„Klimastreik nicht kriminalisieren“
Berlin, 27.8.2019. „Wir
müssen die Bundesregierung mit einem bundesweiten Streik zwingen,
endlich entschieden auf die Klimakatastrophe zu reagieren“, sagt Dr.
Katharina Reuter, Geschäftsführerin von UnternehmensGrün, dem Verband
der ökologisch orientierten Wirtschaft. UnternehmensGrün gehört zu den
Initiatoren von „Entrepreneurs for Future“. Deren Aufruf „Wirtschaft
will mehr Klimaschutz“ inzwischen über 2400 Unternehmen unterzeichnet
haben. Viele – wie die GLS Bank – beteiligen sich auch als Betrieb an
dem für den 20. September geplanten bundesweiten Klimastreik.
Noch viel mehr Firmen sollten den geplanten Klimastreik unterstützen.
„Wenn Firmen – aus welchen Gründen auch immer – nicht selbst aktiv
werden wollen, sollten sie ihren streikwilligen Mitarbeitenden keine
Steine in den Weg legen“, so Reuter.
„Dieser
Streik ist kein typischer Arbeitskampf, sondern ein politischer Streit.
Wenn es hart auf hart kommt, ist die Teilnahme juristisch für einzelne
Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nur sehr schwer zu rechtfertigen“,
erklärt Klaus Stähle, Vorstand von UnternehmensGrün und Anwalt für
Arbeitsrecht in Berlin.
„Gift für Betriebsfrieden“
Stähle
stellt klar: Wenn Mitarbeitende zum Klimastreik aufrufen, sollten sie
zunächst darauf achten, dass sie nicht zum Klimastreik gegen ihr eigenes
Unternehmen aufrufen. „Das könnte Schadenersatzansprüche nach sich
ziehen.“ Ein allgemeiner Aufruf zum Klimastreik kommt dagegen dem Aufruf
zu einer Demonstration gleich – und zieht keine Ansprüche nach sich.
Wer
am 20. September am Klimastreik teilnehmen will, sollte dennoch wissen,
dass das Fernbleiben vom Arbeitsplatz aus rechtlicher Sicht zu
Abmahnungen und Kündigungen führen könnte. „Die Unternehmen sollten sich
auch aus eigenem Interesse frühzeitig darum bemühen, dass es nicht zu
harten arbeitsrechtlichen Konflikten mit streikwilligen Angestellten
kommt“, so Stähle. Diese seien Gift für den Betriebsfrieden – und unterm
Strich sehr viel schädlicher als die Fehlzeiten durch den Streik.
Stähle
rät der Unternehmensleitung ebenso wie den Streikenden, sich vor Ort um
pragmatische Lösungen zu bemühen – etwa um einen Betriebsausflug zur
Streik-Demo, einem Urlaubstag oder einfach einem großzügigen Umgang mit der Abwesenheit.
Ausführliche Infos zu arbeitsrechtlichen Fragen auf www.entrepreneurs4future.de/aktivitaeten.
Kai Weller
Geschäftsführender Partner
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