Grüne wollen mit Mantelgesetz zielgenau und bedarfsorientiert helfen
Astrid Rothe-Beinlich: Krisenbewältigung geht nur gemeinsam - Überbietungswettbewerbe helfen nicht
Die Fraktionsvorsitzende der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Astrid Rothe-Beinlich, erklärt mit Blick auf die morgen stattfindende erste Lesung des Mantelgesetzes im Thüringer Landtag:
„Dank einer gut gefüllten Rücklage nach fünf erfolgreichen Jahren rot-rot-grüner Politik können wir über das Mantelgesetz und ein darin verankertes Sondervermögen notwendige Hilfspakete zur Bewältigung der Corona-Krise schnüren. Wir stärken mit dem Mantelgesetz die parlamentarische Demokratie, indem wir den Wirtschaftsplan an die Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses im Landtag koppeln und uns zudem regelmäßig von der Landesregierung berichten lassen werden.“
Das Gesamtpaket im Sondervermögen wird alle gesellschaftlichen Bereiche abdecken, von der Erstattung der Elternbeiträge im Kita- und Hort-Bereich, über Wirtschaftshilfen für Unternehmen, notwendige Hilfen im Bereich Kultur und Sport, ebenso für nichtwirtschaftlich tätige Vereine bis hin zu weiteren Investitionen im Gesundheitsschutz, um die Pandemie gut zu bewältigen.
„Die Ideen der CDU haben wir zur Kenntnis genommen und dabei festgestellt, dass sich viele Maßnahmen bereits in unserem Gesetzesvorschlag wiederfinden. Besser hätten wir gefunden, darüber morgen auch im Plenum beraten zu können und die Anträge gemeinsam mit dem Mantelgesetz an den Haushalts- und Finanzausschuss und die zuständigen Fachausschüsse zu überweisen. Schließlich muss es in solch einer Krisensituation darum gehen, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen, um diese erfolgreich meistern zu können. Überbietungswettbewerbe helfen da niemandem“, merkt Rothe-Beinlich an.
„Wir wissen auch, dass wir erst am Anfang einer beispiellosen Kette von Hilfspaketen für den Freistaat stehen. Wir müssen deshalb auch im Hinblick auf die kommenden Monate und Jahre mit den uns zur Verfügung stehenden Geldern verantwortungsbewusst umgehen. Das Prinzip Gießkanne schließt sich deshalb in vielerlei Bereichen aus. Jetzt über einen Nachtragshaushalt zu spekulieren, erscheint auch uns zu früh. Wir sollten zunächst die Steuerschätzung abwarten und deren Ergebnisse in unsere Beratungen sowie die notwendigen Hilfssummen auch und gerade für die Kommunen einbeziehen, um tatsächlich zielgenau und bedarfsgerecht helfen und Ausfälle kompensieren zu können“, schließt Rothe-Beinlich.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
Erfurt, 07. Mai 2020
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