Donnerstag, 19. Oktober 2017

Aufrechterhaltung des Antrages zur freiwilligen Eingliederung der Gemeinde Buchholz in die Stadt Nordhausen

Nordhausen (psv) Der Antrag zur freiwilligen Eingliederung der Gemeinde Buchholz in die Stadt Nordhausen soll aufrecht erhalten werden. Das beschlossen die Stadträte in ihrer gestrigen Sitzung.

Dieser Antrag machte sich notwendig, weil mit dem Urteil  des Thüringer Verfassungsgerichtshofs das Vorschaltgesetz  zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen (ThürGVG) vom 02.07.2016 aus formellen Gründen für nichtig erklärt wurde und der Stadtrat der Stadt Nordhausen die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Buchholz in die Stadt Nordhausen sowie den Vertrag zur Eingliederung der Gemeinde Buchholz beschlossen hatte, heißt es in der Begründung des Beschlussesstextes..

„Mit dem Schreiben des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 29.09.2017 werden die Gemeinden,  die  wie hier die  freiwillige Eingliederung  der  Gemeinde  Buchholz,   gestellt  haben,  gebeten,  auf  der  Grundlage  der  geänderten  Rechtssituation ihre Neugliederungsbeschlüsse aufrecht zu erhalten oder aufzuheben.“


Die  Gemeinden  Buchholz  und  Nordhausen  halten  an  ihren  Anträgen  zur Gemeindeneugliederung  fest. Somit  behalten  die  Beschlüsse  zur  freiwilligen  Eingliederung  der  Gemeinde  Buchholz  in  die  Stadt Nordhausen  sowie zum Eingliederungsvertrag  weiterhin ihre Gültigkeit.

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