Montag, 8. August 2016

Ab 15. August 2016 neue Parkregelungen auf dem August- Bebel-Platz und dem Parkplatz Wallrothstraße

Nordhausen (psv) Ab dem 15. August gelten neue  Parkregelungen für den August-Bebel-Platz und den Parkplatz an der Wallrothstraße.
In seiner Sitzung am 26. April 2016 hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen die 3. Änderung der Parkraumbewirtschaftungskonzeption der Stadt Nordhausen beschlossen. Unter anderem wurde in der geänderten Parkraumbewirtschaftungskonzeption die gebührenpflichtige Bewirtschaftung des  August-Bebel-Platzes und des Parkplatzes an der oberen Wallrothstraße (Altstadtparkplatz) festgelegt.
Ab dem 15. August 2016 wird dann folgende Parkregelung auf gelten. Die genannten Parkplätze werden als Langzeitparkplätze mit zwei Gebührentarifen in die Parkgebührenordnung der Stadt Nordhausen aufgenommen. Danach beträgt die Parkgebühr für die Parkzeit von einem Tag 1,00 Euro.  Als zweiter Parktarif wird für eine Parkzeit von bis zu zwei Stunden eine Gebühr von 0,50 Euro erhoben.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit am Parkscheinautomaten ein Parkticket mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Tagen ohne gesonderten Tarif
(3 Tage = 3 €) zu erhalten. Diese 3 Tagesfrist ist nicht willkürlich festgelegt, sondern wird mit der in der StVO festgelegten 3 Tagesfrist von der Aufstellung bis zur Gültigkeit von Halt- und Parkverboten begründet.
Seit dem Jahr 2003 besteht für den Bereich August-Bebel-Platz das  Bewohnerparkgebiet „August-Bebel-Platz“ (AUG). Bewohner der Gebäude August-Bebel-Platz 8-17; 19a; 20-25; 26a; 26-31;33 sowie Förstemannstraße 1a, die im Besitz eines gültigen Bewohnerparkausweises für das Bewohnerparkgebiet AUG sind, können den Platz weiterhin ohne die Entrichtung einer zusätzlichen Parkgebühr nutzen.
Bewohner der angegebenen Häuser am August-Bebel-Platz, welche noch nicht im Besitz eines Bewohnerparkausweises sind, können unter Vorlage des Fahrzeugscheines und ihres Personalausweises im Bürgerservice der Stadt Nordhausen, Markt 15 einen Bewohnerparkausweis beantragen. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises beträgt 30,70 € pro Jahr. 

Weitere Informationen zum Thema Bewohnerparken erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Nordhausen unter folgender Adresse: http://www.nordhausen.de/rathaus/lebenslagen_lang.php?LebensNr=9458

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