Stadt Nordhausen erlässt Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2020
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Nordhausen (psv) Die Gewerbetreibenden der Stadt
Nordhausen mussten aufgrund von behördlichen Anordnungen ihre
Gewerbeunternehmen schließen. Ziel der Stadtverwaltung Nordhausens ist
es daher, die durch die Lockerung der strengen Maßnahmen
ermöglichte Öffnung der Läden und Gastronomiebetriebe zu unterstützen.
„Als Stadtverwaltung Nordhausen wollen wir unsere
Hebel nutzen, um die Verluste der letzten beiden Monate zu mildern. Dazu
werde ich den Erlass der Sondernutzungsgebühr für das Jahr 2020
gegenüber den gewerbetreibenden Händlern und Gastronomen
in der Stadt Nordhausen aussprechen.“ so Oberbürgermeister Kai
Buchmann
.
Dies umfasst folgende sofortige Maßnahmen zugunsten der Gastwirte, Händler und Unternehmer in der Stadt Nordhausen:
1.
Erlass der Sondernutzungsgebühren für Gewerbetreibende
im gesamten Jahr 2020 für Auslagen vor dem eigenen Ladenlokal
(Werbeaufsteller, Warenauslagen, u. ä. gemäß Ziffer 3.10 NdhSnGebS).
2.
Erlass der Sondernutzungsgebühren für Gewerbetreibende im gesamten Jahr 2020 für Wirtschaftsgärten (Aufstellen von Stühlen und Tischen zur Bewirtschaftung im Freien gemäß Ziffern 3.06-3.07 NdhSnGebS).
3.
Unbürokratisches Beantrage des Straßenverkaufs, sprich Verkauf aus dem Fenster eines Ladenlokals über die Straße (gemäß Ziffer 3.05 NdhSnGebS).
4.
Kostenlose Erweiterung von Wirtschaftsgärten, dort
wo es ordnungsrechtlich möglich ist, um mehr Kundschaft aufgrund der
geltenden Abstandsregeln bewirten zu können.
Hinweis: Für den Erlass der Sondernutzungsgebühr ist eine formlose Antragsstellung notwendig (per E-Mail an:
oeff.ordnung@nordhausen.de). Bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren werden erstattet.
„Mit dieser Maßnahme gewinnen die Gewerbetreibenden
Luft um ihr Geschäft wieder anzukurbeln. Der Stadtrat und die
Stadtverwaltung gewinnen Zeit, die wir benötigen, um die
Sondergebührensatzung bezüglich der geänderten Rahmenbedingungen
zu überdenken und anzupassen. Am Wichtigsten ist aber, dass wir eine
direkte, unkomplizierte Lösung gefunden haben,“ stellt Buchmann klar.
Foto:
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Erlass Sondernutzungsgebühr 2020
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©Stadtverwaltung Nordhausen
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