Die Thüringer Amtsgerichte entschieden von Januar bis März 2020 über 512 Insolvenzverfahren. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik insgesamt 81 Anträge weniger als im Vorjahreszeitraum (-13,7 Prozent). 11,9 Prozent aller Verfahren entfielen auf Unternehmen und 88,1 Prozent auf übrige Schuldner (natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä., ehemals selbständig Tätige, private Verbraucher sowie Nachlässe und Gesamtgut). Mit 469 Verfahren wurden 91,6 Prozent aller Insolvenzverfahren eröffnet, 30 Verfahren bzw. 5,9 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen und 13 Verfahren bzw. 2,5 Prozent endeten mit der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes. Die voraussichtlichen Gläubigerforderungen bezifferten die Gerichte auf rund 181 Millionen Euro. Pro Verfahren standen somit Forderungen von durchschnittlich 354 Tausend Euro aus. Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen ging in den ersten drei Monaten 2020 gegenüber 2019 marginal auf 61 Verfahren (-1) zurück. Diese insolventen Unternehmen beschäftigten zum Zeitpunkt des Antrages noch 1 051 Arbeitnehmer. Der wirtschaftliche Schwerpunkt der Unternehmensinsolvenzen lag mit 10 Verfahren im Baugewerbe und mit jeweils 9 Verfahren im Verarbeitenden Gewerbe und im Gastgewerbe. Nach Rechtsformen betrachtet mussten am häufigsten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (24 Anträge) sowie Einzelunternehmen (22 Anträge) Insolvenz anmelden. Bei den übrigen Schuldnern wurden in den ersten drei Monaten dieses Jahres 451 Verfahren gezählt, 80 Verfahren bzw. 15,1 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Von 348 privaten Verbrauchern wurde von Januar bis März 2020 das Insolvenzrecht in Anspruch genommen, 32 Verfahren bzw. 8,4 Prozent weniger als von Januar bis März 2019. Weitere 96 Verfahren (Januar bis März 2019: 140 Verfahren) betrafen ehemals selbständig Tätige
Thüringer Landesamt für Statistik
Erfurt, 28. Mai 2020
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen