Rothe-Beinlich & Henfling
gratulieren zu 71 Jahren Grundgesetz
Die Corona-Krise und ihre Bekämpfung
fordert uns alle heraus. Derzeit wird kontrovers über den Umgang mit Corona und
die damit verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen, insbesondere aber über die
Einschränkung von Grundrechten, diskutiert. Zum 71-jährigen Jubiläum der
Verabschiedung des Grundgesetzes, wird der angebliche Grundrechtsschutz immer
mehr zum Hauptthema von als Spaziergängen deklarierten Demonstrationen. Dazu
erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende der Landtagsfraktion von
Bündnis 90/Die Grünen:
„71 Jahre und
kein bisschen altmodisch. Unser Grundgesetz bietet allen Grund zum Feiern.
Gerade für uns, aus der DDR kommend, ist das Grundgesetz Garant für Freiheit
und Bürger*innenrechte. Das
Demonstrationsrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung sind zentrale
Bestandteile unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Das gilt selbstverständlich auch während der
Corona-Pandemie. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, aber natürlich
gelten während der Pandemie zum Zwecke des Infektionsschutzes besondere
Auflagen. Die Polizei muss in jedem Einzelfall und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit entscheiden, wie sie
mit Verstößen gegen diese Auflagen umgeht, wenn die jeweilige
Versammlungsleitung nicht für die Einhaltung der Regeln sorgen will oder kann.
Wir erwarten, dass Versammlungen als
ultima ratio aufgelöst werden, wenn massenhaft gegen Hygieneauflagen verstoßen
wird.“
„Wir sehen mit Sorge, wie Verschwörungstheoretiker,
Rechtsextremist*innen und Antisemit*innen anfangen, das Unbehagen, die Kritik
und die Sorge um Grundrechte zu kapern und für ihre Zwecke zu
instrumentalisieren. Dazu zählt auch die Bewegung "Widerstand2020",
unter der gefährliche, antidemokratische Strömungen wahrzunehmen sind. Wir
haben großes Verständnis für die Sorgen, Existenzängste und den Unmut der
Menschen in Thüringen. Die Coronapandemie ist ein für uns einmaliges Ereignis,
dessen Konsequenzen bisher noch nicht absehbar sind. Wir wollen alle Menschen
in Thüringen ermutigen auf Missstände in dieser besonderen Situation
hinzuweisen, zu demonstrieren und sich auch öffentlich zu artikulieren. Aber
lassen sie sich nicht vereinnahmen von Gruppierungen, denen es sicher nicht um
die Grundrechte und die Freiheiten der Menschen geht und die, die momentane
Krise nutzen um ihre menschenverachtenden Ideologien auf die Straße zu tragen“,
ergänzt Henfling.
„Wenn Einzelne die Grundrechtsdebatte
instrumentalisieren, um selbst die Freiheit und die Grundrechte anderer zu
gefährden, ist das für uns nicht akzeptabel. Hassparolen und Ausgrenzung,
Angriffe auf den demokratischen Rechtsstaat, Gewalt gegen Journalistinnen und
Medienschaffende, haben mit Grundrechtsschutz jedenfalls nicht das Geringste zu
tun“, schließt Rothe-Beinlich.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
Erfurt, 22. Mai 2020
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