Worm: "Schnelle Hilfe nur über Härtefallregeln möglich"
Erfurt – Der gleichstellungspolitische Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion, Henry Worm, lehnt eine grundlegende Reform des
Rentenüberleitungsgesetzes ab. „Die Vorschläge der Landesregierung, die
finanziellen Nachteile von zu DDR-Zeiten
geschiedenen Frauen auf diesem Wege zu korrigieren, sind nicht
praktikabel“, so Worm. Nicht nur würde diese Reform einige Jahre an
politischen Verhandlungen benötigen, so dass am Ende eines Verfahrens
für viele Frauen die Hilfen schlicht zu spät kämen. „Auch
übersieht die Landesregierung, dass dieses Gesetz rein ostdeutsche
Interessen berühren würde, und daher in den alten Ländern kaum Neigung
besteht, diese komplexe rentenrechtliche Materie erneut anzufassen“, so
Worm.
Tausende noch zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen
beklagen teils erhebliche finanzielle Nachteile, weil die gegenseitigen
Rentenansprüche der Partner aus der Zeit ihrer Ehe aus dem
Versorgungsausgleich weder im Rentenüberleitungsgesetz
noch im Einigungsvertrag berücksichtigt worden sind. Schnelle und
unkomplizierte Hilfen für Frauen, die nach einer Scheidung noch zu
DDR-Zeiten im Alter finanziell benachteiligt sind, lassen sich laut Worm
nur über Härtefallregelungen organisieren. „Diese
sind ja bereits politisch verabredet worden. Wir müssen die Gespräche
im Interesse der teils hoch betagten Menschen nun endlich zu Ende
verhandeln“, so Worm.
Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher
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