Nordhausen
(psv) Der Antrag zur freiwilligen Eingliederung der Gemeinde Buchholz
in die Stadt Nordhausen soll aufrecht erhalten werden. Das beschlossen
die Stadträte
in ihrer gestrigen Sitzung.
Dieser
Antrag machte sich notwendig, weil mit dem Urteil des Thüringer
Verfassungsgerichtshofs das Vorschaltgesetz zur Durchführung der
Gebietsreform in Thüringen
(ThürGVG) vom 02.07.2016 aus formellen Gründen für nichtig erklärt
wurde und der Stadtrat der Stadt Nordhausen die freiwillige
Eingliederung der Gemeinde Buchholz in die Stadt Nordhausen sowie den
Vertrag zur Eingliederung der Gemeinde Buchholz beschlossen
hatte, heißt es in der Begründung des Beschlussesstextes..
„Mit
dem Schreiben des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom
29.09.2017 werden die Gemeinden, die wie hier die freiwillige
Eingliederung der Gemeinde
Buchholz, gestellt haben, gebeten, auf der Grundlage der
geänderten Rechtssituation ihre Neugliederungsbeschlüsse aufrecht zu
erhalten oder aufzuheben.“
Die
Gemeinden Buchholz und Nordhausen halten an ihren Anträgen zur
Gemeindeneugliederung fest. Somit behalten die Beschlüsse zur
freiwilligen Eingliederung
der Gemeinde Buchholz in die Stadt Nordhausen sowie zum
Eingliederungsvertrag weiterhin ihre Gültigkeit.
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