Umsetzung weiterer Lockerungen in der Stadt Nordhausen
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Nordhausen (psv) Aufgrund der behördlich
angeordneten Lockerungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der
Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hat die Stadt Nordhausen in
dieser Woche diverse Vorgaben umgesetzt. Die Umsetzung der
Lockerungen haben trotzdem zum Ziel, neue Infektionen nach Möglichkeit
zu verhindern.
Seit Montag, den 4. Mai 2020, gelten neue
Regelungen zum Besucher- und Publikumsverkehr in der Stadtverwaltung
Nordhausen. Zutrittsvoraussetzung ist ein vorab telefonisch oder per
E-Mail vereinbarter Termin. Die Termine in der Stadtverwaltung
finden unter Beachtung der weiterhin geltenden Empfehlungen und
Maßgaben, insbesondere gemäß der aktuell gültigen Thüringer Verordnung
über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2 sowie der gültigen Allgemeinverfügung
des Landkreises Nordhausen, statt. Alle Informationen sind auf der
Homepage der Stadt Nordhausen zusammengefasst.
Das Verbot der Benutzung der mehr als 30
Spielplätze in der Stadt und den Ortsteilen wurde aufgehoben. Die
Beschäftigten der Stadtverwaltung haben im Zuge der Freigabe der
Spielplätze diese von möglichen Glasscherben, Unrat oder sonstigen
Gegenständen befreit und gereinigt. In der Zeit des Nutzungsverbots hat
die Stadt Nordhausen bereits umfangreiche Maßnahmen zur Instandsetzung,
zum Beispiel Auffüllen von Sand und Fallschutz, vorgenommen.
Gleichzeitig weist die Stadt darauf hin, dass die Benutzung
der Spiel- und Freizeitanlagen unter Beachtung der jeweils gültigen
Hygienevorschriften eigenverantwortlich erfolgt. Laut Thüringer
Gesundheitsministerium gelten folgende wichtige Maßnahmen:
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Bitte halten Sie den Mindestabstand von 1,50 Meter ein!
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Bitte bilden Sie keine Gruppen!
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Bitte beachten Sie die geltenden Hygienevorschriften, insbesondere Husten- und Niesetikette!
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Bitte meiden Sie den Spielplatz, wenn der Mindestabstand durch zu viele Besucher/innen nicht einzuhalten ist!
Seit Montag, den 4. Mai, erfolgt der schrittweise
Wiedereinstieg in den Schulbetrieb an den Regelschulen der Stadt
Nordhausen. Die einzelnen Maßnahmen der Hygienepläne haben sich bewährt.
Derzeit setzt das zuständige Amt für Bildung und
Kultur gemeinsam mit den Grundschulen die Hygienepläne für die sechs
Grundschulen in städtischer Trägerschaft um. Ab 11. Mai 2020 beginnt
laut Stufenplan des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und
Schüler der 4. Klassen der Grundschulen.
Die Öffnung der öffentliche Toilettenanlage
Stadtbibliothek wird derzeit vorbereitet. Zum einen erfolgt zur
Einhaltung der Trinkwasser-Bestimmungen die 72-stündige Spülung der
Anlage. Zum anderen werden die Hygienevorschriften, die Voraussetzung
für eine Öffnung sind, gegenwärtig mit dem zuständigen Gesundheitsamt
im Landratsamt Nordhausen abgestimmt.
Darüber hinaus lockert die Stadt Nordhausen gemäß
der §§ 1, 2 Abs. 1 und 5 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben
und Befugnisse der Ordnungsbehörden (ThürOBG) in Verbindung mit § 35
Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes
mit der Anpassung der Allgemeinverfügung das Verbot von
Erdaushubarbeiten um das Südharz Klinikum von 1000 Metern auf den
Umkreis von 500 Metern. Mehr Informationen unter
www.nordhausen.de.
Ab Samstag, 9. und 10. Mai, öffnen die Museen der
Stadt Nordhausen von 13 bis 17 Uhr. Ab 11. Mai öffnen die drei Museen in
folgendem Rhythmus und jeweils in der Zeit von 13 bis 17 Uhr: Museum
Tabakspeicher jeweils dienstags und mittwochs.
Museum Flohburg jeweils donnerstags und freitags. Kunsthaus Meyenburg
immer am Samstag und Sonntag. Es gelten Hygienevorschriften, die auf der
Homepage der Stadt Nordhausen zusammengefast wurden.
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