Mittwoch, 13. Mai 2020

Medienmitteilung der GEW Thüringen vom 12.05.2020


Kommentar der GEW Thüringen zur Öffnung der Kindergärten

Große Herausforderung für die Erzieher*innen und Träger – jetzt ist Vernunft gefragt


Die GEW Thüringen ist überrascht vom Tempowechsel bei der schrittweisen Öffnung der Kindergärten. In vielen Familien wird diese Entscheidung viel Erleichterung auslösen, wenn bereits ab dem 18. Mai 2020 in einigen Kindergärten wieder mehr Kinder aufgenommen werden.
Es ist richtig, die Verantwortung an die Kommunen und freien Träger zurückzugeben. Notwendig sind dennoch klare Regelungen. Dass Thüringen weiterhin auf die Einhaltung des Abstandsgebotes setzt, zugleich aber bei entsprechend großen Räumen auch größere Gruppen zulässt, ist aus Sicht der Kinder und Familien eine wichtige Entscheidungsgrundlage.
Wir setzen auf die Vernunft der Kommunen und freien Träger, beim Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb auch weiterhin nichts zu überstürzen! Vielmehr sollten sie sich die nötige Zeit nehmen, um mit den Einrichtungen, den Eltern, den Kitaleitungen sowie den betrieblichen Interessenvertretungen, für die jeweilige Einrichtung individuelle Lösungen zu erarbeiten. Die kommenden anderthalb Wochen sollten genutzt werden, das Hygienekonzept jeder einzelnen Einrichtung den neuen Anforderungen anzupassen, den Personaleinsatz zu planen, die pädagogische Arbeit unter dem Vorzeichen des nach wie vor eingeschränkten Regelbetriebs und der sozialen Folgen der Kitaschließungen zu konzipieren sowie in intensiven Austausch mit den Eltern zu gehen.
Wir hoffen, dass keine Einrichtung unter Druck gerät, weil die Öffnung nicht so schnell vorangeht wie gewünscht. Individuelle Verhältnisse erfordern auch individuelle Geschwindigkeiten. Erst wenn die Bedingungen stimmen, kann die Zahl der zu betreuenden Kinder erhöht werden. Nach wie vor gilt es, den Gesundheitsschutz für alle zu gewährleisten und das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Auf Kitaleitungen kommt nun eine große Herausforderung zu. Der Schutz der Risikogruppen kann zu personellen Engpässen führen. Der gesetzlich vorgeschriebene Betreuungsschlüssel darf auch im eingeschränkten Regelbetrieb nicht unterschritten werden. Die dadurch entstehenden Einschränkungen bei der Aufnahme von Kindern muss von allen Seiten mitgetragen werden. Wir setzen außerdem darauf, dass sich die Kommunen ihrer Verantwortung bei der Bereitstellung von Mitteln nach dem Hygieneplan bewusst sind und notwendiges Material vor der Öffnung zur Verfügung stellen.
Wir wissen, dass unsere Kolleg*innen in den Kindergärten ihre Kinder vermissen und diese wiederum ihre Freund*innen und Erzieher*innen. Es ist gut, dass es nun eine Perspektive für sie alle gibt. Dennoch gilt: Sorgfalt vor Schnelligkeit im Sinne aller.
Kathrin VitzthumLandesvorsitzende der GEW Thüringen

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