Entschädigung
ziviler deutscher Zwangsarbeiter – Antragstellung ab
01.
August 2016 möglich
Der
Kreisvorsitzende des Bundes der Vertriebenen e.V. Kreisverband
Nordhausen,
Egon
Primas, MdL, informiert:
Am
06. Juli 2016 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
die Richtlinie zur Entschädigung ziviler deutscher Zwangsarbeiter
beschlossen. Damit wurde auf Initiative von CDU und CSU ein zentrales
Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen erfüllt.
Nach
der Richtlinie, die am 01. August 2016 in Kraft getreten ist,
erhalten die Betroffenen eine einmalige Leistung in Höhe von 2500,-
€.
Wer
gehört zum berechtigten Personenkreis?
Voraussetzung
für die Anerkennungsleistung ist, dass die Person wegen ihrer
deutschen Staatsangehörigkeit oder deutschen Volkszugehörigkeit
zwischen dem 01.09.1939 und dem 01.04.1956 durch eine ausländische
Macht als Zivilperson zur Zwangsarbeit verpflichtet wurde.
Zwangsarbeit im Rahmen von Kriegsgefangenschaft berechtigt nicht zur
Leistung.
Wenn
ein Berechtigter im Zeitraum vom 27.11.2015 bis 31.12.2017 verstorben
ist oder verstirbt, kann ein Hinterbliebener (Ehegatte, Kind) die
Leistung erhalten.
In
welchem Zeitraum erfolgt die Antragstellung?
Anträge
können vom 01.08.2016 bis 31.12.2017 gestellt werden. Später
eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Wo
und wie ist der Antrag zu stellen?
Der
Antrag ist schriftlich in deutscher Sprache an das
Bundesverwaltungsamt
Außenstelle
Hamm
Alter
Uentroper Weg 2
59071
Hamm zu stellen.
Antragsformulare
können auf folgenden Internetseiten abgerufen werden:
Für
Auskünfte steht ein telefonischer Service in Deutschland zur
Verfügung unter der Nummer: 022899-3589800 oder per Mail unter
adz@bva.bund.de
Gern
berät Sie auch der Bund der Vertriebenen e. V. in Nordhausen. Die
Geschäftsstelle erreichen Sie unter der Telefonnummer 03631-990890.
„Die
Umsetzung dieser langjährigen politischen Forderung der
Heimatvertriebenen schließt eine lange bestehende
Gerechtigkeitslücke. Das große Leid, welches den Zwangsarbeitern
unverschuldet widerfahren ist, erfährt nun eine symbolische
Anerkennung und ist ein bedeutendes Zeichen der Wertschätzung für
diese Opfergruppe“, so Primas abschließend.
Egon
Primas, MdL
Kreisvorsitzender
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