezugsmöglichkeiten:
Die Handreichung Christliche Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Behandlungswünsche (Gemeinsame Texte, Nr. 20) können Sie beziehen: über die Deutsche Bischofskonferenz: www.dbk.de in der Rubrik Publikationen sowie über die EKD unter www.ekd.de/cpv oder per E-Mail versand@ekd.de.

Weitere Informationen rund um das Thema sind ebenfalls auf www.dbk.de (Themenseite Christliche Patientenvorsorge) und www.ekd.de/cpv verfügbar.

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