Montag, 25. Mai 2020

Keine Instrumentalisierung von Grundrechten zulasten anderer - Infektionsschutzregeln gelten für alle

 Rothe-Beinlich & Henfling gratulieren zu 71 Jahren Grundgesetz
 Die Corona-Krise und ihre Bekämpfung fordert uns alle heraus. Derzeit wird kontrovers über den Umgang mit Corona und die damit verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen, insbesondere aber über die Einschränkung von Grundrechten, diskutiert. Zum 71-jährigen Jubiläum der Verabschiedung des Grundgesetzes, wird der angebliche Grundrechtsschutz immer mehr zum Hauptthema von als Spaziergängen deklarierten Demonstrationen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
 „71 Jahre und kein bisschen altmodisch. Unser Grundgesetz bietet allen Grund zum Feiern. Gerade für uns, aus der DDR kommend, ist das Grundgesetz Garant für Freiheit und Bürger*innenrechte.  Das Demonstrationsrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung sind zentrale Bestandteile unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Das gilt  selbstverständlich auch während der Corona-Pandemie. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, aber natürlich gelten während der Pandemie zum Zwecke des Infektionsschutzes besondere Auflagen. Die Polizei muss in jedem Einzelfall und im Rahmen  der Verhältnismäßigkeit entscheiden, wie sie mit Verstößen gegen diese Auflagen umgeht, wenn die jeweilige Versammlungsleitung nicht für die Einhaltung der Regeln sorgen will oder kann. Wir  erwarten, dass Versammlungen als ultima ratio aufgelöst werden, wenn massenhaft gegen Hygieneauflagen verstoßen wird.“ 
„Wir sehen mit Sorge, wie Verschwörungstheoretiker, Rechtsextremist*innen und Antisemit*innen anfangen, das Unbehagen, die Kritik und die Sorge um Grundrechte zu kapern und für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Dazu zählt auch die Bewegung "Widerstand2020", unter der gefährliche, antidemokratische Strömungen wahrzunehmen sind. Wir haben großes Verständnis für die Sorgen, Existenzängste und den Unmut der Menschen in Thüringen. Die Coronapandemie ist ein für uns einmaliges Ereignis, dessen Konsequenzen bisher noch nicht absehbar sind. Wir wollen alle Menschen in Thüringen ermutigen auf Missstände in dieser besonderen Situation hinzuweisen, zu demonstrieren und sich auch öffentlich zu artikulieren. Aber lassen sie sich nicht vereinnahmen von Gruppierungen, denen es sicher nicht um die Grundrechte und die Freiheiten der Menschen geht und die, die momentane Krise nutzen um ihre menschenverachtenden Ideologien auf die Straße zu tragen“, ergänzt Henfling.

„Wenn Einzelne die Grundrechtsdebatte instrumentalisieren, um selbst die Freiheit und die Grundrechte anderer zu gefährden, ist das für uns nicht akzeptabel. Hassparolen und Ausgrenzung, Angriffe auf den demokratischen Rechtsstaat, Gewalt gegen Journalistinnen und Medienschaffende, haben mit Grundrechtsschutz jedenfalls nicht das Geringste zu tun“, schließt Rothe-Beinlich.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
Erfurt, 22. Mai 2020

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