Schnelle, direkte und unbürokratische Hilfen für Kommunen
|
Nordhausen (psv) Im Rahmen der 7. Sitzung des
Stadtrates der Stadt Nordhausen (20. Mai 2020) informierte
Oberbürgermeister Kai Buchmann die Mitglieder über den Stand der
Corona-bedingten Maßnahmen in der Stadt sowie die gegenwärtige
Haushaltslage.
„Der Corona-bedingte Stillstand hat spürbare
Auswirkungen nicht nur für unser Land sowie die Landkreise, sondern auch
für die einzelnen Kommunen und so auch für unsere Stadt. Die
Größenordnungen, die den städtischen Haushalt belasten werden,
sind noch nicht vollumfänglich absehbar. Als Stadt befürchten wir über
das Jahr 2020 hinaus Steuerausfälle in zweistelliger Millionenhöhe. Aus
diesem Grund habe ich die Haushaltssperre angeordneten und aus diesem
Grund besteht für die Stadt Nordhausen der
dringende Bedarf auf Zuweisung aus dem Paket „Stabilisierung kommunaler
Haushalte“ des Landes, auch über das Haushaltsjahr 2020 hinaus. Hierzu
habe ich als Oberbürgermeister die Finanzministerin in der letzten Woche
angeschrieben,“ führt der Oberbürgermeister
aus.
Mit Blick auf die gestern veröffentlichten
Vorschläge der SPD-Landräte begrüßt Nordhausens Oberbürgermeister die
nun beginnende inhaltliche Tiefe der Diskussion. Gleichwohl verweist er
darauf, dass die Gewerbesteuer eine direkte Steuer
der Gemeinden ist. „Eine Abrechnung muss somit auch einzig und allein
zwischen Gemeinden und Landesregierung erfolgen – so wie von den
Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte Thüringens gegenüber der
Landesregierung kürzlich gefordert. Dabei haben wir natürlich
auch die strengen Regeln zum Steuergeheimnisses im Blick, die bei einer
Spitzabrechnung gegenüber dem Landkreis zur Disposition stünden. Wir
brauchen in der derzeitigen Situation schnelle, unbürokratische sowie
direkte Maßnahmen und kein Spiel über die Bande“.
Aus diesem Grund könnte die zur Verfügung stehende Summe aus dem
Landeshaushalt für die Kommunen auch prozentual auf Grundlage der
IST-Gewerbesteuerstatistik (lt. Thüringer Landesamt für Statistik) der
Gemeinden zum 31. Dezember 2019 oder im Durchschnitt der
letzten drei Jahre, ausgeschüttet werden. Dies würde die
Pro-Kopf-Ausschüttung verhindern und die individuelle Gewerbestrukturen
der Gemeinden berücksichtigen,“ so Buchmann abschließend.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen