Donnerstag, 7. Mai 2020

Coronavirus SARS-CoV-2


Umsetzung weiterer Lockerungen in der Stadt Nordhausen

Nordhausen (psv) Aufgrund der behördlich angeordneten Lockerungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hat die Stadt Nordhausen in dieser Woche diverse Vorgaben umgesetzt. Die Umsetzung der Lockerungen haben trotzdem zum Ziel, neue Infektionen nach Möglichkeit zu verhindern.

Seit Montag, den 4. Mai 2020, gelten neue Regelungen zum Besucher- und Publikumsverkehr in der Stadtverwaltung Nordhausen. Zutrittsvoraussetzung ist ein vorab telefonisch oder per E-Mail vereinbarter Termin. Die Termine in der Stadtverwaltung finden unter Beachtung der weiterhin geltenden Empfehlungen und Maßgaben, insbesondere gemäß der aktuell gültigen Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie der gültigen Allgemeinverfügung des Landkreises Nordhausen, statt. Alle Informationen sind auf der Homepage der Stadt Nordhausen zusammengefasst.

Das Verbot der Benutzung der mehr als 30 Spielplätze in der Stadt und den Ortsteilen wurde aufgehoben. Die Beschäftigten der Stadtverwaltung haben im Zuge der Freigabe der Spielplätze diese von möglichen Glasscherben, Unrat oder sonstigen Gegenständen befreit und gereinigt. In der Zeit des Nutzungsverbots hat die Stadt Nordhausen bereits umfangreiche Maßnahmen zur Instandsetzung, zum Beispiel Auffüllen von Sand und Fallschutz, vorgenommen. Gleichzeitig weist die Stadt darauf hin, dass die Benutzung der Spiel- und Freizeitanlagen unter Beachtung der jeweils gültigen Hygienevorschriften eigenverantwortlich erfolgt. Laut Thüringer Gesundheitsministerium gelten folgende wichtige Maßnahmen:
-        Bitte halten Sie den Mindestabstand von 1,50 Meter ein!
-        Bitte bilden Sie keine Gruppen!
-        Bitte beachten Sie die geltenden Hygienevorschriften, insbesondere Husten- und Niesetikette!
-        Bitte meiden Sie den Spielplatz, wenn der Mindestabstand durch zu viele Besucher/innen nicht einzuhalten ist!

Seit Montag, den 4. Mai, erfolgt der schrittweise Wiedereinstieg in den Schulbetrieb an den Regelschulen der Stadt Nordhausen. Die einzelnen Maßnahmen der Hygienepläne haben sich bewährt. Derzeit setzt das zuständige Amt für Bildung und Kultur gemeinsam mit den Grundschulen die Hygienepläne für die sechs Grundschulen in städtischer Trägerschaft um. Ab 11. Mai 2020 beginnt laut Stufenplan des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen der Grundschulen.

Die Öffnung der öffentliche Toilettenanlage Stadtbibliothek wird derzeit vorbereitet. Zum einen erfolgt zur Einhaltung der Trinkwasser-Bestimmungen die 72-stündige Spülung der Anlage. Zum anderen werden die Hygienevorschriften, die Voraussetzung für eine Öffnung sind, gegenwärtig mit dem zuständigen Gesundheitsamt im Landratsamt Nordhausen abgestimmt.

Darüber hinaus lockert die Stadt Nordhausen gemäß der §§ 1, 2 Abs. 1 und 5 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (ThürOBG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes mit der Anpassung der Allgemeinverfügung das Verbot von Erdaushubarbeiten um das Südharz Klinikum von 1000 Metern auf den Umkreis von 500 Metern. Mehr Informationen unter www.nordhausen.de.


Ab Samstag, 9. und 10. Mai, öffnen die Museen der Stadt Nordhausen von 13 bis 17 Uhr. Ab 11. Mai öffnen die drei Museen in folgendem Rhythmus und jeweils in der Zeit von 13 bis 17 Uhr: Museum Tabakspeicher jeweils dienstags und mittwochs. Museum Flohburg jeweils donnerstags und freitags. Kunsthaus Meyenburg immer am Samstag und Sonntag. Es gelten Hygienevorschriften, die auf der Homepage der Stadt Nordhausen zusammengefast wurden.

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