Mittwoch, 3. August 2016

Der Bund der Vertriebenen teilt mit:

Entschädigung ziviler deutscher Zwangsarbeiter – Antragstellung ab
01. August 2016 möglich


Der Kreisvorsitzende des Bundes der Vertriebenen e.V. Kreisverband Nordhausen,
Egon Primas, MdL, informiert:

Am 06. Juli 2016 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Richtlinie zur Entschädigung ziviler deutscher Zwangsarbeiter beschlossen. Damit wurde auf Initiative von CDU und CSU ein zentrales Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen erfüllt.

Nach der Richtlinie, die am 01. August 2016 in Kraft getreten ist, erhalten die Betroffenen eine einmalige Leistung in Höhe von 2500,- €.

Wer gehört zum berechtigten Personenkreis?

Voraussetzung für die Anerkennungsleistung ist, dass die Person wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder deutschen Volkszugehörigkeit zwischen dem 01.09.1939 und dem 01.04.1956 durch eine ausländische Macht als Zivilperson zur Zwangsarbeit verpflichtet wurde. Zwangsarbeit im Rahmen von Kriegsgefangenschaft berechtigt nicht zur Leistung.

Wenn ein Berechtigter im Zeitraum vom 27.11.2015 bis 31.12.2017 verstorben ist oder verstirbt, kann ein Hinterbliebener (Ehegatte, Kind) die Leistung erhalten.

In welchem Zeitraum erfolgt die Antragstellung?

Anträge können vom 01.08.2016 bis 31.12.2017 gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Wo und wie ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag ist schriftlich in deutscher Sprache an das
Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Hamm
Alter Uentroper Weg 2
59071 Hamm zu stellen.




Antragsformulare können auf folgenden Internetseiten abgerufen werden:

Für Auskünfte steht ein telefonischer Service in Deutschland zur Verfügung unter der Nummer: 022899-3589800 oder per Mail unter adz@bva.bund.de

Gern berät Sie auch der Bund der Vertriebenen e. V. in Nordhausen. Die Geschäftsstelle erreichen Sie unter der Telefonnummer 03631-990890.

„Die Umsetzung dieser langjährigen politischen Forderung der Heimatvertriebenen schließt eine lange bestehende Gerechtigkeitslücke. Das große Leid, welches den Zwangsarbeitern unverschuldet widerfahren ist, erfährt nun eine symbolische Anerkennung und ist ein bedeutendes Zeichen der Wertschätzung für diese Opfergruppe“, so Primas abschließend.



Egon Primas, MdL
Kreisvorsitzender



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