Malsch: „Wirtschaftsministerium muss schnell und rückwirkend nachbessern“
Erfurt – Der Abgeordnete der CDU-Fraktion im
Thüringer Landtag Marcus Malsch fordert die rückwirkende Angleichung des
Landes-Soforthilfeprogramms für Kleinunternehmen an die bestehende
Bundesregelung. „Betriebe mit einer zusammengerechneten
Mitarbeiterzahl zwischen fünf und sechs Vollzeitstellen erhalten in
Thüringen bis zu 4000 Euro weniger Soforthilfe als im Rest der
Republik“, so Malsch. Hintergrund sei die strikte Regelauslegung, wonach
im Freistaat Betriebe ab sechs Vollzeitstellen den Höchstsatz
an Hilfsgeldern erhalten würden, im damit verbundenen Bundesprogramm
der Höchstbetrag bereits bei mehr als fünf Angestellten greife. „Dieser
Fehler enthält 453 Firmen im Freistaat insgesamt 1,8 Millionen Euro
Soforthilfe vor“, so Malsch. „In der aktuellen
Situation können 4000 Euro sehr leicht den Unterschied zwischen Rettung
und Insolvenz ausmachen. Ich verstehe nicht, wie Wirtschaftsminister
Tiefensee (SPD) da nicht schon längst gegengesteuert hat.“
Der Unionsabgeordnete kritisierte weiter, dass
gegen behördliche Entscheidungen im Zusammenhang mit diesem
Soforthilfeprogramm kein Widerspruch eingelegt werden kann, sondern
sofort geklagt werden muss. „Das wiederum kostet Geld, dass
viele Betriebe bekanntlich gerade nicht haben.“ Malsch forderte
Tiefensee auf, das Programm umgehend im Sinne der Thüringer
Kleinunternehmer zu ändern und die fehlenden Gelder schnellstens
auszahlen zu lassen.
Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher
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