Nordhausen (psv)
Ab dem 15. August gelten neue Parkregelungen für den August-Bebel-Platz und den Parkplatz an der Wallrothstraße.
In seiner Sitzung am 26.
April 2016 hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen die 3. Änderung der
Parkraumbewirtschaftungskonzeption der Stadt Nordhausen beschlossen.
Unter anderem wurde in der geänderten Parkraumbewirtschaftungskonzeption
die gebührenpflichtige Bewirtschaftung des August-Bebel-Platzes und
des Parkplatzes an der oberen Wallrothstraße (Altstadtparkplatz)
festgelegt.
Ab dem 15. August 2016
wird dann folgende Parkregelung auf gelten. Die genannten Parkplätze
werden als Langzeitparkplätze mit zwei Gebührentarifen in die
Parkgebührenordnung der Stadt Nordhausen aufgenommen. Danach
beträgt die Parkgebühr für die Parkzeit von einem Tag 1,00 Euro. Als
zweiter Parktarif wird für eine Parkzeit von bis zu zwei Stunden eine
Gebühr von 0,50 Euro erhoben.
Es besteht weiterhin die
Möglichkeit am Parkscheinautomaten ein Parkticket mit einer Gültigkeit
von bis zu 3 Tagen ohne gesonderten Tarif
(3 Tage = 3 €) zu
erhalten. Diese 3 Tagesfrist ist nicht willkürlich festgelegt, sondern
wird mit der in der StVO festgelegten 3 Tagesfrist von der Aufstellung
bis zur Gültigkeit von Halt- und Parkverboten begründet.
Seit dem Jahr 2003 besteht
für den Bereich August-Bebel-Platz das Bewohnerparkgebiet
„August-Bebel-Platz“ (AUG). Bewohner der Gebäude August-Bebel-Platz
8-17; 19a; 20-25; 26a; 26-31;33 sowie Förstemannstraße 1a,
die im Besitz eines gültigen Bewohnerparkausweises für das
Bewohnerparkgebiet AUG sind, können den Platz weiterhin ohne die
Entrichtung einer zusätzlichen Parkgebühr nutzen.
Bewohner der angegebenen
Häuser am August-Bebel-Platz, welche noch nicht im Besitz eines
Bewohnerparkausweises sind, können unter Vorlage des Fahrzeugscheines
und ihres Personalausweises im Bürgerservice der Stadt
Nordhausen, Markt 15 einen Bewohnerparkausweis beantragen. Die Gebühr
für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises beträgt 30,70 € pro Jahr.
Weitere Informationen zum
Thema Bewohnerparken erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Nordhausen
unter folgender Adresse:
http://www.nordhausen.de/rathaus/lebenslagen_lang.php?LebensNr=9458
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