Donnerstag, 7. März 2019

Gutachten zu Straßenausbaubeiträgen lässt wichtige Fragen offen

Geibert: Der Teufel steckt in den Details, die wir gern geklärt hätten

Erfurt – Das Gutachten des Kieler Verwaltungsrechtlers Christoph Brüning zur Fortentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts in Thüringen lässt wesentliche Fragen offen. Das hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jörg Geibert, heute in Erfurt gesagt. Brüning hat mehrere Gesichtspunkte nicht geprüft, die seitens einer von der Staatskanzlei eingesetzten Arbeitsgruppe Straßenausbaubeiträge vorgetragen worden sind. Das Innenministerium hatte das Gutachten bereits in Auftrag gegeben. „Der Teufel steckt gerade bei diesem Thema in den Details, die wir gern geklärt hätten“, sagte Geibert. Nun seien die Koalitionsfraktionen am Zug, wie angekündigt einen Gesetzentwurf vorzulegen.


Grundsätzlich ist laut Brüning eine rückwirkende Abschaffung zum 1. Januar oder 1. April 2019 denkbar, wenn und soweit eine Gleichbehandlung der Beitragspflichtigen bei konkreten Straßenbauvorhaben gewährleistet ist. Das Land muss den Gemeinden und Städten einen angemessenen Ausgleich für die wegfallenden Straßenausbaubeiträge der Bürger zahlen. Für Geibert ist damit zwar ein Rahmen abgesteckt, „aber noch lange kein Gesetz zu Papier gebracht, das vor den Augen der Bürger und den Schranken der Gerichte bestehen kann“. Der Gutachter betont selbst ausdrücklich, „nur einen Baustein für die Entscheidungsfindung im Land und den Kommunen“ geliefert zu haben.

Der Parlamentarische Geschäftsführer nannte Beispiele für Fragen, die offen geblieben sind. Etwa den zukünftigen Umgang mit gestundeten Beiträgen oder mit Bescheiden, die vor dem 1. Januar 2019 ergangen, jedoch ganz oder teilweise noch nicht fällig gestellt worden sind. „Das sind Themen, die Beitragspflichtige selbstverständlich interessieren und im Zweifelsfall viel rechtlichen Sprengstoff bergen“, sagte Geibert. Nicht absehbar sei auch, ob weitere Gesetze geändert werden müssten, etwa die Thüringer Kommunalordnung. „Nachdem Rot-Rot-Grün bereits die letzte Novelle des Kommunalabgabengesetzes in den Sand gesetzt hat, ist jetzt besondere Sorgfalt gefragt“, schloss Geibert.


Dr. Karl-Eckhard Hahn

Pressesprecher
Erfurt am 06.03.2019

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen